Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen vier Banken und eine Sparkasse je 10 000 Euro und gegen eine weitere Bank ein Bußgeld von 9 000 Euro verhängt. Die Institute haben beim Erstellen von Beratungsprotokollen gegen ihre Pflichten verstoßen. Die Protokolle sollen sicherstellen, dass Kunden eine auf ihre persönliche Situation zugeschnittene Anlageberatung erhalten.
Gegen weitere 28 Institute sind Bußgeldverfahren anhängig. Die Aufsicht hatte von Januar bis April 2013 rund 800 Beratungsprotokolle überprüft.
Die Namen der Institute gibt die Bafin erneut nicht bekannt. Eine Veröffentlichung zur Abwehr von Missständen sei aus Sicht der Bafin nicht erforderlich, antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag.