
Blaumann und Helm: In manchen Berufen ist eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben.
Um das Erscheinungsbild von Mitarbeitern am Arbeitsplatz entbrennt immer wieder Streit. Sogar im Homeoffice kann eine Kleiderordnung gelten. Abgesehen davon muss der Arbeitgeber oft auch die Beachtung von Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften überwachen. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, welche Regeln gelten und wie Sie Ärger mit dem Chef vermeiden.
Wann darf der Chef Kleidervorschriften machen?
Zu kurze Hosen, zu saloppe Sandalen, zu viel Haut – Streitigkeiten um die Kleidung am Arbeitsplatz landen nicht selten vor Gericht. Dabei gelten einige klare Grundsätze.
Arbeitsschutz und Hygienevorschriften
„In manchen Berufen ist bestimmte Kleidung zum Schutz der Arbeitnehmer oder aus hygienischen Gründen vorgeschrieben“, sagt Ulrike Fuchs, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dazu gehören beispielsweise Gehörschutz und Schnittschutzhose, die Forstarbeiterinnen vor der Motorsäge schützen. Krankenpfleger tragen spezielle Hemden und Hosen, die mit Körperflüssigkeiten der Patienten in Berührung kommen können und deshalb häufig gewaschen werden.
Für Schutzkleidung ist der Arbeitgeber zuständig
Ist die Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber sie den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen und sich um die Reinigung und Pflege kümmern.
Betriebsrat darf mitbestimmen
Sind Angestellte bei der Arbeit keinen besonderen Gefahren ausgesetzt, sind sie bei der Wahl der Kleidung freier. Unternehmen können aber Anweisungen zum äußeren Erscheinungsbild machen. Gibt es einen Betriebsrat, so hat dieser ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht.
Strengere Regeln bei Kundenkontakt
Je mehr Kundenkontakt Angestellte haben, desto eher kann die Firma Vorgaben machen. „Wer nur Kollegen zu Gesicht bekommt, darf eher Turnschuhe und Jeans anziehen als ein Vertriebsmitarbeiter,“ so Fuchs. Das gilt auch im Homeoffice: Auch in Videotelefonaten mit Kunden müsse man sich an den Kleidungsstil der Firma halten, sagt die Arbeitsrechtlerin. Das betrifft aber nur den sichtbaren Bereich. Business-Outfit und bequeme Pantoffeln passen bei der mobilen Arbeit also zusammen.
Eine Frage der Unternehmenskultur
Auch die Unternehmenskultur spielt eine Rolle. Bei Start-ups sind T-Shirt und Mütze häufig kein Problem, ein Bankhaus stellt andere Anforderungen an das Erscheinungsbild seiner Angestellten.
Von Blaumann bis Tattoos: Was auf Arbeit erlaubt ist

Ein Blaumann dient meist nur dem Schutz der darunterliegenden Alltagskleidung vor Verschmutzung, nicht aber vor Gefahren. In dem Fall muss ihn die Firma nicht bezahlen.
Selbst für Unterwäsche können Vorschriften gelten, wenn sie durch helle Kleidung durchscheint. So darf eine Firma Mitarbeiterinnen, die Sicherheitskontrollen am Flughafen durchführen, einen roten BH unter der weißen Bluse verbieten.
Für die Fingernägel kann eine Maximallänge festgelegt sein, wenn das der Sicherheit oder der Hygiene dient, etwa in der Küche oder im OP-Saal.
Ein Schutzhelm ist auf Baustellen in der Regel Pflicht. Auch Feuerwehrleute oder Forstarbeiter müssen ihn tragen.
Den Umgang mit sichtbaren Tattoos regeln für Beamte Gesetze und die zugehörigen Ausführungsverordnungen. In der Privatwirtschaft kommt es auf die Branche und die Unternehmenskultur an.
Ein gehobener Kleidungsstil ist in edlen Hotels und Theatern üblich. Solche Betriebe können von ihren Mitarbeitern verlangen, sich entsprechend zu kleiden.
Aufreizende Kleidung wie kurzer Rock, Hotpants, weit aufgeknöpftes Hemd sind nicht überall zulässig. Je nach allgemeinem Erscheinungsbild im Unternehmen kann der Arbeitgeber Vorgaben machen, nicht zu viel Haut zu zeigen.

Kurze Hose im Büro – das kann die Chefin verbieten. Dann darf der Raum im Sommer aber nicht zu heiß sein.
Flipflops sind am Arbeitsplatz nur dann akzeptabel, wenn die Unternehmenskultur entsprechend locker ist.

Arbeitskleidung von der Steuer absetzen
Typische Berufskleidung und deren Reinigung dürfen Sie als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen, sofern Sie die Kosten dafür mindestens zum Teil selbst tragen. Weitere Voraussetzung: Die Kleidungsstücke müssen typisch für den ausgeübten Beruf und eine private Verwendung so gut wie ausgeschlossen sein. Das ist etwa bei einer Bluse mit aufgenähtem Firmenlogo oder dem Blaumann eines Mechatronikers der Fall. Das weiße T-Shirt einer Krankenpflegerin oder die Sportschuhe eines Briefträgers werden dagegen nicht anerkannt, da ihre Besitzer sie auch in ihrer Freizeit tragen könnten. Wird private Kleidung im Dienst verschmutzt oder beschädigt, sind aber die Kosten für Reinigung oder Reparatur absetzbar.
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