
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Geschäftsräume der Firmen um das Hamburger Pfandleihhaus Lombardium wegen des Verdachts auf systematischen Anlagebetrug durchsucht. Anleger, die über Fondsgesellschaften dort Geld angelegt haben, müssen um ihre Einlagen fürchten. test.de informiert.
Zweckwidrige Verwendung von Anlegergeldern?
Laut Staatsanwaltschaft Hamburg besteht der Verdacht, dass die Pfandleihhausfonds-Modelle Schroeder Lombard, Lombard Plus, Lombard Classic, Lombard Classic 2 und Lombard Classic 3, die über die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG sowie die Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG eingesammelt wurden, zweckwidrig verwendet wurden. Das von den Gesellschaften bei Anlegern über stille Beteiligungen eingesammelte Geld sollte durch Kreditvergabe an die Pfandleihhaus Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG angelegt werden. Lombardium ist ein Pfandleihhaus für Luxusgüter. Reiche können dort Motoryachten, Kunstgegenstände, Schmuckstücke, Edelsteine und Uhren verpfänden. Die Pfandsache wird von Lombardium beliehen. Die Kreditnehmer zahlen monatlich Zinsen und Gebühren. Anlegern wurde für eine Laufzeit von drei Jahren eine jährliche Rendite von zum Beispiel 7 Prozent Zinsen versprochen.
Bafin verbot Kreditgeschäft
Bis Dezember 2015 belieh Lombardium auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Dieses Kreditgeschäft musste Lombardium jedoch einstellen, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Betrieb untersagte und die Abwicklung anordnete. Nach Angaben von Katja Fohrer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen, wurden für das Pfandleihhaus Lombardium Hamburg über den Fonds Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG Anlegergelder in zweistelliger Millionenhöhe eingesammelt. Die Beteiligungsmodelle habe die Firma Fidentum GmbH entwickelt, über deren Vermögen bereits im Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Pfandgegenstände sind deutlich weniger wert als angenommen
Der Wert der insgesamt vorhandenen 280 Pfandgegenstände, den die Treuhänderin noch im August 2015 mit rund 250 Millionen Euro angegeben hatte, beträgt laut Pfandlisten der Fonds lediglich 13,6 bis 19 Millionen Euro. Angeblich wurden Darlehen in Höhe von etwa 114 Millionen Euro ausgereicht. Für Anwältin Fohrer, die rund 100 geschädigte Anleger vertritt, deutet ein derart hoher Fehlbetrag „auf systematischen Betrug und Veruntreuung von Anlegergeldern hin. Mit einer bloßen Falschbewertung einzelner Pfandgüter kann dieser eklatante Fehlbetrag nicht erklärt werden.“ Fohrer fürchtet, dass es sich um ein Anlagebetrugssystem handelt, bei dem zunächst auslaufende Verträge mit dem neu eingeworbenen Geld ausbezahlt wurden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem kein Frischgeld mehr vereinnahmt werden konnte, blieben auch die Ausschüttungen an die Anleger aus, auslaufende Verträge konnten nicht an die Anleger zurückbezahlt werden.
Anwältin will Mittelverwendungskontrolleur und Treuhänder haftbar machen
Fohrer will versuchen den Mittelverwendungskontrolleur und den Treuhänder wegen gravierender Verfehlungen haftbar zu machen. Anlegern, von denen die Fondsgeschäftsführung derzeit per Mahnbescheid Ausschüttungen zurückfordert, rät sie, nicht zu zahlen. Sie sollten gegen die Mahnbescheide Widerspruch einlegen. Fohrer geht davon aus, „dass die verantwortlichen Initiatoren von Anfang an wussten beziehungsweise damit gerechnet haben, dass die Pfandgüter viel weniger wert waren. Nicht nur die Rückforderung der Ausschüttungen ist unberechtigt, sondern die Anleger haben einen umfassenden Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens.“