Stellen Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, muss diese innerhalb von fünf Wochen antworten. Tut sie das nicht, gilt das Begehr als angenommen, auch wenn die Kasse gar nicht zahlen müsste (Sozialgericht Dortmund, Az. S 8 KR 435/14).