Anlegerklagen

Unser Rat

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Außerge­richt­lich einigen. Haben Sie als Anleger Streit wegen einer Kapital­anlage? Prüfen Sie, ob es eine Chance auf eine außerge­richt­liche Einigung gibt. Dann ist ein Güte­verfahren eine von vier Möglich­keiten, den Streit beizulegen (Streit beilegen ohne Gericht).

Verjährung hemmen. Wollen Sie per Güte­antrag die drohende Verjährung Ihrer Schaden­ersatz­ansprüche hemmen? Damit gehen Sie heute ein Risiko ein. Denn ist dem Gericht Ihr Antrag nicht konkret genug, können Sie Ihre Ansprüche nicht mehr durch­setzen. Lassen Sie sich auf jeden Fall bei der Formulierung von einem Rechts­anwalt beraten.

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