So haben wir getestet
Im Test
Wir haben von Juni bis September 2015 die Qualität der Anlageberatung von fünf bundesweit tätigen Privatbanken sowie von großen Genossenschaftsbanken und Sparkassen getestet. Ausgewählt wurde nach der Höhe der Einlagen und Zahl der Zweigstellen. Wir haben 53 geschulte Tester eingesetzt und 160 Gesprächsprotokolle ausgewertet. Das waren sieben pro Institut, sechs bei der Ostsächsischen Sparkasse. Die Tester wollten 45 000 Euro für zehn Jahre anlegen. Sie waren bereit, einen Teil des Geldes mit etwas Risiko anzulegen. Bei Bedarf sollte das Kapital rasch verfügbar sein. Nicht bewertet wurde die Sparkasse Hannover, weil für eine Anlageempfehlung ein Konto eröffnet werden musste.
Abwertung des Qualitätsurteils
Ist eine Bank beim „Lösen des Anlageproblems“ mangelhaft, so kann das Qualitätsurteil nicht besser als mangelhaft sein. Die Prüfung „Nicht ausgehändigte Beratungsprotokolle“ erfasst Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Bei einem Verstoß wurde das Qualitätsurteil um eine halbe Note, bei drei Verstößen um eine ganze Note abgewertet.
Lösen des Anlageproblems (65 %)
Wir haben geprüft, ob sich der Anlagevorschlag für den Testfall eignete. Dazu wurde geprüft, ob das Risiko der empfohlenen Anlage zum Fall passte.
Folgende Punkte wurden negativ bewertet: Wenn anstelle einer Anlagenmischung eine Einzelanlage empfohlen wurde, wenn die Produkte kurzfristig nicht veräußerbar waren und zum Vermögensaufbau nicht geeignet waren. Punktabzüge gab es auch, wenn es eine vergleichbare Anlage mit geringeren laufenden Kosten gab. Negativ bewertet wurden Empfehlungen, deren Laufzeit nicht die gewünschte Anlagedauer von zehn Jahren berücksichtigte.
Ermitteln des Kundenstatus (15 %)
Geprüft wurde, ob der Berater nach den Zielen der Geldanlage wie dem Zweck, der Dauer und der Risikobereitschaft des Kunden fragte. Außerdem musste er persönliche Daten sowie Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden mit Geldanlagen erfragen. Er musste Einkommen, Vermögen und Schulden des Testkunden ermitteln und die Daten in einem Kundenprofil zusammenfassen.
Produkt- und Kosteninformation (15 %)
Geprüft wurde, ob der Berater wichtige Merkmale wie Laufzeit, Risiken und Renditeerwartung sowie die Möglichkeit, die Anlagen vorzeitig zu kündigen, erklärte. Bewertet wurde, inwieweit der Berater über Kosten und Provisionen der Produkte aufklärte und ob er wichtige Unterlagen wie Preisverzeichnisse und Produktinformationsblätter aushändigte.
Gesprächsablauf (5 %)
Bewertet wurde, ob die Terminvereinbarung funktionierte, ob das Gespräch pünktlich begann und wie diskret es ablief. Außerdem sollte der Berater dem Kunden eine Visitenkarte überreichen.