App-Stores

So haben wir getestet

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App-Stores Testergebnisse für 10 App-Stores 08/2011

Im Test: Zehn große deutsch­sprachige Onlineshops, die Anwendungen (Apps) für Smartphones zum Download und Verkauf anbieten. Sechs bedeutende Betriebs­systeme für Smartphones und deren Onlineshops für Apps (App-Stores) wurden berück­sichtigt. Dazu vier App-Stores, die nicht an einen Betriebs­systemanbieter gebunden sind, sondern meist für mehrere Betriebs­systeme Apps anbieten. Zum Teil sind diese Shops in Informations­portale einge­bunden. Die exemplarische Auswahl dieser vier App-Stores erfolgte nach Internetrecherche. Die kauf­relevanten Webseiten jedes Anbieters wurden über­prüft, ebenfalls zu installierende Programme, sofern sie zum Einkaufen oder Herunter­laden der Anwendungen notwendig waren. Pro Anbieter wurden mindestens sieben teil­weise kosten­pflichtige Apps mit dem PC und direkt mit Smartphone herunter­geladen. Jeder Onlineshop wurde anhand von etwa 130 Merkmalen über­prüft.

Erhebungs­zeitraum: April 2011 bis Juni 2011. Prüfung der allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB): Mai/Juni 2011.

Abwertungen

Wurden bei der juristischen Über­prüfung der allgemeinen Geschäfts­bedingungen deutliche beziehungs­weise sehr deutliche Mängel fest­gestellt, so wurde das test-Qualitäts­urteil um eine halbe beziehungs­weise maximal eine Note abge­wertet.

Einkaufen: 60 %

Die Leitfragen bei dieser Prüfung waren folgende: Wie einfach und bequem ermöglichen die Shops es den Kunden, Apps einzukaufen? Gibt es ausreichende Produkt­informationen zu den Anwendungen? Zum Beispiel: Sind die Apps mit eindeutigen Angaben zum Preis und zur Sprache versehen? Erhält der Kunde Informationen, auf welche Telefon­funk­tionen die App zugreifen will? Wie sind die Apps optisch präsentiert? Gibt es ein Nutzerbe­wertungs­system?

Kauf­abwick­lung über Website: Zum Beispiel, wie leicht und schnell lassen sich die Apps herunter­laden? Welche Absicherungs­mecha­nismen gibt es bei Handywechsel oder Download­fehler? Welche Bezahlarten bietet der Shop an?

Kauf­abwick­lung über Handy: Zum Beispiel, welche Informationen zu Store und App werden beim Herunter­laden bereit­gestellt? Wie werden die Anwendungen auf dem Handy präsentiert? Wie gut funk­tioniert die Suche nach bestimmten Apps? Gibt es Test­versionen der Apps und auto­matische Updates?

Website, Software: 40 %

Im Vordergrund einer Experten­prüfung stand die Frage, wie kunden­orientiert und informativ die Website bzw. die Software aufgebaut ist.

Kunden­informationen: Sind alle relevanten und vorgeschriebenen Informationen für den Verbraucher einfach auf der Website zu finden? Zum Beispiel: Impressum, allgemeine Geschäfts­bedingungen, Preis- und Zahlungs­informationen, Möglich­keiten für Nach­fragen und Reklamationen.

Umgang mit den Nutzer­daten: Zum Beispiel, wie umfang­reich, verständlich und präzise wird über das Thema Daten­schutz informiert? Wie groß ist der Umfang der Pflicht­daten? Werden die Daten verschlüsselt? Gibt es Lösch­funk­tionalitäten der Daten? Wie geht der Store mit Werbung um?

Hand­habung: Zum Beispiel Geschwindig­keit des Seiten­aufbaus, Über­sicht­lich­keit der Seiten, des Downlo­advor­gangs und der Produkt­präsentation, Warenkorb­funk­tionalitäten und Existenz eines Merkzettels? Qualität der einfachen und erweiterten Suche sowie die Hand­habung des Katalogs.

Mängel in den AGB: 0 %

Die allgemeinen Geschäfts­bedingungen wurden von einem Juristen begut­achtet. Die zentrale Prüffrage lautete: Sind in den Geschäfts­bedingungen Klauseln formuliert, die den Kunden unzu­lässig benach­teiligen und nicht zulässig sind?

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mgraeble am 04.05.2012 um 15:47 Uhr
Zugriff der Apps auf Daten und Internet regeln

Ich habe mittlerweile 5 Smartphones/Tablets mit Android OS, hatte schon beim ersten Bedenken wegen meiner Daten und hatte über die im Kernel integrierte IPTables Firewall den Anwendungen die Rechte, aufs Internet zuzugreifen genommen (lässt sich seit geraumer Zeit mit DroidWall sehr einfach verwalten).
Vor ein oder zwei Monaten habe ich jedoch das App LBE entdeckt, bei dem sich die Zugriffe auf Telefonbuch, SMS, Position, IMEI... für jede App einzeln einstellen lassen. Man kann für die meisten Zugriffe auch sagen, dass man gefragt werden möchte - greift eine App dann zu, geht ein Popup auf. Im Log kann man überprüfen, wer wann wo zugreifen wollte.
Ebenso kann man bei jeder App einstellen, ob sie aufs Internet zugreifen darf - und das für WLAN und Handynetz getrennt. LBE selbst ist in der Liste der Applikationen auch enthalten und kann entsprechend eingeschränkt werden.
Netter Nebeneffekt - keine Werbeeinblendungen mehr, wenn die App nicht ins Netz darf.
Nachteil: Root Rechte notwe

GermanArcher am 27.03.2012 um 14:10 Uhr
Datenschutz im Apple iTunes Store mangelhaft

Und zwar so sehr, daß es offenbar problemlos möglich ist, mit gestohlenen Kreditkartendaten im iTunes- Appstore von Apple Umsätze zu tätigen - und zwar auf eine völlig andere Apple-ID als die, mit welcher die Kreditkartendaten bereits verknüpft sind. Es erfolgt keinerlei Rückversicherung beim Kreditkarteninhaber. Um eine Sperre des betrügerischen Accounts und die Sperre der Kreditkarte für weitere Umsätze bei Apple einzurichten, war in meinem Fall erst die Kontaktaufnahme mit Apple erforderlich. Daß meine Kreditkartendaten mißbraucht wurden, fiel mir erst beim Bezahlen an einer Tankstelle auf, als meine Bank die Karte verdachtsweise gesperrt hatte. Erst auf Anfrage bei meiner Bank wurden mir die betrügerischen Buchungen bei Apple überhaupt bekannt.
Apple sträubt sich übrigens trotz mehrfacher Aufforderung dagegen, den betrogenen Account des rechtmäßigen Kreditkarteninhabers zu löschen.
Fazit: Hauptsache Umsatz, woher das Geld kommt, ist erst einmal Wurscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.08.2011 um 13:53 Uhr
Palm

@averto: Die Stiftung Warentest wählt ihre Testprodukte nach der Marktbedeutung aus. Den Store von Palm haben wir wegen des geringen Marktanteils nicht mit getestet.

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.08.2011 um 13:52 Uhr
Blackberry

@halsbandschnaepper: Unseres Wissens nach nicht.

halsbandschnaepper am 30.07.2011 um 10:46 Uhr
Nutzt Blackberry RIM nicht WebOS??

kwt