
In vier Wochen beim Spezialisten: Wer dringend einen Termin benötigt, kann sich an die Terminservicestellen wenden. Sie vermitteln den Facharztbesuch.
Wer Hilfe vom Psychotherapeuten braucht, soll diese schneller und ohne Umweg über den Hausarzt bekommen. Darauf zielen mehrere Neuerungen in der ambulanten Psychotherapie ab, auf die gesetzlich Krankenversicherte seit April zurückgreifen können. Zum Beispiel auch einen schnelleren Termin über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Vermittlung von Facharztterminen
Der Service der Terminvergabestellen wurde im April ausgeweitet: Jetzt können Kassenpatienten auch ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten bekommen. Bislang wurden vor allem Termine bei Neurologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten und Orthopäden nachgefragt. Telefonnummern und Uhrzeiten regionaler Servicestellen stehen auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Seit gut einem Jahr gibt es die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die gesetzlich Krankenversicherte bei der Vermittlung von Facharztterminen unterstützen, wenn diese selbst keinen Termin bekommen.
Neue Regelungen zur ambulanten Psychotherapie
Durch eine Strukturreform der ambulanten Psychotherapie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat, gelten seit April zudem folgende Neuerungen:
- Psychotherapeutische Sprechstunde. Wer schnelle Hilfe im Krisenfall braucht, kann sich direkt an einen Psychotherapeuten wenden. Dieser kann nun ohne Überweisung vom Hausarzt in einem ersten Gespräch klären, ob eine ambulante Psychotherapie notwendig ist.
- Psychotherapeutische Akutbehandlung. Kommt ein Psychotherapeut in der Sprechstunde zu dem Schluss, dass der Patient dringend Hilfe braucht, kann er eine psychotherapeutische Akutbehandlung anbieten oder vermitteln. Diese Einzelbehandlung steht Patienten bis zu 24 Mal je Krankheitsfall zur Verfügung. Eine Sitzung dauert 25 Minuten. Die Therapie muss bei der Krankenkasse nicht mehr beantragt, sondern nur noch angezeigt werden.
- Telefonische Erreichbarkeit. Psychotherapeuten müssen bis zu 200 Minuten wöchentlich telefonisch erreichbar sein und die entsprechenden Zeiten ankündigen und veröffentlichen.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema gibt es im Special Psychotherapie: Neue Ansprüche für gesetzliche Krankenversicherte.
Mehr Werbung nötig?
Etwa 113 000 Termine haben die Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen seit Ende Januar 2016 vermittelt – weniger als erwartet. Sie waren durch das Versorgungsstärkungsgesetz dazu verpflichtet, diese regionalen Anlaufstellen einzurichten. Auf diese Weise sollten auch gesetzlich Krankenversicherte in dringenden Fällen innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin bekommen. Das Fazit der Ärzte- und Krankenkassenvertreter ist unterschiedlich. Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: „Bei gleichzeitig 580 Millionen Arzt-Patienten-Kontakten ist die Nachfrage im Verhältnis gesehen vergleichsweise gering.“ Aus Sicht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen ist das Angebot zu „versteckt“ und mehr Werbung nötig.
Entfernung zum Facharzt muss zumutbar sein
Die Terminservicestellen vermitteln einen Besuch beim Facharzt innerhalb von vier Wochen, jedoch nicht beim Wunscharzt. Der vermittelte Facharzt muss aber zumindest in zumutbarer Nähe des Wohnorts praktizieren. Wichtig: Von ihrem Hausarzt benötigen Patienten für die Vier-Wochen-Frist einen „dringlichen“ Überweisungsschein. Nur für Termine beim Augen- und Frauenarzt sind Überweisungen nicht nötig. Termine für Vorsorgeuntersuchungen vermitteln die Terminservicestellen nicht.
Tipp: Auch viele gesetzliche Krankenkassen vermitteln ihren Mitgliedern Facharzttermine. In unserem Produktfinder Krankenkassen können Sie gezielt nach diesem Kriterium suchen.
Diese Meldung aus Finanztest 3/2017 ist erstmals am 14. Februar 2017 auf test.de erschienen. Sie wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 11. Mai 2017.