Anlagevermittler Mehr Schutz vor schwarzen Schafen

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Schärfere Regeln auf dem grauen Kapitalmarkt sollen Anleger besser vor Falschberatung und Verlusten schützen. Gesundes Misstrauen ist aber weiter gefragt.

Zehntausende geprellte Anleger hätten wohl heute ihr Geld noch, wenn auf ihrem Anlageprospekt in dicken Lettern „Vorsicht, grauer Kapitalmarkt!“ geprangt hätte. Sie hätten dann sicher gefragt, wo der Haken beim Pensionssparplan der Göttinger Gruppe ist oder wie riskant Investitionen in die Hamburger Windkraft- und Solarfirma Energy Consult Holding (EECH AG) sind.

Die Pleite der Firmen wäre nicht völlig überraschend gekommen. Wahrscheinlich hätten die meisten gar kein Geld angelegt.

Auf dem grauen Kapitalmarkt bieten Unternehmen Geldanlagen an, um mit dem Geld der Anleger ihre Firma oder einzelne Projekte zu finanzieren. Dafür stellen sie Anlegern hohe Renditen in Aussicht, nehmen sie aber auch in die Pflicht, wenn die Investition misslingt. Graumarktangebote sind nicht alle unseriös, sie sind aber fast immer mit erheblichen Verlustrisiken verbunden, die Anleger bisher meist nur schwer erkennen können. Das soll sich jetzt ändern.

Die Bundesregierung will den staatlich kaum beaufsichtigten grauen Kapitalmarkt schärfer kontrollieren, um Verbraucher besser zu schützen. Ein neues Gesetz, das am 1. April 2012 in Kraft tritt, verpflichtet 80 000 freie Finanzvermittler ähnlich strenge Regeln einzuhalten, wie sie für Bankberater schon heute gelten – egal, ob diese Investmentfonds oder geschlossene Schiffsfonds verkaufen. Gleichzeitig müssen die Anbieter der Geldanlagen von April an strengere Prospektvorgaben erfüllen.

Neue Regeln für Vermittler

  • Nach dem neuen Gesetz zu Finanzanlagenvermittlern und Vermögensanlagen müssen auch freie Finanzvermittler Informations-, Beratungs- und Dokumentations-pflichten erfüllen. Sie müssen
  • ein Beratungsprotokoll erstellen,
  • die Provisionen für die Anlage offenlegen,
  • eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung abschließen und
  • eine Sachkundeprüfung ablegen.

An der Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer müssen allerdings nicht alle Vermittler teilnehmen. „Alte Hasen“, die seit 2006 ununterbrochen aktiv waren, brauchen die Prüfung nicht abzulegen.

Dabei sind gerade auf dem grauen Kapitalmarkt zahllose Vermittler unterwegs, die über Jahre keinerlei Beratungsstandards eingehalten und Anleger über den Tisch gezogen haben. Hunderttausende Anleger verloren mit geschlossenen Fonds, Börsentermingeschäften oder Schrottimmobilien viel Geld, weil sie falsch beraten wurden.

Schadenersatzklagen wegen Falschberatung haben die Geschädigten zwar häufig gewonnen. Meist konnten die Berater aber nicht zahlen. Das wird in Zukunft nicht mehr passieren, da dann die Vermögenshaftpflichtversicherung des Vermittlers für den Schaden aufkommen muss.

Verbraucherschützer hatten vehement gefordert, dass die 80 000 Vermittler von der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (Bafin) kontrolliert werden. Stattdessen ist die Aufsicht den Gewerbeaufsichtsämtern übertragen worden. Ob diese Behörden personell und fachlich in der Lage sind, eine solche Aufgabe zu meistern, ist mehr als fraglich.

Pflichten für Kapitalanlagefirmen

Nicht nur die Vermittler, sondern auch die Firmen, die Finanzprodukte des grauen Kapitalmarkts anbieten, müssen von April an zusätzliche Pflichten erfüllen. Sie müssen für jede Unternehmensbeteiligung kurze und verständliche Beipackzettel vorlegen.

Der Zettel soll Anleger auf maximal drei Din-A4-Seiten über die wesentlichen Fakten wie Laufzeit, Kosten, Renditechancen und Risiken ihrer Geldanlage informieren. Auch die Art und Funktionsweise der Anlage muss erklärt werden.

Einem Anleger, der zum Beispiel einen Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds kauft, muss erklärt werden, dass er als Mitunternehmer nicht nur am Gewinn, sondern auch an möglichen Verlusten seiner Anlagegesellschaft beteiligt ist. Er muss erfahren, dass die in Aussicht gestellte Rendite eine reine Prognose ist. Weiter muss er wissen, dass der Ausfall von Mietern zu Einnahmeverlusten bis zum Totalverlust führen kann und dass der endgültige Erfolg seiner Geldanlage vom Verkaufserlös der Immobilien abhängt.

Ein kleiner Fortschritt ist auch die erweiterte Prüfung des Emissionsprospekts für die Geldanlage sowie aller Prospektnachträge auf Widersprüche durch die Bafin. Bisher wurden die Prospekte nur formal auf Vollständigkeit durchgesehen.

Die Chance, die Produkte qualitativ zu prüfen, wurde dagegen erneut vertan. Anbieter können auch künftig schlechte Produkte auf den Markt bringen, wenn der Pros-pekt vollständig und widerspruchsfrei ist.

Es gibt aber auch gute Nachrichten für Anleger, die in Zukunft noch hereingelegt werden. Künftig können sie gegen die Verkäufer riskanter Anlagen bis zu zehn Jahren nach dem Abschluss des Geschäfts juristisch vorgehen. Bisher war wegen kurzer Verjährungsfristen oft viel früher Schluss.

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argubi am 13.11.2012 um 15:41 Uhr
Ja, ich bin Finanzanlagenvermittler

...und auch das kann man gut, seriös und zum Wohle der Kunden machen.
So mache ich meinen Job jetzt fast 24 Jahren immer noch im kleinen Ort vor Hamburg. Ausgebildet als studierter Volljurist, Finanzwirt und Masterconsultant in Finance.
Auch Provisionen sind nicht per se schlecht und die ständige Wiederholung, dass dies zu schlechten Produkten führt, wird auch durch Wiederholung nicht richtig.
Noch besser als eine Honorarberatung wäre eine auf Dauer angelegte Beteiligung am Ergebnis. Lieber jedes Jahr 1 % vom Anlagewert, als am Anfang einmalig 10 % und hinterher nie wieder. So sind manche Berater tatsächlich nur am Abschluss und nicht an der Betreuung intereessiert.
Beim Honorar gibt es nämlich das gleiche Problem. Warum sollte der Honorarberater sich denn anstrengen. Ob ich ein Tagesgeldkonto empfehle oder eine Immobilieninvestition macht für den Honorarberater keinen Unterschied. Da besteht die Gefahr, das dieser sich so das einfacherere aber nicht bessere aussucht.

anon am 18.01.2012 um 00:48 Uhr
Finanztest ist nicht per se unseriös

aber manchmal steht darin einfach nur eine Menge Unsinn drin, z.B. dass der graue Kapitalmarkt nicht per se unseriös sei. Der graue Kapitalmarkt ist sehr wohl per se unseriös. Das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass er sich bewusst der staatlichen Kontrolle entzieht. Kein Anleger sollte jemals Anlagen dort tätigen. Das ist alles, was man zum grauen Kapitalmarkt zu sagen braucht -- einfach und klar. Die relativierenden Aussagen von Finanztest spielen dem grauen Kapitalmarkt in die Hände und sind mitverantwortlich dafür, dass Verbraucher abgezockt werden.
Finanztechnisch absolut gleichwertige, aber seriöse Anlagen sind Einzelaktien am regulierten Markt. Aber selbst die sollten normale Anleger nicht kaufen, weil Verwaltungsaufwand und Gebühren für eine ausreichende Diversifikation zu groß sind.