
Weil er seine Braut nach der Trauung auf den Arm nahm, bekam ein 21-jähriger Lagerarbeiter die fristlose Kündigung. Der Mann war seit Wochen wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben.
Als sein Chef auf Facebook die Bilder von der Hochzeit sah, schickte er dem frischgebackenen Bräutigam die Kündigung. Die Braut trotz des Bandscheibenvorfalls hochzuheben, gefährde die Genesung und sei daher ein schwerwiegender Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, argumentierte er.
Der Mann zog gegen die Kündigung vors Arbeitsgericht. Doch vor dem ersten Gerichtstermin einigten sich beide: Statt der fristlosen erhält der Bräutigam eine fristgerechte Kündigung. Der Chef muss also den Lohn für die Kündigungsfrist nachzahlen. Außerdem bekommt sein Exmitarbeiter eine kleine Abfindung. Ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht, bleibt offen.
Krankgeschriebene Mitarbeiter müssen sich so verhalten, dass sie möglichst bald wieder fit sind. Kann der Chef Verstöße nachweisen, droht die Kündigung.