Testergebnisse für 10 App-Stores 08/2011
Im Test: Zehn große deutschsprachige Onlineshops, die Anwendungen (Apps) für Smartphones zum Download und Verkauf anbieten. Sechs bedeutende Betriebssysteme für Smartphones und deren Onlineshops für Apps (App-Stores) wurden berücksichtigt. Dazu vier App-Stores, die nicht an einen Betriebssystemanbieter gebunden sind, sondern meist für mehrere Betriebssysteme Apps anbieten. Zum Teil sind diese Shops in Informationsportale eingebunden. Die exemplarische Auswahl dieser vier App-Stores erfolgte nach Internetrecherche. Die kaufrelevanten Webseiten jedes Anbieters wurden überprüft, ebenfalls zu installierende Programme, sofern sie zum Einkaufen oder Herunterladen der Anwendungen notwendig waren. Pro Anbieter wurden mindestens sieben teilweise kostenpflichtige Apps mit dem PC und direkt mit Smartphone heruntergeladen. Jeder Onlineshop wurde anhand von etwa 130 Merkmalen überprüft.
Erhebungszeitraum: April 2011 bis Juni 2011. Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Mai/Juni 2011.
Abwertungen
Wurden bei der juristischen Überprüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen deutliche beziehungsweise sehr deutliche Mängel festgestellt, so wurde das test-Qualitätsurteil um eine halbe beziehungsweise maximal eine Note abgewertet.
Einkaufen: 60 %
Die Leitfragen bei dieser Prüfung waren folgende: Wie einfach und bequem ermöglichen die Shops es den Kunden, Apps einzukaufen? Gibt es ausreichende Produktinformationen zu den Anwendungen? Zum Beispiel: Sind die Apps mit eindeutigen Angaben zum Preis und zur Sprache versehen? Erhält der Kunde Informationen, auf welche Telefonfunktionen die App zugreifen will? Wie sind die Apps optisch präsentiert? Gibt es ein Nutzerbewertungssystem?
Kaufabwicklung über Website: Zum Beispiel, wie leicht und schnell lassen sich die Apps herunterladen? Welche Absicherungsmechanismen gibt es bei Handywechsel oder Downloadfehler? Welche Bezahlarten bietet der Shop an?
Kaufabwicklung über Handy: Zum Beispiel, welche Informationen zu Store und App werden beim Herunterladen bereitgestellt? Wie werden die Anwendungen auf dem Handy präsentiert? Wie gut funktioniert die Suche nach bestimmten Apps? Gibt es Testversionen der Apps und automatische Updates?
Website, Software: 40 %
Im Vordergrund einer Expertenprüfung stand die Frage, wie kundenorientiert und informativ die Website bzw. die Software aufgebaut ist.
Kundeninformationen: Sind alle relevanten und vorgeschriebenen Informationen für den Verbraucher einfach auf der Website zu finden? Zum Beispiel: Impressum, allgemeine Geschäftsbedingungen, Preis- und Zahlungsinformationen, Möglichkeiten für Nachfragen und Reklamationen.
Umgang mit den Nutzerdaten: Zum Beispiel, wie umfangreich, verständlich und präzise wird über das Thema Datenschutz informiert? Wie groß ist der Umfang der Pflichtdaten? Werden die Daten verschlüsselt? Gibt es Löschfunktionalitäten der Daten? Wie geht der Store mit Werbung um?
Handhabung: Zum Beispiel Geschwindigkeit des Seitenaufbaus, Übersichtlichkeit der Seiten, des Downloadvorgangs und der Produktpräsentation, Warenkorbfunktionalitäten und Existenz eines Merkzettels? Qualität der einfachen und erweiterten Suche sowie die Handhabung des Katalogs.
Mängel in den AGB: 0 %
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von einem Juristen begutachtet. Die zentrale Prüffrage lautete: Sind in den Geschäftsbedingungen Klauseln formuliert, die den Kunden unzulässig benachteiligen und nicht zulässig sind?
-
- Fotos teilen, gemeinsam an Dokumenten arbeiten – die Cloud bietet viele Vorteile. Wir zeigen, wie die Datenspeicherung im Netz ganz unkompliziert funktioniert.
-
- App-Tracking-Transparenz (ATT): So heißt die neue Funktion, mit der Apple iPhone-Besitzer vor Datenkraken schützen will. Leider hilft der Tracking-Schutz nur begrenzt.
-
- WhatsApp-Nutzer sollen neue Datenschutzregeln akzeptieren. Ein nach Nutzerprotesten verkündeter Aufschub gilt nur bis 15. Mai. Was die geplanten Änderungen bedeuten –...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ich habe mittlerweile 5 Smartphones/Tablets mit Android OS, hatte schon beim ersten Bedenken wegen meiner Daten und hatte über die im Kernel integrierte IPTables Firewall den Anwendungen die Rechte, aufs Internet zuzugreifen genommen (lässt sich seit geraumer Zeit mit DroidWall sehr einfach verwalten).
Vor ein oder zwei Monaten habe ich jedoch das App LBE entdeckt, bei dem sich die Zugriffe auf Telefonbuch, SMS, Position, IMEI... für jede App einzeln einstellen lassen. Man kann für die meisten Zugriffe auch sagen, dass man gefragt werden möchte - greift eine App dann zu, geht ein Popup auf. Im Log kann man überprüfen, wer wann wo zugreifen wollte.
Ebenso kann man bei jeder App einstellen, ob sie aufs Internet zugreifen darf - und das für WLAN und Handynetz getrennt. LBE selbst ist in der Liste der Applikationen auch enthalten und kann entsprechend eingeschränkt werden.
Netter Nebeneffekt - keine Werbeeinblendungen mehr, wenn die App nicht ins Netz darf.
Nachteil: Root Rechte notwe
Und zwar so sehr, daß es offenbar problemlos möglich ist, mit gestohlenen Kreditkartendaten im iTunes- Appstore von Apple Umsätze zu tätigen - und zwar auf eine völlig andere Apple-ID als die, mit welcher die Kreditkartendaten bereits verknüpft sind. Es erfolgt keinerlei Rückversicherung beim Kreditkarteninhaber. Um eine Sperre des betrügerischen Accounts und die Sperre der Kreditkarte für weitere Umsätze bei Apple einzurichten, war in meinem Fall erst die Kontaktaufnahme mit Apple erforderlich. Daß meine Kreditkartendaten mißbraucht wurden, fiel mir erst beim Bezahlen an einer Tankstelle auf, als meine Bank die Karte verdachtsweise gesperrt hatte. Erst auf Anfrage bei meiner Bank wurden mir die betrügerischen Buchungen bei Apple überhaupt bekannt.
Apple sträubt sich übrigens trotz mehrfacher Aufforderung dagegen, den betrogenen Account des rechtmäßigen Kreditkarteninhabers zu löschen.
Fazit: Hauptsache Umsatz, woher das Geld kommt, ist erst einmal Wurscht.
@averto: Die Stiftung Warentest wählt ihre Testprodukte nach der Marktbedeutung aus. Den Store von Palm haben wir wegen des geringen Marktanteils nicht mit getestet.
@halsbandschnaepper: Unseres Wissens nach nicht.
kwt