
© Th. Rosenthal
Martina Riediger organisiert Tagungen und Seminare als Veranstaltungsmanagerin. Sie ist schon seit vielen Jahren selbstständig und muss sich auch um ihre Altersvorsorge selbst kümmern. „Ich habe wirklich lange überlegt, was ich tun soll“, sagt die Berlinerin. Die niedrigen Zinsen und die geringe Flexibilität der Rentenversicherungsverträge ließen sie lange zögern. Eine lebenslange Auszahlung ist ihr aber wichtig. Letztlich hat sie sich für eine Rürup-Rente entschieden. Der große Vorteil: Hohe Steuererleichterungen während des Berufslebens. „Ich bekomme jetzt jedes Jahr rund 1 000 Euro vom Finanzamt wieder. Das lohnt sich schon“, sagt Riediger. Dass sie in der gesetzlichen Rentenversicherung dieselben Steuervorteile hätte, war ihr nicht bewusst.
Ihr Lebenspartner Jan Hübel ist für digitale Spezialeffekte bei Filmproduktionen zuständig. Als Visual Effects Artist gehört er zu den Selbstständigen, die per Gesetz pflichtversichert sind. Nach längerer Zeit im Ausland hat er nun die Versicherung über die Künstlersozialkasse beantragt, die für Künstler die Hälfte der Rentenbeiträge zahlt. „Sie prüfen noch, ob meine Tätigkeit zu ihrer Definition von Künstler passt“, sagt er. Er sorgt auch mit einer privaten Rentenpolice vor. Vorteile beim Finanzamt bringt ihm die heute nicht. Erst im Alter fallen weniger Steuern an.
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- Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbstständige. Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente.
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- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
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@ChrisSW: Leider können wir Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Dazu kennen wir Ihre steuerliche Situation zu wenig. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Steuerbescheid gern per Mail zusenden. Die Beiträge an die Rentenversicherung werden unabhängig vom Abzug der Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich berücksichtigt (Ausnahme: Günstigerprüfung mit Ansatz der bis 2004 geltenden Rechtslage). Die Auswirkung der Hinterbliebenenrente bei späterem Tod eines Ehegatten ist sehr komplex und vom Einzelfall abhängig (weiteres Einkommen). (maa)
Geben Sie bitte Ihre Berechnungen den Krankenkassen, der Rentenversicherung und dem Finanzamt zur Überprüfung.
Sie setzen hier Beträge an, die ohne ständigen Einspruch und Nachweis von der gesetzlichen KK nicht akzeptiert werden.
Bei dem üblichen Ansatz der KK für den frei. gesetzl. Vers. entfällt die Möglichkeit der Steuerersparnis durch freiw. Beitrage in die gesetzl. RV meist.
Da für einen Alleinstehenden bereits mindestens 8786,28 EUR für 2015 in die gKK anfallen bei von der gKK angesetzten Einnahmen von 49.500(Beitragsbemessung 2015). Es besteht kaum ein Hinterbliebenenschutz. Zur Zeit würde ab einem Einkommen von rund 890€/Monat die Witwen/errente gekürzt werden. Als freiw. vers. Rentner hat man einen relativ hohen Mindestbeitrag an die gKK zu zahlen. Bitte rechnen Sie diesen Normalfall während der Ein- und Auszahlungsphase vor, ein Ehepaar mit Kindern verdient je 49.500 €/Jahr, ist in der KK und RV freiw. vers., bei gleichzeitigem Renteneintritt, später verwitwet/ert. Da
Kommentar vom Autor gelöscht.
@raffix: Beim Punkt "nicht gesetzlich rentenversichert" wird eine deutlich niedrigere Netto-Rente angegeben, weil in diesem Modellfall der Zuschuss der Rentenversicherung zu den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung fehlt. Unter welchen Voraussetzungen die Rentenversicherung den Zuschuss gewährt, steht im Artikel unter der Überschrift „Altersvorsorge für Selbständige“ /“ Bis zu 17,2 Prozent Unterschied“. Wir sind im Modellfall „Nettorente, gesetzlich rentenversichert“ davon ausgegangen, dass der Selbständige während des Berufslebens eine kleine gesetzliche Rente mit aufgebaut hat. Diese sichert ihm den Vorteil des Zuschusses zur Krankenversicherung (siehe „So haben wir gerechnet“. (maa)
Ein Detail verstehe ich in dem Test nicht.
Es wird in einer Tabelle die Netto-Rente zweimal angegeben und zwar einmal, wenn man gesetzlich rentenversichert war und einmal, wenn man nicht gesetzlich rentenversichert war.
Bei dem Punkt "nicht gesetzlich rentenversichert" wird eine deutlich niedrigere Netto-Rente angegeben, weil "Kranken- und Pflegebeiträge anfallen". Und genau diesen Punkt verstehe ich nicht. Wenn man als Selbständiger privat krankenversichert ist, wieso sollten dann gesetzliche Kranken- und Pflegebeiträge anfallen? Fehlt da nicht noch eine Unterscheidung oder eine zusätzliche Info?