Apfelschorle im Test

So haben wir getestet

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Apfelschorle im Test Testergebnisse für 24 Apfelsaft­schorle 04/2019

Im Test: 24 Apfelschorlen, darunter 15 mit Apfelsaft aus Konzentrat, 7 mit Direktsaft und 2 mit beidem. Unter ihnen sind insgesamt neun Bioprodukte. Einge­kauft haben wir im Oktober und November 2018. Die Preise ermittelten wir durch Anbieterbefragung im Februar 2019.

Sensorisches Urteil: 45 %

 Fünf geschulte Prüf­personen verkosteten die Schorlen bei einer Trink­temperatur von 20 Grad Celsius – unter gleichen Bedingungen, in zufäl­liger Reihen­folge. Sie beschrieben Aussehen, Geruch, Geschmack und Mund­gefühl. Auffällige oder fehler­hafte Schorlen prüften sie mehr­mals. Der erarbeitete Konsens war Basis für die Bewertung. Als Referenz dienten selbst­geherstellte Apfelschorlen aus einwand­freiem Apfelsaft mit verschiedenen Saft­gehalten.

Alle Prüfungen lehnten sich an die Methode L 00.90–22 der Amtlichen Samm­lung von Unter­suchungs­verfahren (ASU) nach § 64 Lebens­mittel- und Futtermittel­gesetz­buch (Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils).

Aroma­gehalt: 20 %

Wir bestimmten die Aroma­stoffe und orientierten uns bei der Bewertung am Aroma­stoff­gehalt eines durch­schnitt­lichen Apfeldirektsafts oder bei Zusatz von Zitronensaft an einem durch­schnitt­lichen Zitronendirektsaft.

  • Arom­aspekt­rum: ASU L 00.00–106 mittels GC/MS

Chemische Qualität: 15 %

Um die Qualität der Äpfel und die Saft­herstellung beur­teilen zu können, ermittelten wir unter anderem den Gehalt an Ethanol, Methanol, flüchtigen Säuren, Milch- und Fumarsäure sowie an Stoff­wechsel­produkten wie 3-Methylbutanol und teils Acetoin. Wir bewerteten auch den Gehalt an Hydroxy­methylfurfural (HMF), Chlorat und Phlorizin. Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Ethanol und Methanol: mittels GC/FID
  • Flüchtige Säuren: destillativ-titrime­trisch
  • Milchsäure: mittels Ionen­chromatografie und enantioselektiver GC/MS
  • Fumarsäure: mittels Ionen­chromatografie
  • Hydroxy­methylfurfural (HMF): mittels LC/UV
  • Chlorat: mittels LC-MS/MS
  • Phlorizin: mittels LC-MS/MS
  • 3-Methylbutanol: mittels GC/MS
  • Acetoin, 2-Phenylethanol, Benzyl­alkohol: fakultativ bei auffälligem Arom­aspekt­rum mittels GC/MS

Verpackung: 5%

Drei Experten prüften Öffnen, Entnehmen und Wieder­verschließen sowie die Originalitäts­sicherung. Zudem prüften wir Angaben zu Verpackungs­materialien und Pfand. Zudem erfolgte eine Prüfung der Verschlüsse auf chlorierte Kunststoffe mittels Röntgenfluoreszenz­analyse.

Deklaration: 15 %

Wir beur­teilten, ob die Verpackungs­angaben lebens­mittel­recht­lich voll­ständig und korrekt sind. Wir prüften zudem Lagerungs­hinweise und Trink­empfehlungen. Drei Experten bewerteten die Lesbarkeit und Über­sicht­lich­keit der Angaben.

Weitere Unter­suchungen

Um die Qualität und Authenthizität der Apfelsaft­schorlen umfassend zu beur­teilen, waren folgende charakteristische Para­meter Bestand­teil der Unter­suchung:

Relative Dichte, Brix-Wert, pH-Wert, Gesamt­säure, Kohlend­oxid, Zitronensäure, Apfelsäure, Formolzahl, Glukose, Fruktose, Saccharose, daraus berechneter Gesamt­zucker und physiologischer Brenn­wert, Ascorbinsäure, Mineralstoffe (Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Phosphor), woraus unter anderem der Frucht­saft­gehalt abge­schätzt wurde, Sorbit und Arbutin.

Unerwünschte Stoffe waren nicht nach­weisbar oder die Gehalte unauffäl­lig. Wir prüften auf:

Patulin, Ergosterin, Nitrat, Metalle (Blei, Kupfer, Zink, Eisen, Zinn, Queck­silber, Cadmium, Arsen, Nickel, Aluminium) und Konservierungs­stoffe (Benzoe- und Sorbinsäure, PHB-Ester) sowie fakultativ auf das Abbau­produkt Methyle­thylcarbonat von Dimethyldicarbonat (DMDC).

Alle Produkte im Test enthielten nur frucht­eigenen Zucker aus den Äpfeln. Wir prüften auf Fremd­zucker mittels Isotopen­analyse und Massenspektrometrie und bestimmten das Oligosaccharidspektrum mittels Kappilar-GC.

Die erfragten Mineral­wasser­quellen sind plausibel.

Die meisten Anbieter verwenden natürliches Mineral­wasser zur Herstellung der Apfelschorle. Aus welcher Quelle das Mineral­wasser stammt, wird nur vereinzelt auf dem Etikett trans­parent angegeben. Wir haben bei den jeweiligen Anbietern im Test die Mineral­wasser­quellen erfragt und mit unseren Analysener­gebnissen abge­glichen – Auffälligkeiten gab es keine.

Krank­heits­erreger und Verderb­niskeime waren in keiner Apfelschorle nach­weisbar.

Untersucht wurde jeweils eine Flasche auf folgende Mikro­organismen:

Aerobe mesophile Koloniezahl (Gesamt­koloniezahl), Salmonellen, Enter­obacteriaceae, Escherichia coli, anaerobe Milchsäurebakterien, Hefen und Schimmelpilze.

Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: War die chemische Qualität ausreichend, konnte das test-Qualitäts­urteil nur eine halbe Note besser sein. Bei mangelhafter chemischer Qualität oder mangelhaftem Aroma­gehalt konnte es nicht besser sein. Waren der Aroma­gehalt oder die Deklaration ausreichend, werteten wir das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab.

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Joscha80 am 09.06.2019 um 10:33 Uhr
Aldi ist super 👍

Danke für diese seriöse und unabhängige Untersuchung. Ich trinke bereits seit Jahren die einzige als gut bewertete Apfelschorle von „Wiesgart“, der Eigenmarke von ALDI NORD.
Mit Eurem Test habt Ihr mein Bauchgefühl bestätigt. Dankeschön!

Gelöschter Nutzer am 04.04.2019 um 10:20 Uhr
@Stiftung_Warentest

Die Stiftung legt sehr wohl eigenmächtig die Bewertungskriterien fest, also wann zum Beispiel abgewertet wird. Und wollen sie hier tatsächlich behaupten, ein durchschnittlicher Verbraucher würde eine ansonsten nahezu sehr gute Schorle nur noch als befriedigend ansehen, weil die Deklaration etwas kleiner geraten ist und nicht in Tabellenform? Ernsthaft?
Und beim Beispiel Proviant ist die Deklaration sehr wohl lesbar. Sie ist nur nicht sonderlich groß geschrieben und eben nicht in Tabellenform.

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.04.2019 um 09:35 Uhr
Deklaration

@Peff: Die Stiftung Warentest beurteilt Deklarationsangaben nicht eigenmächtig. Es handelt sich hier eindeutig um gesetzliche Vorschriften, die nun mal eingehalten werden müssen. Der Verbraucher muss sich drauf verlassen können, dass er in einem Produkt das wiederfindet, was auch auf der Verpackung deklariert ist. Voraussetzung ist zudem, dass man die Angaben auch lesen kann. (js/bp)

Gelöschter Nutzer am 04.04.2019 um 06:38 Uhr
@Peff

Ich sehe es genauso wie sie. Und ich würde auch genauso differenzieren, wie sie es vorschlagen. Aber ich schau eigentlich nie auf die Gesamtnote. Genau aus diesen Gründen und die für mich immer mal wieder absolut nicht nachvollziehbaren Abwertungen. Ich schau mir die für mich relevanten Einzelnoten an. Bestes Beispiel ist die Proviant Schorle. Diese steht knapp an der Schwelle zu "sehr gut". Da stimmt praktisch alles. Die Note "befriedigend" gibt es nur, weil die Inhaltsangaben schwer lesbar sind. Für mich ein absoluter Witz.
Und genau deshalb interessiert mich fast nie die Gesamtnote. Vor allem finde ich die Gewichtung hier weltfremd. Welcher Verbraucher würde eine ansonsten fast sehr gute Schorle ablehnen, weil die Nährwertangaben nicht in einer Tabelle stehen? Den möchte man mir zeigen.

Peff am 03.04.2019 um 10:51 Uhr
Deklaration

Ihr Deklarationsdogma in allen Ehren, aber das ist doch nun reichlich übertrieben, die weitaus leckerste Schorle wird abgewertet, weil die Deklaration den Ansprüchen der Stiftung nicht genügt. Vielleicht sollten Sie endlich mal anfangen zu differenzieren. Klar ist es wichtig zu wissen, ob in der Schorle (oder anderen Produkten) was drin ist, was da nicht rein gehört. Solange das aber nciht der Fall ist bzw. das nciht weiter schädlich ist, spielt das für mich keine Rolle. Wenn irgendwas schädlich ist, dann gibt ja die chemische Qualität darüber Auskunft.