Wer mehrere Jahre in einem anderen Land der Europäischen Union gearbeitet hat und dann in Deutschland Arbeitslosengeld beantragt, darf sich auf die Zeiten im Ausland berufen. Arbeitslosengeld erhält er aber nur, wenn er vor der Arbeitslosigkeit wenigstens einen Tag in Deutschland gearbeitet hat (Landessozialgericht Bayern, Az. L 9 AL 198/13 B).