Alters­vorsorge im Check

So fördert der Staat die Alters­vorsorge

Zurück zum Artikel

Für einen Riester-Vertrag gibt es Zulagen und Steuer­vorteile, eine Betriebs­rente sparen Anleger steuer- und sozial­abgabenfrei an. Die Renten aus diesen Verträgen sind später alle steuer­pflichtig und auf Firmenrenten fallen außerdem Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge an. Eine aus dem Netto­einkommen angesparte private Rente ist dagegen weit­gehend steuerfrei.

Riester-Vertrag

Vorteil

Die Beiträge bestehen aus eigenen Einzahlungen und aus Zulagen, die der Staat in den Vertrag einzahlt. Der Zuschuss vom Staat beträgt jedes Jahr 154 Euro Grund­zulage und 185 Euro Zulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kinder­geld besteht. Für ab 2008 geborene Kinder sind es 300 Euro im Jahr. Um volle Zulagen zu erhalten, muss der eigene Beitrag zusammen mit den Zulagen 4 Prozent des renten­versicherungs­pflichtigen Vorjahres­einkommens betragen, höchs­tens aber 2 100 Euro.

In der Steuererklärung können Riester-Sparer für den Gesamt­betrag aus Zulagen und eigenen Beiträgen den Abzug als Sonder­ausgaben beantragen. Ist die Steuerersparnis durch den Abzug größer als die Zulagen, wird ihnen die Differenz erstattet.

Nachteil

Die Rente oder Kapital­auszahlung ist im Alter voll steuer­pflichtig.

Betriebliche Alters­vorsorge: Direkt­versicherung, Pensions­kasse und Pensions­fonds

Vorteil

Die Beiträge der Arbeitnehmer für die betriebliche Alters­vorsorge zweigt der Arbeit­geber vom Brutto­lohn ab. Sie sind bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze für die gesetzliche Renten­versicherung steuerfrei. Das sind dieses Jahr 2 640 Euro. Für den steuerfrei einge­zahlten Lohn sparen Arbeitnehmer die Sozial­abgaben.

Zusätzlich können sie – ohne Ersparnis von Sozial­abgaben – 1 800 Euro Lohn im Jahr steuerfrei investieren, wenn sie keine Direkt­versicherung oder keinen Pensions­kassen-Vertrag aus der Zeit vor 2005 haben, in den sie pauschal versteuerten Lohn einzahlen.

Nachteil

Die Rente oder Kapital­auszahlung ist später voll steuer­pflichtig. Auch Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge fallen darauf an.

Rürup-Renten­versicherung

Vorteil

Die Beiträge zählen dieses Jahr zu 72 Prozent in der Steuer­abrechnung als Sonder­ausgaben. In den nächsten 17 Jahren erhöht sich der Prozent­satz jedes Jahr um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025. Maximal sind es 20 000/40 000 Euro im Jahr (Allein­stehende/Ehepaare), die das Finanz­amt zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Renten­versicherung und berufs­stän­dische Versorgungs­werke anerkennt.

Nachteil

Renten, die ab 2040 beginnen, sind voll steuer­pflichtig. Bis dahin ist ein Teil steuer­pflichtig. Wie viel, hängt vom Jahr des Renten­beginns ab. Versicherte, die 2011 die erste Rente bekommen, müssen 62 Prozent davon beim Finanz­amt abrechnen. Beginnt die Rente im Jahr 2015, sind 70 Prozent davon steuer­pflichtig.

Private Renten­versicherungen ohne Förderung – mit und ohne Kapital­wahl­recht

Nachteil

Die Beiträge müssen Versicherte ohne Steuer-, Sozial­abgaben­ersparnis und staatliche Zulagen finanzieren. Das gilt auch für Sofortrenten­versicherungen gegen Einmalbeitrag, die keine Rürup-Versicherung sind.

Vorteil

Die Rente ist später nur zum Teil steuer­pflichtig. Der steuer­pflichtige Teil hängt vom Alter bei Renten­beginn ab. Beginnt die Rente mit 67 Jahren, sind zum Beispiel von 1 000 Euro nur auf 170 Euro (17 Prozent) Steuern fällig.

Nachteil

Die Kapital­auszahlung, die Versicherte statt einer Rente erhalten können, ist nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuer­pflichtig. Das lässt sich aber mit einem Vertrag, der mindestens zwölf Jahre läuft und frühestens mit 60 Jahren das Kapital auszahlt, verhindern. Unter diesen Bedingungen ist nur die Hälfte vom Kapital, das nach Abzug der Beiträge bleibt, steuer­pflichtig. Der steuer­pflichtige Betrag gehört zu den Kapital­einnahmen, von denen der Sparerpausch­betrag von 801/1 602 Euro (Allein­stehende/Ehepaare) abgeht.

0

Mehr zum Thema