Für einen Riester-Vertrag gibt es Zulagen und Steuervorteile, eine Betriebsrente sparen Anleger steuer- und sozialabgabenfrei an. Die Renten aus diesen Verträgen sind später alle steuerpflichtig und auf Firmenrenten fallen außerdem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Eine aus dem Nettoeinkommen angesparte private Rente ist dagegen weitgehend steuerfrei.
Riester-Vertrag |
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Vorteil |
Die Beiträge bestehen aus eigenen Einzahlungen und aus Zulagen, die der Staat in den Vertrag einzahlt. Der Zuschuss vom Staat beträgt jedes Jahr 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Zulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Für ab 2008 geborene Kinder sind es 300 Euro im Jahr. Um volle Zulagen zu erhalten, muss der eigene Beitrag zusammen mit den Zulagen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen, höchstens aber 2 100 Euro. In der Steuererklärung können Riester-Sparer für den Gesamtbetrag aus Zulagen und eigenen Beiträgen den Abzug als Sonderausgaben beantragen. Ist die Steuerersparnis durch den Abzug größer als die Zulagen, wird ihnen die Differenz erstattet. |
Nachteil |
Die Rente oder Kapitalauszahlung ist im Alter voll steuerpflichtig. |
Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds |
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Vorteil |
Die Beiträge der Arbeitnehmer für die betriebliche Altersvorsorge zweigt der Arbeitgeber vom Bruttolohn ab. Sie sind bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei. Das sind dieses Jahr 2 640 Euro. Für den steuerfrei eingezahlten Lohn sparen Arbeitnehmer die Sozialabgaben. Zusätzlich können sie – ohne Ersparnis von Sozialabgaben – 1 800 Euro Lohn im Jahr steuerfrei investieren, wenn sie keine Direktversicherung oder keinen Pensionskassen-Vertrag aus der Zeit vor 2005 haben, in den sie pauschal versteuerten Lohn einzahlen. |
Nachteil |
Die Rente oder Kapitalauszahlung ist später voll steuerpflichtig. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen darauf an. |
Rürup-Rentenversicherung |
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Vorteil |
Die Beiträge zählen dieses Jahr zu 72 Prozent in der Steuerabrechnung als Sonderausgaben. In den nächsten 17 Jahren erhöht sich der Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025. Maximal sind es 20 000/40 000 Euro im Jahr (Alleinstehende/Ehepaare), die das Finanzamt zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke anerkennt. |
Nachteil |
Renten, die ab 2040 beginnen, sind voll steuerpflichtig. Bis dahin ist ein Teil steuerpflichtig. Wie viel, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Versicherte, die 2011 die erste Rente bekommen, müssen 62 Prozent davon beim Finanzamt abrechnen. Beginnt die Rente im Jahr 2015, sind 70 Prozent davon steuerpflichtig. |
Private Rentenversicherungen ohne Förderung – mit und ohne Kapitalwahlrecht |
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Nachteil |
Die Beiträge müssen Versicherte ohne Steuer-, Sozialabgabenersparnis und staatliche Zulagen finanzieren. Das gilt auch für Sofortrentenversicherungen gegen Einmalbeitrag, die keine Rürup-Versicherung sind. |
Vorteil |
Die Rente ist später nur zum Teil steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Beginnt die Rente mit 67 Jahren, sind zum Beispiel von 1 000 Euro nur auf 170 Euro (17 Prozent) Steuern fällig. |
Nachteil |
Die Kapitalauszahlung, die Versicherte statt einer Rente erhalten können, ist nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Das lässt sich aber mit einem Vertrag, der mindestens zwölf Jahre läuft und frühestens mit 60 Jahren das Kapital auszahlt, verhindern. Unter diesen Bedingungen ist nur die Hälfte vom Kapital, das nach Abzug der Beiträge bleibt, steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Betrag gehört zu den Kapitaleinnahmen, von denen der Sparerpauschbetrag von 801/1 602 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) abgeht. |
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