Apps gegen Angst­störungen

So haben wir getestet

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Apps gegen Angst­störungen Testergebnisse für 9 Apps gegen Angst­störungen 11/2021 freischalten

Im Test: 9 deutsch­sprachige Online-Selbst­hilfe-Programme für Erwachsene zur Behand­lung von Panikstörung, Agoraphobie oder sozialer Phobie – sowohl durch Therapeutinnen und Therapeuten begleitet als auch unbe­gleitet. Wir wählten Apps (für Smartphone oder als Website) aus, die als digitale Gesund­heits­anwendung im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind oder deren Anbieter-Website mindestens 1 000 Seiten­aufrufe pro Monat nach Analyse mit der SEO-Software Sistrix hat.

Angebote, bei denen nicht die Online-Selbst­hilfe, sondern eine Video­sprech­stunde mit einem Therapeuten im Zentrum steht, haben wir nicht berück­sichtigt (Stand: Mai 2021).

Unter­suchungen: Wir testeten die deutsch­sprachige Variante des Programms für die oben genannten Indikationen mit Kennt­nis der Anbieter. Eine verdeckte Nutzung war nicht immer möglich, weil etwa ein Erst­gespräch mit einem Psycho­therapeuten beziehungs­weise einer Psycho­therapeutin oder einem Arzt oder einer Ärztin Voraus­setzung für die Nutzung war.

Daher baten wir die Anbieter unter anderem um Informationen zum inhalt­lichen Konzept, um wissenschaftliche Studien­belege und Test­zugänge. Erhielten wir keinen Test­zugang, versuchten wir eine verdeckte Nutzung. Bei therapeutisch begleiteten Angeboten testeten wir nur die Selbst­hilfe-Elemente. Die Unter­suchung lief von Mai bis August 2021. Wir befragten die Anbieter im September 2021.

Konzept: 40 %

Eine Gutachterin und ein Gutachter mit psycho­therapeutischer Expertise sichteten die Anbieter­informationen und nutzten die Programme. Sie bewerteten das Konzept etwa anhand zugrunde liegender Modelle und Methoden, Mecha­nismen für psychische Krisen, Qualifikation des Entwick­lerteams und Einbindung der Anwende­rinnen und Anwender während der Entwick­lung und der späteren Nutzung sowie die Trans­parenz der Finanzierung. Waren wesentliche Therapie­bestand­teile unvoll­ständig oder inkonsistent, verschlechterte das die Note.

Belegter Nutzen: 30 %

Gutachterin und Gutachter prüften die uns vorliegenden Informationen – vor allem Studien zu den einzelnen Angeboten auf metho­dische Qualität und ob sie die Wirk­samkeit des Programms belegen.

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Basis­schutz persönlicher Daten: 30 %

Ein IT-Experte prüfte für Website, Android- und iOS-App beispiels­weise, welche Nutzungs­daten erhoben werden und welche Daten von der Website beziehungs­weise der App unnötiger­weise an Internet­server gesendet werden. Dafür sichtete der IT-Experte den Daten­strom über einen zwischen­geschalteten Server (Man-in-the-middle-Attacke), las die gesendeten Daten aus, analysierte und entschlüsselte sie, falls möglich.

Er bewertete auch den Schutz des Nutzungs­kontos und der Daten­über­tragung: etwa durch Pass­wort­politik, Schutz gegen häufige Anmelde­versuche und die Trans­port­verschlüsselung. Zudem suchte ein Jurist nach Mängeln in der Daten­schutz­erklärung – etwa unzu­reichende Informationen.

Mängel in den AGB: 0 %

Der Jurist prüfte die allgemeinen Geschäfts­bedingungen auf unzu­lässige Klauseln, die Verbrauche­rinnen und Verbraucher benach­teiligen.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf überge­ordnete Urteile auswirken. Sie sind mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen haben wir einge­setzt: War das Konzept mangelhaft, konnte das test-Qualitäts­urteil maximal eine Note besser sein. Hatte die Daten­schutz­erklärung gravierende Mängel, konnte das Urteil Basis­schutz persönlicher Daten nicht besser sein als befriedigend (3,5).

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