Tipps
Versicherung. Ihre Privathaftpflichtversicherung springt in der Regel nicht ein, wenn der Arbeitgeber mit Schadenersatzforderungen an Sie herantritt. Wollen Sie sich absichern, müssen Sie gezielt nach einer Police mit Berufs- oder Diensthaftpflichtschutz suchen. Besteht Ihr Chef auf einer solchen Versicherung, muss er sich an den Kosten beteiligen und entsprechend mehr Gehalt zahlen.
Mankohaftung. Klauseln im Arbeitsvertrag, wonach Sie haften, wenn die Kasse nicht stimmt, sind nur wirksam, wenn sie fair formuliert sind und der Chef Sie für die Haftungsübernahme besser bezahlt als Kollegen ohne solche Belastung. Viele früher übliche Klauseln haben die Gerichte inzwischen gekippt.
Körperverletzung. Wenn Sie bei der Arbeit Kollegen verletzen, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Schadenersatzforderungen gegen Sie sind ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird die Unfallkasse Sie allerdings in Regress nehmen.
Verteidigung. Legen Sie Einspruch ein, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen und die Forderung für unberechtigt oder überzogen halten. Wenn Ihnen ein Gericht eine Klageschrift oder Anspruchsbegründung zustellen lässt, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Schon formale Fehler können dazu führen, dass Sie ein gerichtliches Verfahren verlieren und zahlen müssen – unabhängig davon, ob Ihr Chef wirklich recht hat.
Anwaltsuche. Suchen Sie am besten nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Erfahrungen mit Fällen wie Ihrem hat. Beachten Sie: Vor dem Arbeitsgericht zahlen Sie in der ersten Instanz Ihren Rechtsbeistand stets aus eigener Tasche.