App-Stores

Tipps

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App-Stores Testergebnisse für 10 App-Stores 08/2011

  • Daten­preisgabe. Sie nutzen Apps auf Ihrem Smartphone? Dann seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie möglicher­weise ungewollt private Daten an Dritte preis­geben. Daten­schützer warnen: Die Funk­tionalitäten der Apps können von den Nutzenden nicht kontrolliert werden. Anders als die Betriebs­systeme der Smartphones kommen viele Apps aus weniger bekannten und teil­weise weniger seriösen Quellen.
  • Daten­weitergabe. Personenbezogene Daten können sowohl bei dem Betreiber des App-Stores und – je nach tech­nischer Ausgestaltung der App – auch beim Anbieter der App anfallen. Insbesondere bei werbe­finanzierten Angeboten können im Einzel­fall auch weitere Unternehmen welt­weit Daten erhalten und Rück­schlüsse über Sie als Nutzer ziehen. Seien Sie deshalb bei der Installation einer App immer vorsichtig: Informieren Sie sich über das Angebot und den Anbieter – auch über dessen Firmensitz und das in diesem Land geltende Daten­schutz­recht – und lesen Sie die allgemeinen Geschäfts­bedingungen und Daten­schutz­erklärungen.
  • Apps löschen. Seien Sie nicht zimperlich wenn es darum geht, daten­verdächtige Apps vom Smartphone zu löschen. Sie können nicht prüfen, ob und welche Daten möglicher­weise im Hintergrund abge­rufen werden. Es gibt Apps, die ungefragt gespeicherte Daten abrufen. Ein Hinweis auf möglichen Daten­miss­brauch kann zum Beispiel sein, wenn ein einfaches Dienst­programm stockt, streikt oder die Online-Anbindung unterbunden wird.
  • Plausibilität checken. Sie sollten einer App nur die Rechte einräumen, die Sie für ihr Funk­tionieren nach­voll­zieh­bar benötigt. Das Smartphone-Betriebs­system sollte dazu Einstellungs­möglich­keiten bereit­stellen. Viele Apps nutzen Daten aus dem Smart­phone: Navigations­daten etwa, wenn Sie den ADAC um Pannen­hilfe bitten. Oder Ihr Spiele­programm verschickt Ihren Punkte­stand, um eine Highscore-Liste zu erstellen. Das ist plausibel. Stutzig werden sollten Sie aber, wenn eine Fahr­plan-App der Londoner U-Bahn auf Ihr Adress­buch zugreifen will und Sie nach Geschlecht und Alter fragt. So eine App sollten Sie nicht nutzen.
  • Bewertungen lesen und selbst bewerten. App-Nutzer können die verwendeten Programme bewerten. Diese Bewertungen finden Sie im Anhang zu den Beschreibungen der angebotenen Apps. Bevor Sie eine App auf Ihr Smartphone laden, sollten Sie die Bewertungen lesen. So finden Sie vielleicht Hinweise auf die Seriosität des Angebots. Wecken fehlende oder schlechte Kritiken Ihren Zweifel, sollten Sie besser auf die App verzichten. Im Gegen­zug gilt: Auch Ihre Erfahrungen mit Apps sind für andere Nutzer hilf­reich. Scheuen Sie sich also nicht, Ihren Eindruck von dem geladenen Programm in einer Bewertung öffent­lich zu machen.
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mgraeble am 04.05.2012 um 15:47 Uhr
Zugriff der Apps auf Daten und Internet regeln

Ich habe mittlerweile 5 Smartphones/Tablets mit Android OS, hatte schon beim ersten Bedenken wegen meiner Daten und hatte über die im Kernel integrierte IPTables Firewall den Anwendungen die Rechte, aufs Internet zuzugreifen genommen (lässt sich seit geraumer Zeit mit DroidWall sehr einfach verwalten).
Vor ein oder zwei Monaten habe ich jedoch das App LBE entdeckt, bei dem sich die Zugriffe auf Telefonbuch, SMS, Position, IMEI... für jede App einzeln einstellen lassen. Man kann für die meisten Zugriffe auch sagen, dass man gefragt werden möchte - greift eine App dann zu, geht ein Popup auf. Im Log kann man überprüfen, wer wann wo zugreifen wollte.
Ebenso kann man bei jeder App einstellen, ob sie aufs Internet zugreifen darf - und das für WLAN und Handynetz getrennt. LBE selbst ist in der Liste der Applikationen auch enthalten und kann entsprechend eingeschränkt werden.
Netter Nebeneffekt - keine Werbeeinblendungen mehr, wenn die App nicht ins Netz darf.
Nachteil: Root Rechte notwe

GermanArcher am 27.03.2012 um 14:10 Uhr
Datenschutz im Apple iTunes Store mangelhaft

Und zwar so sehr, daß es offenbar problemlos möglich ist, mit gestohlenen Kreditkartendaten im iTunes- Appstore von Apple Umsätze zu tätigen - und zwar auf eine völlig andere Apple-ID als die, mit welcher die Kreditkartendaten bereits verknüpft sind. Es erfolgt keinerlei Rückversicherung beim Kreditkarteninhaber. Um eine Sperre des betrügerischen Accounts und die Sperre der Kreditkarte für weitere Umsätze bei Apple einzurichten, war in meinem Fall erst die Kontaktaufnahme mit Apple erforderlich. Daß meine Kreditkartendaten mißbraucht wurden, fiel mir erst beim Bezahlen an einer Tankstelle auf, als meine Bank die Karte verdachtsweise gesperrt hatte. Erst auf Anfrage bei meiner Bank wurden mir die betrügerischen Buchungen bei Apple überhaupt bekannt.
Apple sträubt sich übrigens trotz mehrfacher Aufforderung dagegen, den betrogenen Account des rechtmäßigen Kreditkarteninhabers zu löschen.
Fazit: Hauptsache Umsatz, woher das Geld kommt, ist erst einmal Wurscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.08.2011 um 13:53 Uhr
Palm

@averto: Die Stiftung Warentest wählt ihre Testprodukte nach der Marktbedeutung aus. Den Store von Palm haben wir wegen des geringen Marktanteils nicht mit getestet.

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.08.2011 um 13:52 Uhr
Blackberry

@halsbandschnaepper: Unseres Wissens nach nicht.

halsbandschnaepper am 30.07.2011 um 10:46 Uhr
Nutzt Blackberry RIM nicht WebOS??

kwt