Alters­vorsorge für Selbst­ständige

Unser Rat

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  • Grund­rente. Wenn Sie sich als Selbst­ständiger selbst um eine Grund­rente kümmern müssen, sind die gesetzliche Rente oder die Rürup-Rente bessere Optionen als eine private Renten­versicherung. Hohe Steuer­vorteile in der Einzahl­phase machen beide attraktiver. Die gesetzliche Rente bietet zusätzlich Hinterbliebenen­schutz, Reha­leistungen und – für Pflicht­versicherte – eine Erwerbs­minderungs­rente.
  • Freiwil­lig versichern. Jeder kann über die gesetzlichen Rentenkasse vorsorgen. Den Beitrag für die freiwil­lige Mitgliedschaft können Sie zwischen derzeit 85 Euro und 1 096 Euro monatlich frei wählen. Aber auch hier gilt: Je mehr Sie einzahlen, desto höher fällt die Rente aus.
Alters­vorsorge für Selbst­ständige - Über­raschung im Rentenduell

Grafik: Wer als Selbst­ständiger versicherungs­pflichtig ist. © Stiftung Warentest / R. Reichelt

  • Pflicht­versicherung. Einige Selbst­ständige sind in der Rentenkasse pflicht­versichert. Alle anderen können sich auf Antrag pflicht­versichern. Vorteil: Anspruch auf Erwerbs­minderungs­rente und Riester-Förderung. Nachteil: Einmal drin, kommen Sie bis ans Ende der Tätig­keit nicht mehr heraus.
  • Alters­vorsorgemix. Selbst­ständige sollten bei der Vorsorge nicht alles auf eine Karte setzen. Eine Mischung aus gesetzlicher und privater Vorsorge mit güns­tigen Tarifen ist sinn­voll.
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.03.2015 um 12:46 Uhr
    Beispielsfälle

    @ChrisSW: Leider können wir Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Dazu kennen wir Ihre steuerliche Situation zu wenig. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Steuerbescheid gern per Mail zusenden. Die Beiträge an die Rentenversicherung werden unabhängig vom Abzug der Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich berücksichtigt (Ausnahme: Günstigerprüfung mit Ansatz der bis 2004 geltenden Rechtslage). Die Auswirkung der Hinterbliebenenrente bei späterem Tod eines Ehegatten ist sehr komplex und vom Einzelfall abhängig (weiteres Einkommen). (maa)

  • ChrisSW am 10.03.2015 um 16:37 Uhr
    Zwei Spezialfälle, Aussagen stimmen meist nicht

    Geben Sie bitte Ihre Berechnungen den Krankenkassen, der Rentenversicherung und dem Finanzamt zur Überprüfung.
    Sie setzen hier Beträge an, die ohne ständigen Einspruch und Nachweis von der gesetzlichen KK nicht akzeptiert werden.
    Bei dem üblichen Ansatz der KK für den frei. gesetzl. Vers. entfällt die Möglichkeit der Steuerersparnis durch freiw. Beitrage in die gesetzl. RV meist.
    Da für einen Alleinstehenden bereits mindestens 8786,28 EUR für 2015 in die gKK anfallen bei von der gKK angesetzten Einnahmen von 49.500(Beitragsbemessung 2015). Es besteht kaum ein Hinterbliebenenschutz. Zur Zeit würde ab einem Einkommen von rund 890€/Monat die Witwen/errente gekürzt werden. Als freiw. vers. Rentner hat man einen relativ hohen Mindestbeitrag an die gKK zu zahlen. Bitte rechnen Sie diesen Normalfall während der Ein- und Auszahlungsphase vor, ein Ehepaar mit Kindern verdient je 49.500 €/Jahr, ist in der KK und RV freiw. vers., bei gleichzeitigem Renteneintritt, später verwitwet/ert. Da

  • ChrisSW am 10.03.2015 um 16:26 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.08.2014 um 13:33 Uhr
    Unterschiedliche Nettorenten in der Tabelle

    @raffix: Beim Punkt "nicht gesetzlich rentenversichert" wird eine deutlich niedrigere Netto-Rente angegeben, weil in diesem Modellfall der Zuschuss der Rentenversicherung zu den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung fehlt. Unter welchen Voraussetzungen die Rentenversicherung den Zuschuss gewährt, steht im Artikel unter der Überschrift „Altersvorsorge für Selbständige“ /“ Bis zu 17,2 Prozent Unterschied“. Wir sind im Modellfall „Nettorente, gesetzlich rentenversichert“ davon ausgegangen, dass der Selbständige während des Berufslebens eine kleine gesetzliche Rente mit aufgebaut hat. Diese sichert ihm den Vorteil des Zuschusses zur Krankenversicherung (siehe „So haben wir gerechnet“. (maa)

  • raffix am 16.08.2014 um 22:00 Uhr
    Etwas missverständlich

    Ein Detail verstehe ich in dem Test nicht.
    Es wird in einer Tabelle die Netto-Rente zweimal angegeben und zwar einmal, wenn man gesetzlich rentenversichert war und einmal, wenn man nicht gesetzlich rentenversichert war.
    Bei dem Punkt "nicht gesetzlich rentenversichert" wird eine deutlich niedrigere Netto-Rente angegeben, weil "Kranken- und Pflegebeiträge anfallen". Und genau diesen Punkt verstehe ich nicht. Wenn man als Selbständiger privat krankenversichert ist, wieso sollten dann gesetzliche Kranken- und Pflegebeiträge anfallen? Fehlt da nicht noch eine Unterscheidung oder eine zusätzliche Info?