Ansprechpartner. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner in der Behörde. Er kann viel für Sie erreichen, zum Beispiel eine Weiterbildung oder Zuschüsse für einen neuen Arbeitgeber. Übt er aber unzulässig Druck auf Sie aus, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten einreichen.
Zusatzverdienst. Bis zu 100 Euro monatlich können Sie hinzuverdienen, ohne dass Ihr Arbeitslosengeld II gekürzt wird. Der Verdienst aus einem Ein-Euro-Job wird gar nicht angerechnet. Sie können sich selbst einen Ein-Euro-Job suchen und das Amt um Zuweisung bitten. Der Job muss aber gemeinnützig und zusätzlich sein. Er darf keinen regulären Arbeitsplatz ersetzen.
Vermögen. Wenn Sie einerseits Vermögen über dem Freibetrag und andererseits Schulden haben, sollten Sie Schulden tilgen. Denn Schulden werden nicht mit Vermögen verrechnet. Erlaubt sind 200 Euro pro Lebensjahr (520 Euro, wenn vor 1948 geboren), mindestens 4 100 Euro, maximal 13 000 Euro. Riester-Rente, Betriebsrente, ein kleines Eigenheim und ein kleines Auto werden nicht angerechnet.
Altersvorsorge. Haben Sie zur Altersvorsorge eine Lebensversicherung, können Sie diese zusätzlich zum Vermögen bis zur Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr schützen (maximal 13 000 Euro), indem Sie vor dem Antrag auf ALG II mit dem Versicherer schriftlich eine Verwertung dieses Betrags vor dem 60. Lebensjahr ausschließen.
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- Eine berufliche Weiterbildung verbessert für Arbeitssuchende die Chancen auf einen Job. Doch die Arbeitsagentur fördert eine Qualifizierung nur unter Bedingungen.
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- In der Zeit zwischen Studium und Job gibt es einiges zu beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Bafög und Kindergeld.
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- Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, kann meist Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) bekommen – so funktioniert der Antrag. Unser Rechner ermittelt die Höhe.
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