Anlegerklagen

Unser Rat

2

Warn­liste. Wir setzen die Kanzlei PWB Rechts­anwälte wegen zweifelhaften Vorgehens in mehreren Anlegerfällen auf unsere Warnliste. Es ist uns nicht bekannt, dass Anleger jemals mit Staats­haftungs­klagen oder mit Auskünften nach Bundes­daten­schutz­gesetz Schaden­ersatz erstritten haben.

Beschweren. Bei Ärger mit Ihrem Anwalt können Sie sich bei der zuständigen Rechts­anwalts­kammer beschweren. Unter Marktwaechter.de sammeln Verbraucherzentralen und ihr Bundes­verband Beschwerden.

Vorgehen. Sie können Ihrem Anwalt jeder­zeit das Mandat entziehen, müssen ihn aber bis dahin vergüten. Sie können eine Schlichtungs­stelle anrufen, gegebenenfalls Straf­anzeige stellen oder Ihren Schaden einklagen.

2

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Paulelli123 am 04.01.2021 um 14:49 Uhr
    PWB Rechtsanwälte SECURENTA Göttinger Gruppe

    Dermbach, den 04.01.2021
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Da die Kanzlei PWB Rechtsanwälte offensichtlich Ihre unseriösen Machenschaften einfach so weiterführt möchte ich Sie heute mit meinem persönlichen Fall bekannt machen. Es handelt sich wie so oft um die Insolvenz Securenta Göttinger Gruppe. In diesem Fall würde ich mich Kleinanleger nennen mit einem Streitwert von 5000,00 €. Bereits in 2008 hatte ich mit Unterstützung der Societät Dr. Muth & Partner schon einmal erfolglos geklagt und gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen. In 2014 wurde ich dann von der Kanzlei PWB erneut zu dieser Angelegenheit direkt angeschrieben. Es wurden gute Erfolgsaussichten versprochen bis hin zu Staatshaftungsansprüchen wegen Versagens der staatlichen Finanzbehörde, sodass ich mich nochmals auf eine Klage einließ. Im März 2014 erhielt ich eine Rechnung in Höhe von 899,64 € welche ich bis 03.02.2015 in Raten abzahlte.
    Am 21.04 2014 habe ich in Anbetracht des erfolglosen Ausgangs der Klage das Manda

  • Otilie am 27.10.2020 um 20:14 Uhr
    Arbeitsgem.Priv.Bank Reithinger

    Diese Kanzlei hat schon wieder ein Schreiben gesandt. Abs. Rechtsanw. P.W. Beyer !
    Als Geschädigter der Reithingerbank soll ich meine Kontoauszüge prüfen, ob in der letzten Zeit eine Zahlung aus der Insolvenzmasse eingegangen wäre. Wenn nicht soll der bekannte Antwortbogen mit Vollmacht zurückgesandt werden, damit er eine Vertretung lostreten kann, natürlich mit Hinweis auf die anfallenden Gebühren. Eine Handschriftkopie über eine angebliche Zahlung im Januar eines seiner Kunden, bei Ihm im September eingegangen, legte er auch bei. Weiter führt er das Wort über das Thema Finanzaufsichtsbehörden und weist auch auf Wirecardpresse- Berichte hin, sowie Versagen der Regierung. Man soll seine Hilfe nutzen usw. usw.
    Dieser Mann ist in der Reithingersache immer noch aktiv auf Klientenreinfall aus.
    dies zu Ihrer Info von mir als Geschädigten, der nichts mehr erhalten wird.
    mfg Otilie