freischalten
Testergebnisse für 10 App-Stores 08/2011- Datenpreisgabe. Sie nutzen Apps auf Ihrem Smartphone? Dann seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie möglicherweise ungewollt private Daten an Dritte preisgeben. Datenschützer warnen: Die Funktionalitäten der Apps können von den Nutzenden nicht kontrolliert werden. Anders als die Betriebssysteme der Smartphones kommen viele Apps aus weniger bekannten und teilweise weniger seriösen Quellen.
- Datenweitergabe. Personenbezogene Daten können sowohl bei dem Betreiber des App-Stores und – je nach technischer Ausgestaltung der App – auch beim Anbieter der App anfallen. Insbesondere bei werbefinanzierten Angeboten können im Einzelfall auch weitere Unternehmen weltweit Daten erhalten und Rückschlüsse über Sie als Nutzer ziehen. Seien Sie deshalb bei der Installation einer App immer vorsichtig: Informieren Sie sich über das Angebot und den Anbieter – auch über dessen Firmensitz und das in diesem Land geltende Datenschutzrecht – und lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen.
- Apps löschen. Seien Sie nicht zimperlich wenn es darum geht, datenverdächtige Apps vom Smartphone zu löschen. Sie können nicht prüfen, ob und welche Daten möglicherweise im Hintergrund abgerufen werden. Es gibt Apps, die ungefragt gespeicherte Daten abrufen. Ein Hinweis auf möglichen Datenmissbrauch kann zum Beispiel sein, wenn ein einfaches Dienstprogramm stockt, streikt oder die Online-Anbindung unterbunden wird.
- Plausibilität checken. Sie sollten einer App nur die Rechte einräumen, die Sie für ihr Funktionieren nachvollziehbar benötigt. Das Smartphone-Betriebssystem sollte dazu Einstellungsmöglichkeiten bereitstellen. Viele Apps nutzen Daten aus dem Smartphone: Navigationsdaten etwa, wenn Sie den ADAC um Pannenhilfe bitten. Oder Ihr Spieleprogramm verschickt Ihren Punktestand, um eine Highscore-Liste zu erstellen. Das ist plausibel. Stutzig werden sollten Sie aber, wenn eine Fahrplan-App der Londoner U-Bahn auf Ihr Adressbuch zugreifen will und Sie nach Geschlecht und Alter fragt. So eine App sollten Sie nicht nutzen.
- Bewertungen lesen und selbst bewerten. App-Nutzer können die verwendeten Programme bewerten. Diese Bewertungen finden Sie im Anhang zu den Beschreibungen der angebotenen Apps. Bevor Sie eine App auf Ihr Smartphone laden, sollten Sie die Bewertungen lesen. So finden Sie vielleicht Hinweise auf die Seriosität des Angebots. Wecken fehlende oder schlechte Kritiken Ihren Zweifel, sollten Sie besser auf die App verzichten. Im Gegenzug gilt: Auch Ihre Erfahrungen mit Apps sind für andere Nutzer hilfreich. Scheuen Sie sich also nicht, Ihren Eindruck von dem geladenen Programm in einer Bewertung öffentlich zu machen.
-
- App-Tracking-Transparenz (ATT): So heißt die neue Funktion, mit der Apple iPhone-Besitzer vor Datenkraken schützen will. Leider hilft der Tracking-Schutz nur begrenzt.
-
- WhatsApp-Nutzer sollen neue Datenschutzregeln akzeptieren. Ein nach Nutzerprotesten verkündeter Aufschub gilt nur bis 15. Mai. Was die geplanten Änderungen bedeuten –...
-
- Fotos teilen, gemeinsam an Dokumenten arbeiten – die Cloud bietet viele Vorteile. Wir zeigen, wie die Datenspeicherung im Netz ganz unkompliziert funktioniert.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ich habe mittlerweile 5 Smartphones/Tablets mit Android OS, hatte schon beim ersten Bedenken wegen meiner Daten und hatte über die im Kernel integrierte IPTables Firewall den Anwendungen die Rechte, aufs Internet zuzugreifen genommen (lässt sich seit geraumer Zeit mit DroidWall sehr einfach verwalten).
Vor ein oder zwei Monaten habe ich jedoch das App LBE entdeckt, bei dem sich die Zugriffe auf Telefonbuch, SMS, Position, IMEI... für jede App einzeln einstellen lassen. Man kann für die meisten Zugriffe auch sagen, dass man gefragt werden möchte - greift eine App dann zu, geht ein Popup auf. Im Log kann man überprüfen, wer wann wo zugreifen wollte.
Ebenso kann man bei jeder App einstellen, ob sie aufs Internet zugreifen darf - und das für WLAN und Handynetz getrennt. LBE selbst ist in der Liste der Applikationen auch enthalten und kann entsprechend eingeschränkt werden.
Netter Nebeneffekt - keine Werbeeinblendungen mehr, wenn die App nicht ins Netz darf.
Nachteil: Root Rechte notwe
Und zwar so sehr, daß es offenbar problemlos möglich ist, mit gestohlenen Kreditkartendaten im iTunes- Appstore von Apple Umsätze zu tätigen - und zwar auf eine völlig andere Apple-ID als die, mit welcher die Kreditkartendaten bereits verknüpft sind. Es erfolgt keinerlei Rückversicherung beim Kreditkarteninhaber. Um eine Sperre des betrügerischen Accounts und die Sperre der Kreditkarte für weitere Umsätze bei Apple einzurichten, war in meinem Fall erst die Kontaktaufnahme mit Apple erforderlich. Daß meine Kreditkartendaten mißbraucht wurden, fiel mir erst beim Bezahlen an einer Tankstelle auf, als meine Bank die Karte verdachtsweise gesperrt hatte. Erst auf Anfrage bei meiner Bank wurden mir die betrügerischen Buchungen bei Apple überhaupt bekannt.
Apple sträubt sich übrigens trotz mehrfacher Aufforderung dagegen, den betrogenen Account des rechtmäßigen Kreditkarteninhabers zu löschen.
Fazit: Hauptsache Umsatz, woher das Geld kommt, ist erst einmal Wurscht.
@averto: Die Stiftung Warentest wählt ihre Testprodukte nach der Marktbedeutung aus. Den Store von Palm haben wir wegen des geringen Marktanteils nicht mit getestet.
@halsbandschnaepper: Unseres Wissens nach nicht.
kwt