Bis zum 20. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Pille. Privat Versicherte sollten bei ihrer Kasse nachfragen. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt wie Studenten, Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose, kann nach dem Bundessozialhilfegesetz einen Antrag auf Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel stellen (meist im Sozial- oder Gesundheitsamt).
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