
Gute Nachrichten für Schichtarbeiter: Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtarbeit mehr leisten kann, hat Anspruch auf einen Einsatz am Tag. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az. 10 AZR 637/13). Geklagt hatte eine Krankenschwester, die wegen einer Krankheit Medikamente nehmen musste, von denen sie schläfrig wurde. Nach Auffassung des Gerichts war die Klägerin voll arbeitsfähig, nur nicht nachts. Bei rund 2 000 Beschäftigten sei es dem Krankenhaus zumutbar, bei der Schichteinteilung auf sie Rücksicht zu nehmen. Das Urteil ist eine klare Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern, nicht nur im Pflegebetrieb, sondern beispielsweise auch für Arbeit am Fließband.