Recht und Hilfe: Das sollten Angehörige wissen
Ärzte müssen schweigen. Ist der psychisch Erkrankte volljährig, dürfen die Ärzte den Angehörigen ohne die Zustimmung des Kranken keine Auskunft über sein Befinden und seine Behandlung geben. Sie können aber allgemein über die Erkrankung und Therapieoptionen informieren.
Vollmacht kann helfen. Ist der Erkrankte nicht mehr in der Lage, sich um rechtliche Dinge zu kümmern, prüft ein Gericht, ob ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss. Ausnahme: Der Erkrankte hat vorgesorgt und einem Angehörigen eine Vollmacht ausstellt. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Special: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Wie Sie rechtzeitig Klarheit schaffen. Oder im Buch Patientenverfügung.
Versicherung zahlt Betreuungsgeld. Menschen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz können bei der Pflegeversicherung Betreuungsgeld beantragen, auch wenn sie nicht körperlich eingeschränkt sind (Pflegestufe null). So lässt sich zumindest stundenweise eine Betreuung bezahlen.
Fachverband berät Betroffene. Der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (BApK) bietet kostenlose Beratung an. Sie ist unter Telefon 02 28/71 00 24 24 oder per Mail erreichbar: seelefon@psychiatrie.de. Weitere Informationen zu Hilfsangeboten in Ihrer Nähe auf www.bapk.de.