
Mit Helm und Brille: Je nach Tätigkeit ist eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben. © Getty Images / Maskot
Firmen müssen bei der Kleidung von Mitarbeitenden Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften beachten. Wir erklären, was noch an Kleidervorschriften im Job gilt.
-
- Wer im Job auf Berufs- Schutz- oder andere Arbeitskleidung angewiesen ist, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen.
-
- In wetterfester Kleidung kann schädliche Chemie stecken. Geht es auch ohne? Die Stiftung Warentest hat acht zweilagige Funktionsjacken getestet, die laut Anbieter...
-
- Jeder zweite Verbraucher in Deutschland kauft manchmal Waren im Internet mit der festen Absicht, sie später wieder zurückzuschicken. Das zeigt eine repräsentative...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@groegsy: Leider können wir dazu nicht wirklich etwas sagen. Grundsätzlich gilt: Soweit Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben ist, hat sie der Arbeitgeber oder Dienstherr zu finanzieren. So folgt es aus § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html. Ob das auch für im Einzelfall aus persönlichen Gründen nötige Zusatzausrüstung wie orthopädische Einlagen gilt, vermögen wir nicht einzuschätzen. Möglicherweise ist danach zu entscheiden, ob normale Einlagen, wie sie Arbeitnehmer oder Beamte in ihren privaten Schuhen verwenden, zum Einsatz kommen oder ob aus Sicherheitsgründen besondere und womöglich eigens für den Zweck zugelassene Ausrüstung nötig ist.
Seit August 2021 gibt es ein Problem mit der Ausstattung von Sicherheitsschuhen.
Wurden Einlagen, Sicherheitsschuhe bzw. deren erfordrlichen Zurichtung bisher vom Bund übernommen ... werden sie jetzt nur noch bei drohender und vorhandener Erwerbsminderung bezahlt.
Da Hohl-Senk-Spreizfüsse, akkut entzündeter Fersensporn und selbst eine Beckenschieflage oder Skoliose nicht zu einer Erwerbsminderung führen - werden alle Anträge auf Einlage, Sicherheitsschuhe und deren Zurichtungen abgelehnt.
Verweis erfolgt auf die Krankenkassen, dass diese zur Verfügung stellen. Dort bekommt man aber nur 2 Einlagen für die privaten Schuhe pro Jahr bezahlt.
Der Arbeitgeber muss keine Sichherheitsschuhe mit "persönlichen krankheitsbedingten Anpassungen" zur Verfügung stellen.
Also wer zahlt jetzt meine am Arbeitsplatz ständig zu tragenden Sicherheitsschuhe?
Kommentar vom Autor gelöscht.