Tui Deutschland darf von seinen Kunden keine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises verlangen. Die Klausel eines Reiseveranstalters ist unwirksam, wenn sie den Reisenden zu einer Anzahlung von mehr als einem Drittel des Gesamtpreises verpflichtet (Oberlandesgericht Celle, Az. 11 U 279/12).