- Modellfall. 37-jähriger gesetzlich krankenversicherter Selbstständiger, 30 Jahre Einzahlung, Beginn 2013. Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente sind wir von durchschnittlichen Lohnsteigerungen von 2,65 Prozent pro Jahr ausgegangen. Die Renten steigen um durchschnittlich 2 Prozent. Der Beitragssatz steigt stufenweise von jetzt 18,9 Prozent auf 22 Prozent im Jahr 2030 und bleibt dann konstant. Die Berechnung der Rürup-Rentenversicherung und privaten Rentenversicherung basieren auf Tarifen ohne Hinterbliebenenschutz und ohne Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitskomponente. Ein- und Auszahlungsphase: Steuer aus geltendem Tarif Grundtabelle 2014, ohne Solidaritätszuschlag.
- Bruttorente. Die Bruttorente zeigt die Auszahlungsrate vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
- Nettorente. Rürup-Rente und gesetzliche Rente sind zu 100 Prozent steuerpflichtig; bei der privaten Rente wird nur der niedrige Ertragsanteil besteuert. Wir haben die Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge so berechnet, als seien die Renten die einzigen Einnahmen im Alter. Wir haben bei der gesetzlichen Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 8,2 Prozent und 2,05 Prozent (kein erhöhter Satz für Kinderlose) zugrunde gelegt. Für Rürup- und Privatrenten beträgt der Beitragssatz für die Krankenversicherung für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte 14,9 Prozent.
- Gesetzlich rentenversichert. Selbstständige, die während ihres Berufslebens überwiegend gesetzlich krankenversichert waren, zahlen dann keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre Rürup- und Privatrenten, wenn sie neben diesen auch eine gesetzliche Rente beziehen. Wir haben deshalb neben der Rente aus den Einzahlungen von 600 oder 300 Euro im Monat eine kleine gesetzlich Rente ohne eigene Einzahlungen (zum Beispiel aus Erziehungszeiten) von 168 Euro brutto im Monat unterstellt. Die 168 Euro sind nicht in die dargestellten Renten eingerechnet, wohl aber der höhere Steuersatz, der sich aus den höheren Gesamteinnahmen ergibt.
- Nicht gesetzlich rentenversichert. Ohne gesetzliche Rente fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Rürup- oder Privatrente an.
- Steuerersparnis. Einzahlungen in die gesetzliche Rente und eine Rürup-Rente sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Durch den Abzug der Sonderausgaben vom Gewinn eines Selbstständigen verringert sich die Steuerlast. Für alle Renten wurden während der Einzahlungsphase gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zugrunde gelegt (17,55 Prozent).
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- Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbstständige. Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente.
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- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
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- Die digitale Rentenübersicht ist am Start. Sie soll über die eigene Altersvorsorge informieren. Wir sagen, was sie Verbrauchern bringt und was nicht klappt.
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@ChrisSW: Leider können wir Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Dazu kennen wir Ihre steuerliche Situation zu wenig. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Steuerbescheid gern per Mail zusenden. Die Beiträge an die Rentenversicherung werden unabhängig vom Abzug der Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich berücksichtigt (Ausnahme: Günstigerprüfung mit Ansatz der bis 2004 geltenden Rechtslage). Die Auswirkung der Hinterbliebenenrente bei späterem Tod eines Ehegatten ist sehr komplex und vom Einzelfall abhängig (weiteres Einkommen). (maa)
Geben Sie bitte Ihre Berechnungen den Krankenkassen, der Rentenversicherung und dem Finanzamt zur Überprüfung.
Sie setzen hier Beträge an, die ohne ständigen Einspruch und Nachweis von der gesetzlichen KK nicht akzeptiert werden.
Bei dem üblichen Ansatz der KK für den frei. gesetzl. Vers. entfällt die Möglichkeit der Steuerersparnis durch freiw. Beitrage in die gesetzl. RV meist.
Da für einen Alleinstehenden bereits mindestens 8786,28 EUR für 2015 in die gKK anfallen bei von der gKK angesetzten Einnahmen von 49.500(Beitragsbemessung 2015). Es besteht kaum ein Hinterbliebenenschutz. Zur Zeit würde ab einem Einkommen von rund 890€/Monat die Witwen/errente gekürzt werden. Als freiw. vers. Rentner hat man einen relativ hohen Mindestbeitrag an die gKK zu zahlen. Bitte rechnen Sie diesen Normalfall während der Ein- und Auszahlungsphase vor, ein Ehepaar mit Kindern verdient je 49.500 €/Jahr, ist in der KK und RV freiw. vers., bei gleichzeitigem Renteneintritt, später verwitwet/ert. Da
Kommentar vom Autor gelöscht.
@raffix: Beim Punkt "nicht gesetzlich rentenversichert" wird eine deutlich niedrigere Netto-Rente angegeben, weil in diesem Modellfall der Zuschuss der Rentenversicherung zu den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung fehlt. Unter welchen Voraussetzungen die Rentenversicherung den Zuschuss gewährt, steht im Artikel unter der Überschrift „Altersvorsorge für Selbständige“ /“ Bis zu 17,2 Prozent Unterschied“. Wir sind im Modellfall „Nettorente, gesetzlich rentenversichert“ davon ausgegangen, dass der Selbständige während des Berufslebens eine kleine gesetzliche Rente mit aufgebaut hat. Diese sichert ihm den Vorteil des Zuschusses zur Krankenversicherung (siehe „So haben wir gerechnet“. (maa)
Ein Detail verstehe ich in dem Test nicht.
Es wird in einer Tabelle die Netto-Rente zweimal angegeben und zwar einmal, wenn man gesetzlich rentenversichert war und einmal, wenn man nicht gesetzlich rentenversichert war.
Bei dem Punkt "nicht gesetzlich rentenversichert" wird eine deutlich niedrigere Netto-Rente angegeben, weil "Kranken- und Pflegebeiträge anfallen". Und genau diesen Punkt verstehe ich nicht. Wenn man als Selbständiger privat krankenversichert ist, wieso sollten dann gesetzliche Kranken- und Pflegebeiträge anfallen? Fehlt da nicht noch eine Unterscheidung oder eine zusätzliche Info?