Wer nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen hat, darf nicht den teuersten nehmen. Mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen, ist Pflicht. Doch es gibt Ausnahmen: Lassen die Umstände einen Preisvergleich nicht zu, etwa weil der Unfall spät in der Nacht passiert, darf der Autofahrer das erste Angebot annehmen. Anschließend muss er aber den Preis vergleichen und ein günstigeres Auto wählen. Das Amtsgericht Ansbach erkannte die Kosten für ein teures Mietauto nur für die ersten fünf, nicht aber für 14 Tage an (Az. 2 C 1513/16).