Stellen Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, muss diese innerhalb von fünf Wochen antworten. Tut sie das nicht, gilt das Begehr als angenommen, auch wenn die Kasse gar nicht zahlen müsste (Sozialgericht Dortmund, Az. S 8 KR 435/14).
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- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
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- Gerät eine Krankenkasse in finanzielle Schwierigkeiten, ist die Versorgung der Versicherten trotzdem nicht gefährdet. Wir zeigen, was eine Schließung bedeutet.
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- Die gesetzliche Krankenkasse kommt für Gesundheitskosten in EU-Ländern und einigen Nicht-EU-Ländern auf – unter bestimmten Voraussetzungen.
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@hwalterfischer: Vielen Dank für Ihre Information. (dda)
Als erstes Landessozialgericht bestätigt das LSG für das Saarland in seinem Urteil vom 17.06.2015 - L 2 KR 180/14, dass nach Fristablauf die Leistung ohne weitere Prüfung der Erforderlichkeit als genehmigt gilt.
andere Sozialgerichte aber anders sehen!