Tipps Service
Rezept: Schicken Sie bei einem rezeptpflichtigen Medikament das Originalrezept per Post an die Versandapotheke. Sie darf rezeptpflichtige Medikamente nicht ohne Originalrezept abgeben.
Illegal: Wer verschreibungspflichtige Medikamente – wie zum Beispiel Viagra – ohne Rezept verschickt oder dem Kunden anbietet, ein Rezept zu „besorgen“, handelt illegal.
Seriös: Nutzen Sie nur Versandapotheken, die auf ihrer Internetseite ein Impressum mit Adresse, Telefonnummer, dem Namen des verantwortlichen Apothekers und der zuständigen Apothekerkammer veröffentlichen.
Informativ: Auch Versandapotheken sind zur Beratung über Medikamente verpflichtet. Hinweise zur Beratungshotline finden Sie auf der Internetseite – manchmal müssen Sie sich erst durchklicken. Auch wichtig: die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sicher: Nur bei Versendern mit Sitz in Deutschland, der Schweiz oder EU-Staaten, deren Rechte den deutschen Vorschriften entsprechen, sind die Qualität der Medikamente und die Lieferung sicher. Bei anonymen Anbietern oder Händlern aus Übersee und Fernost ist das Risiko von Medikamentenfälschungen und Missbrauch hoch.
Bestellt: Bestellen Sie im Internet nur bei Versandapotheken mit einer verschlüsselten Verbindung (SSL-Verfahren, zu erkennen an „https“ in der Adresszeile des Browsers). Meist sind auch Bestellungen per Post, Telefon oder Fax möglich.
Ausgeliefert: Sie haben das Recht, die Namen bestimmter Personen anzugeben, an die das Medikament ausgeliefert werden soll. Es darf dann nur dem Besteller oder diesen Personen ausgehändigt werden. Achten Sie auf Zusatzkosten – manche Versender lassen sich diesen Service zusätzlich bezahlen.