So haben wir gerechnet
- Modellfall. 37-jähriger gesetzlich krankenversicherter Selbstständiger, 30 Jahre Einzahlung, Beginn 2013. Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente sind wir von durchschnittlichen Lohnsteigerungen von 2,65 Prozent pro Jahr ausgegangen. Die Renten steigen um durchschnittlich 2 Prozent. Der Beitragssatz steigt stufenweise von jetzt 18,9 Prozent auf 22 Prozent im Jahr 2030 und bleibt dann konstant. Die Berechnung der Rürup-Rentenversicherung und privaten Rentenversicherung basieren auf Tarifen ohne Hinterbliebenenschutz und ohne Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitskomponente. Ein- und Auszahlungsphase: Steuer aus geltendem Tarif Grundtabelle 2014, ohne Solidaritätszuschlag.
- Bruttorente. Die Bruttorente zeigt die Auszahlungsrate vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
- Nettorente. Rürup-Rente und gesetzliche Rente sind zu 100 Prozent steuerpflichtig; bei der privaten Rente wird nur der niedrige Ertragsanteil besteuert. Wir haben die Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge so berechnet, als seien die Renten die einzigen Einnahmen im Alter. Wir haben bei der gesetzlichen Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 8,2 Prozent und 2,05 Prozent (kein erhöhter Satz für Kinderlose) zugrunde gelegt. Für Rürup- und Privatrenten beträgt der Beitragssatz für die Krankenversicherung für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte 14,9 Prozent.
- Gesetzlich rentenversichert. Selbstständige, die während ihres Berufslebens überwiegend gesetzlich krankenversichert waren, zahlen dann keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre Rürup- und Privatrenten, wenn sie neben diesen auch eine gesetzliche Rente beziehen. Wir haben deshalb neben der Rente aus den Einzahlungen von 600 oder 300 Euro im Monat eine kleine gesetzlich Rente ohne eigene Einzahlungen (zum Beispiel aus Erziehungszeiten) von 168 Euro brutto im Monat unterstellt. Die 168 Euro sind nicht in die dargestellten Renten eingerechnet, wohl aber der höhere Steuersatz, der sich aus den höheren Gesamteinnahmen ergibt.
- Nicht gesetzlich rentenversichert. Ohne gesetzliche Rente fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Rürup- oder Privatrente an.
- Steuerersparnis. Einzahlungen in die gesetzliche Rente und eine Rürup-Rente sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Durch den Abzug der Sonderausgaben vom Gewinn eines Selbstständigen verringert sich die Steuerlast. Für alle Renten wurden während der Einzahlungsphase gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zugrunde gelegt (17,55 Prozent).
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