Die Frist für die Arbeitnehmersparzulage beträgt jetzt vier Jahre. Damit können Sparer die Zulage auch mit großer Verspätung noch rückwirkend beantragen. Die neue Frist gilt aber nur für Verträge, die ab 2007 abgeschlossen wurden. Für Verträge bis Ende 2006 sind die Fristen in der Regel abgelaufen – Ausnahme sind noch offene Fälle, zum Beispiel wenn Widerspruch eingelegt wurde.
Die Zulage gibt es für vermögenswirksame Leistungen: bei Bausparverträgen für bis zu 9 Prozent der Sparsumme, maximal 42,30 Euro im Jahr, bei Sparplänen auf Aktien oder Fonds bis zu 20 Prozent, höchstens 80 Euro jährlich. Da es die Zulage parallel für beide Anlagen gibt, können Sparer jährlich bis zu 122,30 Euro erhalten. Das zu versteuernde Einkommen darf allerdings maximal 20 000 Euro betragen, beim Bausparen 17 900 Euro (Ehepaare jeweils das Doppelte).
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