Apfelfruchtsaftgetränke

Saftige Prozente: Der Fruchtsaftgehalt macht den Unterschied

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Apfelsaft: So dürfen Direkt- und Konzentratsäfte heißen. Ihr geschmacklicher und gesundheitlicher Wert ist gleich hoch.

Apfeldirektsaft: Er wird frisch aus Äpfeln gepresst und anschließend pasteurisiert, damit er sich hält.

Apfelsaft aus Konzentrat: Dafür entzieht man dem frisch gepressten Apfelsaft im Herkunftsland unter Vakuum mehr als die Hälfte des Wassers. Die Aromastoffe, die dabei entweichen, lassen sich auffangen und getrennt aufheben. Der Vorteil: Das Konzentrat hält sich lange und lässt sich wegen des kleinen Volumens besser transportieren. Soll aus Apfelsaftkonzentrat wieder Apfelsaft werden, muss der Getränkehersteller es mit so viel Wasser rückverdünnen, wie einst entzogen wurde. Auch die fruchttypischen, beim Konzentrieren entwichenen Aromastoffe müssen wieder zugeführt werden – und zwar in solchen Anteilen, wie sie im ursprünglichen Saft vorkamen.

Apfelsaftschorle: Mindestens eine Hälfte Apfelsaft, etwa eine Hälfte (kohlensäurehaltiges) Wasser. So stellen sich Verbraucher Apfelsaftschorle vor, so müssen Hersteller sie anbieten. Fruchtschorlen dürfen mit natürlichem Aroma versehen werden. Andere Zusatzstoffe als für Fruchtsaft sind nicht üblich. Schorlen in PET-Verpackungen werden in der Regel mit dem Kaltentkeimungsmittel Dimethyldicarbonat konserviert.

Apfelfruchtsaftgetränk: Es besteht aus Wasser und mindestens 30 Prozent Apfelsaft. Fruchtsaftgetränke enthalten Aromaextrakte und / oder natürliche Aromen der verwendeten Frucht; zur Geschmacksabrundung werden auch andere Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe zugefügt. Ebenfalls zur Geschmacksabrundung darf etwas artverwandter Fruchtsaft oder Säuerungsmittel wie Zitronensäure hinein. Eine Begren­zung des Zuckeranteils gibt es nicht.

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