Außergerichtlich einigen. Haben Sie als Anleger Streit wegen einer Kapitalanlage? Prüfen Sie, ob es eine Chance auf eine außergerichtliche Einigung gibt. Dann ist ein Güteverfahren eine von vier Möglichkeiten, den Streit beizulegen (Streit beilegen ohne Gericht).
Verjährung hemmen. Wollen Sie per Güteantrag die drohende Verjährung Ihrer Schadenersatzansprüche hemmen? Damit gehen Sie heute ein Risiko ein. Denn ist dem Gericht Ihr Antrag nicht konkret genug, können Sie Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Lassen Sie sich auf jeden Fall bei der Formulierung von einem Rechtsanwalt beraten.
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