
Mit einem sogenannten Zinscap können Kreditnehmer den Zinsanstieg bei Krediten mit variablem Zinssatz begrenzen. Dafür verlangte die Apobank hohe Gebühren, die gleich zu Beginn des Kredits zu zahlen waren. Das ist rechtswidrig, hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer solche Zinscap- oder Zinssicherungsgebühren gezahlt hat, kann Erstattung fordern. test.de erklärt die Rechtslage und gibt Hilfestellung mit einem Musterbrief.
Versicherung gegen Zinssteigerungen
Wie funktionieren Zinscap-Klauseln? Ein Beispiel: Der Kreditnehmer nimmt einen Kredit über 200 000 Euro zu einem variablen Zinssatz von aktuell 1,5 Prozent auf. Er vereinbart zusätzlich mit der Bank, dass der Zinssatz regelmäßig angepasst wird, aber auf höchstens 2,5 Prozent steigen darf. Dieser Schutz vor Zinssteigerungen über einen bestimmen Satz hinaus ist indes ganz schön teuer. Nicht selten waren bei der Apobank über 10 000 Euro fällig.
Laufzeitunabhängige Gebühr
Der Haken an den Zinscap-Vereinbarungen der Apobank: Lösen Kreditnehmer den Kredit vorzeitig ab, erhalten sie von der Zinssicherungsgebühr nichts zurück – obwohl die Bank ja keinerlei Risiko mehr trägt und sie alle ihr zustehenden Zinsen erhalten hat. Außerdem unfair: Die Zinscap-Vereinbarungen der Apobank begrenzen etwaige Zinssenkungen auch nach unten. Das ist gut für die Bank. Eine Gegenleistung erhalten Kunden dafür nicht, moniert Holger G. Buck, Rechtsanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden.
Klares Urteil
Die Verbraucherschützer zogen deshalb vor Gericht, um der Apobank ihre „Zinscap-Prämien“ oder „Zinssicherungsgebühren“ zu verbieten. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf befand die Zinssicherungsgebühren der Apobank für rechtswidrig, ließ aber Revision beim Bundesgerichtshof zu. Der BGH bestätigte nun die Rechtsauffassung des OLG. Der Durchschnittskunde verstehe die Zinssicherungsgebühren der Apobank als ein zusätzliches laufzeitunabhängiges Entgelt, das er zusammen mit dem Zins als Gegenleistung für die Überlassung des Darlehens zahlen muss. Die Gebühr ist bei Vertragsschluss sofort fällig. Da nicht einmal eine anteilige Erstattung für den Fall vorzeitiger Vertragsbeendigung vorgesehen ist, widerspricht die Gebühr dem gesetzlichen Leitbild, nach dem – so der BGH – „allein der laufzeitabhängige Zins der Preis und damit die Gegenleistung für die Überlassung des Darlehens ist“. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden begrüßt das Urteil: „Das hilft ganz vielen Kreditkunden.“
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2016
Aktenzeichen: I-6 U 56/15
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2018
Aktenzeichen: XI ZR 790/16
Verbraucheranwalt: Holger G. Buck, München
Zinscap-Klauseln nicht verboten
Zinscap-Vereinbarungen sind aber nicht generell unzulässig. Wenn sie als Versicherung gegen Zinssteigerungen fungieren und Kunden bei vorzeitiger Ablösung einen angemessen hohen Teil der Gebühr zurück bekommen, handelt es sich um eine Zusatzleistung der Bank, für die sie auch ein zusätzliches Entgelt fordern darf. Bei den vom Oberlandesgericht und vom BGH beurteilten Apobank-Verträgen traf das nicht zu.
Rückforderung bis zur Kredittilgung
Apobank-Kunden, die bereits Zinscap-Prämien oder Zinssicherungsgebühren gezahlt haben, können diese jetzt zurückfordern. Gut für sie: Verjährung ist kein Thema, so lange die Restschuld mindestens so hoch ist wie der Anspruch auf Erstattung der Gebühr. Da Zinscap-Kredite jederzeit kündbar sind, können Kunden ihren Erstattungsanspruch mit dem Anspruch der Bank auf Rückzahlung des Kredits verrechnen. Das lässt eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu – und zwar ausdrücklich auch dann, wenn die Forderung des Kunden drei Jahre nach Ende des Jahres der Zahlung eigentlich verjährt ist.
Diese Meldung ist erstmals am 2. Juni 2017 auf test.de erschienen. Sie wurde am 6. Juni 2018 aktualisiert.