Testergebnisse für 24 Apfelsaftschorle 04/2019
Im Test: 24 Apfelschorlen, darunter 15 mit Apfelsaft aus Konzentrat, 7 mit Direktsaft und 2 mit beidem. Unter ihnen sind insgesamt neun Bioprodukte. Eingekauft haben wir im Oktober und November 2018. Die Preise ermittelten wir durch Anbieterbefragung im Februar 2019.
Sensorisches Urteil: 45 %
Fünf geschulte Prüfpersonen verkosteten die Schorlen bei einer Trinktemperatur von 20 Grad Celsius – unter gleichen Bedingungen, in zufälliger Reihenfolge. Sie beschrieben Aussehen, Geruch, Geschmack und Mundgefühl. Auffällige oder fehlerhafte Schorlen prüften sie mehrmals. Der erarbeitete Konsens war Basis für die Bewertung. Als Referenz dienten selbstgeherstellte Apfelschorlen aus einwandfreiem Apfelsaft mit verschiedenen Saftgehalten.
Alle Prüfungen lehnten sich an die Methode L 00.90–22 der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren (ASU) nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils).
Aromagehalt: 20 %
Wir bestimmten die Aromastoffe und orientierten uns bei der Bewertung am Aromastoffgehalt eines durchschnittlichen Apfeldirektsafts oder bei Zusatz von Zitronensaft an einem durchschnittlichen Zitronendirektsaft.
- Aromaspektrum: ASU L 00.00–106 mittels GC/MS
Chemische Qualität: 15 %
Um die Qualität der Äpfel und die Saftherstellung beurteilen zu können, ermittelten wir unter anderem den Gehalt an Ethanol, Methanol, flüchtigen Säuren, Milch- und Fumarsäure sowie an Stoffwechselprodukten wie 3-Methylbutanol und teils Acetoin. Wir bewerteten auch den Gehalt an Hydroxymethylfurfural (HMF), Chlorat und Phlorizin. Folgende Methoden setzten wir ein:
- Ethanol und Methanol: mittels GC/FID
- Flüchtige Säuren: destillativ-titrimetrisch
- Milchsäure: mittels Ionenchromatografie und enantioselektiver GC/MS
- Fumarsäure: mittels Ionenchromatografie
- Hydroxymethylfurfural (HMF): mittels LC/UV
- Chlorat: mittels LC-MS/MS
- Phlorizin: mittels LC-MS/MS
- 3-Methylbutanol: mittels GC/MS
- Acetoin, 2-Phenylethanol, Benzylalkohol: fakultativ bei auffälligem Aromaspektrum mittels GC/MS
Verpackung: 5%
Drei Experten prüften Öffnen, Entnehmen und Wiederverschließen sowie die Originalitätssicherung. Zudem prüften wir Angaben zu Verpackungsmaterialien und Pfand. Zudem erfolgte eine Prüfung der Verschlüsse auf chlorierte Kunststoffe mittels Röntgenfluoreszenzanalyse.
Deklaration: 15 %
Wir beurteilten, ob die Verpackungsangaben lebensmittelrechtlich vollständig und korrekt sind. Wir prüften zudem Lagerungshinweise und Trinkempfehlungen. Drei Experten bewerteten die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Angaben.
Weitere Untersuchungen
Um die Qualität und Authenthizität der Apfelsaftschorlen umfassend zu beurteilen, waren folgende charakteristische Parameter Bestandteil der Untersuchung:
Relative Dichte, Brix-Wert, pH-Wert, Gesamtsäure, Kohlendoxid, Zitronensäure, Apfelsäure, Formolzahl, Glukose, Fruktose, Saccharose, daraus berechneter Gesamtzucker und physiologischer Brennwert, Ascorbinsäure, Mineralstoffe (Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Phosphor), woraus unter anderem der Fruchtsaftgehalt abgeschätzt wurde, Sorbit und Arbutin.
Unerwünschte Stoffe waren nicht nachweisbar oder die Gehalte unauffällig. Wir prüften auf:
Patulin, Ergosterin, Nitrat, Metalle (Blei, Kupfer, Zink, Eisen, Zinn, Quecksilber, Cadmium, Arsen, Nickel, Aluminium) und Konservierungsstoffe (Benzoe- und Sorbinsäure, PHB-Ester) sowie fakultativ auf das Abbauprodukt Methylethylcarbonat von Dimethyldicarbonat (DMDC).
Alle Produkte im Test enthielten nur fruchteigenen Zucker aus den Äpfeln. Wir prüften auf Fremdzucker mittels Isotopenanalyse und Massenspektrometrie und bestimmten das Oligosaccharidspektrum mittels Kappilar-GC.
Die erfragten Mineralwasserquellen sind plausibel.
Die meisten Anbieter verwenden natürliches Mineralwasser zur Herstellung der Apfelschorle. Aus welcher Quelle das Mineralwasser stammt, wird nur vereinzelt auf dem Etikett transparent angegeben. Wir haben bei den jeweiligen Anbietern im Test die Mineralwasserquellen erfragt und mit unseren Analysenergebnissen abgeglichen – Auffälligkeiten gab es keine.
Krankheitserreger und Verderbniskeime waren in keiner Apfelschorle nachweisbar.
Untersucht wurde jeweils eine Flasche auf folgende Mikroorganismen:
Aerobe mesophile Koloniezahl (Gesamtkoloniezahl), Salmonellen, Enterobacteriaceae, Escherichia coli, anaerobe Milchsäurebakterien, Hefen und Schimmelpilze.
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: War die chemische Qualität ausreichend, konnte das test-Qualitätsurteil nur eine halbe Note besser sein. Bei mangelhafter chemischer Qualität oder mangelhaftem Aromagehalt konnte es nicht besser sein. Waren der Aromagehalt oder die Deklaration ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
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Danke für diese seriöse und unabhängige Untersuchung. Ich trinke bereits seit Jahren die einzige als gut bewertete Apfelschorle von „Wiesgart“, der Eigenmarke von ALDI NORD.
Mit Eurem Test habt Ihr mein Bauchgefühl bestätigt. Dankeschön!
Die Stiftung legt sehr wohl eigenmächtig die Bewertungskriterien fest, also wann zum Beispiel abgewertet wird. Und wollen sie hier tatsächlich behaupten, ein durchschnittlicher Verbraucher würde eine ansonsten nahezu sehr gute Schorle nur noch als befriedigend ansehen, weil die Deklaration etwas kleiner geraten ist und nicht in Tabellenform? Ernsthaft?
Und beim Beispiel Proviant ist die Deklaration sehr wohl lesbar. Sie ist nur nicht sonderlich groß geschrieben und eben nicht in Tabellenform.
@Peff: Die Stiftung Warentest beurteilt Deklarationsangaben nicht eigenmächtig. Es handelt sich hier eindeutig um gesetzliche Vorschriften, die nun mal eingehalten werden müssen. Der Verbraucher muss sich drauf verlassen können, dass er in einem Produkt das wiederfindet, was auch auf der Verpackung deklariert ist. Voraussetzung ist zudem, dass man die Angaben auch lesen kann. (js/bp)
Ich sehe es genauso wie sie. Und ich würde auch genauso differenzieren, wie sie es vorschlagen. Aber ich schau eigentlich nie auf die Gesamtnote. Genau aus diesen Gründen und die für mich immer mal wieder absolut nicht nachvollziehbaren Abwertungen. Ich schau mir die für mich relevanten Einzelnoten an. Bestes Beispiel ist die Proviant Schorle. Diese steht knapp an der Schwelle zu "sehr gut". Da stimmt praktisch alles. Die Note "befriedigend" gibt es nur, weil die Inhaltsangaben schwer lesbar sind. Für mich ein absoluter Witz.
Und genau deshalb interessiert mich fast nie die Gesamtnote. Vor allem finde ich die Gewichtung hier weltfremd. Welcher Verbraucher würde eine ansonsten fast sehr gute Schorle ablehnen, weil die Nährwertangaben nicht in einer Tabelle stehen? Den möchte man mir zeigen.
Ihr Deklarationsdogma in allen Ehren, aber das ist doch nun reichlich übertrieben, die weitaus leckerste Schorle wird abgewertet, weil die Deklaration den Ansprüchen der Stiftung nicht genügt. Vielleicht sollten Sie endlich mal anfangen zu differenzieren. Klar ist es wichtig zu wissen, ob in der Schorle (oder anderen Produkten) was drin ist, was da nicht rein gehört. Solange das aber nciht der Fall ist bzw. das nciht weiter schädlich ist, spielt das für mich keine Rolle. Wenn irgendwas schädlich ist, dann gibt ja die chemische Qualität darüber Auskunft.