Arbeits­losengeld (ALG 1) Wann die Agentur für Arbeit wie viel zahlt

16
Arbeits­losengeld (ALG 1) - Wann die Agentur für Arbeit wie viel zahlt

Arbeits­agentur. Einmal müssen Antrag­steller auf jeden Fall persönlich dorthin. Ihr Arbeits­losengeld können sie aber auch online beantragen. © picture alliance / Sportpressefoto M.i.S.

Ob nach Kündigung oder Vertrags­ende – Arbeits­losengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen.

Finanzielle Hilfen für Arbeits­suchende

Arbeits­losengeld 1. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstüt­zung, um seinen Lebens­unterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen besteht nach Verlust des Jobs ein Anspruch auf Arbeits­losengeld 1. Arbeits­losengeld 1 beantragen Arbeits­lose bei der Bundesagentur für Arbeit.

Krankengeld. Erkrankt ein Bezieher von Arbeits­losengeld 1, erhält er in den ersten sechs Wochen weiterhin Arbeits­losengeld 1 von der Bundes­agentur für Arbeit. Ist er weiterhin krank­geschrieben, bekommt er von seiner Krankenkasse Krankengeld in Höhe seines Arbeits­losengeldes 1.

Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstüt­zung verfolgt die Bundes­agentur für Arbeit das Ziel, Arbeits­suchende in ein neues Beschäftigungs­verhältnis zu bringen. Dafür leistet sie über die Sicherung des Lebens­unter­halts hinaus etwa Zuschüsse für Weiterbildung oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind – zum Beispiel Arbeits­kleidung.

Mitwirkungs­pflichten. Bezieher von Arbeits­losengeld 1 haben Mitwirkungs­pflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen.

Weitere Hilfen. Betroffene können weitere Hilfen bekommen, beispiels­weise Wohngeld. Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können außerdem neben dem Kindergeld einen Kinder­zuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind und Monat erhalten. Ob ihr Antrag Erfolg hat, können sie online prüfen. Der Kinder­zuschlag kann auf den Seiten der Familienkasse von zu Hause online beantragt werden.

Über­schuldung. Häufen sich durch den Einkommens­verlust aufgrund der Arbeits­losig­keit unbe­zahlte Rechnungen, können Menschen in eine finanzielle Schieflage geraten, aus der sie scheinbar nur schwer wieder heraus­finden. Welche Möglich­keiten es gibt, steht in unserem Special Überschuldung.

Bürgergeld. Sind die Voraus­setzungen für den Bezug von Arbeits­losengeld 1 nicht erfüllt, bekommen Erwerbs­lose in der Regel Bürgergeld. Bürgergeld beantragen Betroffene beim Jobcenter.

Was ist Arbeits­losengeld 1?

Das Arbeits­losengeld 1 wird aus der Arbeits­losen­versicherung finanziert und geht dem Bürgergeld meist voraus. Ob und wie lange jemand Arbeits­losengeld 1 beziehen kann, hängt meist davon ab, ob und wie lange er in der Arbeits­losen­versicherung versichert war.

Die Arbeits­losen­versicherung gehört zu den Sozial­versicherungen, wie etwa auch die gesetzliche Renten­versicherung. Die Beiträge zur Arbeits­losen­versicherung werden Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern in der Regel vom Brutto­lohn abge­zogen. Diese Abgaben finden sie auf ihrer monatlichen Gehalts­bescheinigung.

Römisch oder arabisch?

Da nicht jeder Latein in der Schule hatte, verwenden wir hier die Schreib­weisen, nach denen auch im Internet üblicher­weise gesucht wird, also mit arabischen Ziffern: „Arbeits­losengeld 1“ und „ALG 1“ statt „Arbeits­losengeld I“ und „ALG I“.

Wann Anspruch auf Arbeits­losengeld 1 besteht

Um Arbeits­losengeld 1 zu erhalten, müssen folgende Voraus­setzungen erfüllt sein:

  • Berechtigte waren in den letzten 30 Monaten, bevor sie sich arbeitslos gemeldet haben, mindestens zwölf Monate sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammenge­rechnet werden (Anwart­schafts­zeit).
  • Zum 1. Januar 2023 änderten sich die Rege­lungen für über­wiegend kurz befristet Beschäftigte. Für sie reichen nun bereits Versicherungs­pflicht­zeiten von sechs Monaten inner­halb der letzten 30 Monate vor der Arbeits­losig­keit aus.
  • Sie haben sich bei ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Sie sind ohne Anstellung, können aber eine versicherungs­pflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche).
  • Sie suchen eine neue versicherungs­pflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Arbeits­agentur zusammen.

Neben der versicherungs­pflichtigen Beschäftigung können weitere Zeiten für den Anspruch auf Arbeits­losengeld einberechnet werden, zum Beispiel:

  • Berechtigte waren freiwil­lig in der Arbeits­losen­versicherung, zum Beispiel während einer Selbst­ständig­keit.
  • Sie haben ein Kind erzogen (bis zum dritten Lebens­jahr).
  • Sie haben Krankengeld erhalten.

Aber auch in diesen Fällen müssen Anspruchs­berechtigte inner­halb der letzten 30 Monate vor der Arbeits­losmeldung auf eine Dauer von mindestens zwölf Monaten Versicherungs­zeit kommen.

Wer häufig befristet beschäftigt war, für den gilt unter bestimmten Voraus­setzungen eine kürzere Anwart­schafts­zeit: In diesem Fall genügen mindestens sechs Monate versicherungs­pflichtiger Beschäftigung in den fünf Jahren vor Arbeits­losmeldung. Zu den Voraus­setzungen gehört, dass die meisten Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet waren.

Wie berechne ich das Arbeits­losengeld (ALG 1)?

Um die Höhe Ihres Arbeits­losengeldes zu erfahren, können Sie unseren Rechner benutzen. Die Berechnungs­grund­lage ist Ihr durch­schnitt­licher Brutto­lohn in den letzten zwölf Monaten. Davon zieht die Agentur für Arbeit die gewöhnlich anfallenden Abzüge heraus und errechnet ein sogenanntes pauschalisiertes Netto­entgelt. In der Regel beträgt das Arbeits­losengeld 60 Prozent dieses Netto­entgelts. Haben Sie Kinder, erhöht sich Ihr Arbeits­losengeld auf 67 Prozent.

ALG-1-Rechner

{{data.error}}

{{accessMessage}}

Steuerklassen optimieren

Da sich das Arbeits­losengeld auch am Netto­einkommen orientiert, hat Ihre Steuerklasse Einfluss auf die Höhe des Betrags, der an Sie ausgezahlt wird. Am höchsten ist das Netto­entgelt bei Verheirateten, wenn sie die Steuerklasse 3 (III) haben, am nied­rigsten in der Steuerklasse 5 (V).

Tipp: Wechseln Sie recht­zeitig in eine güns­tigere Steuerklasse, sofern Sie früh­zeitig von einer anstehenden Arbeits­losig­keit erfahren. Die bessere Steuerklasse 3 oder auch 4 (IV) sollte bereits im Januar des Jahres gelten, in dem die Arbeits­losig­keit beginnt. Einen späteren Wechsel akzeptiert die Arbeits­agentur nur, wenn die neuen Steuerklassen für ein Paar sinn­voll sind.

Wann und wo beantrage ich Arbeits­losengeld 1?

Grund­sätzlich müssen Sie sich spätestens drei Monate vor der endgültigen Beendigung Ihres Arbeits­verhält­nisses bei der Agentur für Arbeit arbeits­suchend melden. Ist Ihnen das nicht möglich, etwa weil Sie weniger als drei Monate vor Ende Ihrer Beschäftigung davon erfahren, müssen Sie sich inner­halb von drei Tagen bei der Arbeits­agentur melden. Anderenfalls droht Ihnen eine Sperre von einer Woche und damit eine Kürzung des Arbeits­losengeldes.

Sie können sich persönlich vor Ort in Ihrer Agentur für Arbeit (diese finden Sie mithilfe der Dienststellensuche auf den Internet­seiten der Agentur für Arbeit), telefo­nisch unter der Nummer 0800 4 555500 oder online arbeits­suchend melden. Möchten Sie sich online arbeits­suchend melden, müssen Sie sich erst einmal registrieren.

Sobald Ihr Arbeits­verhältnis beendet ist, müssen Sie sich erneut bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeits­losengeld beantragen. Das machen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Dienst­stelle. Mitbringen müssen Sie Personal­ausweis oder Reisepass mit Melde­bestätigung, gegebenenfalls Aufenthalts­erlaubnis und Arbeits­erlaubnis, Ihren Sozial­versicherungs­ausweis und das Kündigungs­schreiben beziehungs­weise bei befristetem Job Ihren Arbeits­vertrag und Ihren Lebens­lauf. Das Antrags­formular können Sie online ausfüllen (dafür müssen Sie registriert sein, siehe oben) oder sich in Ihrer Agentur vor Ort holen.

Wie lange erhalte ich Arbeits­losengeld 1?

Das hängt davon ab, wie alt Sie sind und wie lange Sie vor der Arbeits­losig­keit versicherungs­pflichtig beschäftigt waren.

Haben Sie inner­halb der letzten zwei Jahre zwölf Monate versicherungs­pflichtig gearbeitet, bekommen Sie sechs Monate Arbeits­losengeld ab dem Tag der persönlichen Meldung der Arbeits­losig­keit.

Haben Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate versicherungs­pflichtig gearbeitet, bekommen Sie 12 Monate Arbeits­losengeld. Nur wer über 50 Jahre alt ist, kann bis zu 24 Monate Arbeits­losengeld erhalten, wenn er in den letzten fünf Jahren mehr als 24 Monate versicherungs­pflichtig beschäftigt war.

Während des Bezugs von Arbeits­losengeld sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfall­versichert. Werden Sie krank, müssen Sie das Ihrer Agentur umge­hend melden.

Was sind Sperr­zeiten?

Hat die Agentur für Arbeit eine Sperr­zeit verhängt, erhält der arbeits­lose Arbeitnehmer in diesem Zeitraum kein Arbeits­losengeld. Das Arbeits­losengeld wird dann auch nicht nach­träglich ausgezahlt. Die Gründe für Sperr­zeiten führt § 159 Absatz 1 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) auf.

Der bekann­teste Grund ist die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Wer sein Arbeits­verhältnis selbst aufgibt, obwohl er noch keine neue Arbeits­stelle gefunden hat, muss mit einer Sperr­zeit von zwölf Wochen rechnen. Kann der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für seine Arbeits­aufgabe nennen, zum Beispiel weil sein Arbeit­geber den Lohn nicht zahlt oder der Arbeitnehmer einen Verwandten pflegen muss, kann die Sperr­zeit entfallen.

Gegen die Verhängung einer Sperr­zeit kann ein arbeits­loser Arbeitnehmer inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe durch einen Bescheid der Agentur für Arbeit Wider­spruch einlegen – am besten posta­lisch per Einschreiben. Bleibt es trotz Wider­spruch bei der Sperr­zeit, besteht die Möglich­keit, Klage beim Sozialge­richt zu erheben.

Folgen für die Rente

Arbeits­losig­keit mindert den gesetzlichen Renten­anspruch. Während des Bezugs von Arbeits­losengeld 1 ist die Einbuße allerdings noch vergleichs­weise gering. Die Arbeits­agentur über­weist für den Arbeits­losen Rentenbeiträge in Höhe von 80 Prozent des Brutto­einkommens, aus dem sich sein Arbeits­losengeld 1 berechnet. Lange Arbeits­losig­keit mit Bezug von Arbeits­losengeld 2 kann den gesetzlichen Renten­anspruch empfindlich verringern, so dass Betroffene möglicher­weise sogar später eine Grundrente beziehen.

16

Mehr zum Thema

16 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.01.2023 um 08:56 Uhr
Anspruchsdauer ALG 1

@heikog: Beides, die Anspruchsdauer steigt schrittweise von 12 Monaten bis zur Vollendung des 50 Lebensjahres auf 24 Monate nach Vollendung des 58 Lebensjahres. Ebenso steigt die dafür benötigte Zeit der versicherungspflichtigen Beschäftigung schrittweise von 24 auf 48 Monate.

heikog am 25.01.2023 um 06:22 Uhr
Bezugsdauer ALG1

Sie schreiben:
„Haben Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate versicherungs­pflichtig gearbeitet, bekommen Sie 12 Monate Arbeits­losengeld. Nur wer über 50 Jahre alt ist, kann bis zu 24 Monate Arbeits­losengeld erhalten, wenn er in den letzten fünf Jahren mehr als 24 Monate versicherungs­pflichtig beschäftigt war.“
Stimmt das denn ?
Andere Quellen reden hier von 48 Monaten:
„Wer zum Beispiel 58 Jahre alt ist, hat 24 Monate Anspruch auf ALG I, vorausgesetzt, er oder sie war in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens
48 Monate versichert.“
Was ist denn nun korrekt ?

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.01.2023 um 13:38 Uhr
Maximal 24 Monate ALG 1

@Balou65: Entschuldigen Sie bitte. Sie haben Recht. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an, nicht auf bis zu 48 Monate. Die höchste Anspruchsdauer von 24 Monate gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.
Vielen Dank für das aufmerksame Mitlesen, ich habe den Post von uns vom 17.11.2022 korrigiert.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.01.2023 um 16:20 Uhr
Antrag Arbeitslosengeld 1

@alle; @Balou65: Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer sich erst arbeitslos meldet, nachdem die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, kann das Arbeitslosengeld frühestens ab dem Zeitpunkt der Meldung bekommen. Deswegen ist es wichtig, mit dem Antrag keine Zeit zu verlieren.

Balou65 am 08.01.2023 um 22:48 Uhr
Maximal 24 Monate ALG 1

So wie ich das verstehe, gibt es maximal 24 Monate ALG 1 Bezug! Aber auch nur wenn man 58 Jahre alt ist oder älter und man vorher 48 Monate eingezahlt hat! Allerdings hat man 48 Monate Zeit, ALG 1 zu beantragen nach Beginn der Arbeitslosigkeit, aber man muß seine Arbeitslosigkeit rechtzeitig melden. Oder muß man sogar innnerhalb der 48 Monate, die 24 Monate ALG 1 Bezug beendet haben?
Bitte um Klarstellung!