Wir haben untersucht, was die für das Arbeitslosengeld II zuständigen Ämter (Arbeitsgemeinschaften und Behörden in den Optionskommunen) den Menschen anbieten, die ALG II erhalten oder beantragt haben. Untersuchungszeitraum war Juni bis September 2005.
Befragung der Antragsteller
Im Internet konnten Antragsteller ihre Erfahrungen in einen umfangreichen standardisierten Fragebogen eingeben. Die Fragen bezogen sich auf die Qualität der Beratung und der Bearbeitung von Anträgen, die Verständlichkeit und Korrektheit der Bescheide, das Widerspruchs- und Klageverfahren, die Geldleistungen, die Entscheidungen zur Angemessenheit der Wohnung sowie auf Eingliederungsmaßnahmen und Arbeitsvermittlung.
Insgesamt haben wir nach Bereinigung des Datensatzes 4 400 Fragebogen ausgewertet. Die Stichprobe ist nicht repräsentativ.
Befragung der Ämter
Zusätzlich schrieben wir die Arbeitsgemeinschaft in der bevölkerungsreichsten Stadt eines Bundeslandes sowie alleinzuständige Ämter (Optionsmodell) in kreisfreien Städten über 100 000 Einwohner an. Wir haben sie gebeten, einen teilstandardisierten Fragebogen auszufüllen.
Wir fragten nach Arbeitsmarkt- und Organisationsdaten sowie behördlichen Entscheidungen zu vorgegebenen abstrakten Rechtsfällen. Die Ergebnisse hat ein Rechtsgutachter überprüft.
8 Ämter antworteten, 13 Behörden verweigerten sich.
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