Leiht sich ein Autofahrer einen Anhänger, der ein Schild „100 km/h“ trägt, darf er sich nicht auf das Schild verlassen. Er muss in den Fahrzeugpapieren nachsehen, ob eventuell nur 80 Stundenkilometer Höchsttempo erlaubt sind (Oberlandesgericht Bamberg, Az. Ss OWi 1490/15).