Arbeitslosengeld Jobwechsel führt nicht zu Sperrzeit

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Arbeitnehmer, die freiwillig ihre unbefristete Stelle kündigen, um in einem befristeten Job mehr Geld zu verdienen, riskieren keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Az. B 7 AL 98/03).

Eine Bäckereiverkäuferin hatte ihre unbefristete Stelle gekündigt, um einen anderen Job mit 77 Euro mehr Gehalt im Monat und besseren Arbeitszeiten anzutreten. Die Arbeit war aber auf drei Monate befristet. Nach einer Verlängerung um weitere drei Monate wurde die Frau arbeitslos – sie beantragte Arbeitslosengeld. Doch das Arbeitsamt sperrte sie für drei Monate, sie habe ihre Arbeitslosigkeit schließlich selbst verursacht. Sie hätte ja ihren sicheren Job behalten können.

Das Bundessozialgericht sah das anders. Maßgeblich sei, ob die Frau konkrete Aussicht auf eine dauerhafte Arbeitsstelle hatte. Das sei hier der Fall gewesen.

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