Alters­vorsorge für Selbst­ständige

Jan Hübel und Martina Riediger: Zwei sorgen vor

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Alters­vorsorge für Selbst­ständige - Über­raschung im Rentenduell

© Th. Rosenthal

Martina Riediger organisiert Tagungen und Seminare als Veranstaltungs­managerin. Sie ist schon seit vielen Jahren selbst­ständig und muss sich auch um ihre Alters­vorsorge selbst kümmern. „Ich habe wirk­lich lange über­legt, was ich tun soll“, sagt die Berlinerin. Die nied­rigen Zinsen und die geringe Flexibilität der Renten­versicherungs­verträge ließen sie lange zögern. Eine lebens­lange Auszahlung ist ihr aber wichtig. Letzt­lich hat sie sich für eine Rürup-Rente entschieden. Der große Vorteil: Hohe Steuer­erleichterungen während des Berufs­lebens. „Ich bekomme jetzt jedes Jahr rund 1 000 Euro vom Finanz­amt wieder. Das lohnt sich schon“, sagt Riediger. Dass sie in der gesetzlichen Renten­versicherung dieselben Steuer­vorteile hätte, war ihr nicht bewusst.

Ihr Lebens­partner Jan Hübel ist für digitale Spezial­effekte bei Film­produktionen zuständig. Als Visual Effects Artist gehört er zu den Selbst­ständigen, die per Gesetz pflicht­versichert sind. Nach längerer Zeit im Ausland hat er nun die Versicherung über die Künst­lersozialkasse beantragt, die für Künstler die Hälfte der Rentenbeiträge zahlt. „Sie prüfen noch, ob meine Tätig­keit zu ihrer Definition von Künstler passt“, sagt er. Er sorgt auch mit einer privaten Renten­police vor. Vorteile beim Finanz­amt bringt ihm die heute nicht. Erst im Alter fallen weniger Steuern an.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 16.03.2015 um 12:46 Uhr
Beispielsfälle

@ChrisSW: Leider können wir Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Dazu kennen wir Ihre steuerliche Situation zu wenig. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Steuerbescheid gern per Mail zusenden. Die Beiträge an die Rentenversicherung werden unabhängig vom Abzug der Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich berücksichtigt (Ausnahme: Günstigerprüfung mit Ansatz der bis 2004 geltenden Rechtslage). Die Auswirkung der Hinterbliebenenrente bei späterem Tod eines Ehegatten ist sehr komplex und vom Einzelfall abhängig (weiteres Einkommen). (maa)

ChrisSW am 10.03.2015 um 16:37 Uhr
Zwei Spezialfälle, Aussagen stimmen meist nicht

Geben Sie bitte Ihre Berechnungen den Krankenkassen, der Rentenversicherung und dem Finanzamt zur Überprüfung.
Sie setzen hier Beträge an, die ohne ständigen Einspruch und Nachweis von der gesetzlichen KK nicht akzeptiert werden.
Bei dem üblichen Ansatz der KK für den frei. gesetzl. Vers. entfällt die Möglichkeit der Steuerersparnis durch freiw. Beitrage in die gesetzl. RV meist.
Da für einen Alleinstehenden bereits mindestens 8786,28 EUR für 2015 in die gKK anfallen bei von der gKK angesetzten Einnahmen von 49.500(Beitragsbemessung 2015). Es besteht kaum ein Hinterbliebenenschutz. Zur Zeit würde ab einem Einkommen von rund 890€/Monat die Witwen/errente gekürzt werden. Als freiw. vers. Rentner hat man einen relativ hohen Mindestbeitrag an die gKK zu zahlen. Bitte rechnen Sie diesen Normalfall während der Ein- und Auszahlungsphase vor, ein Ehepaar mit Kindern verdient je 49.500 €/Jahr, ist in der KK und RV freiw. vers., bei gleichzeitigem Renteneintritt, später verwitwet/ert. Da

ChrisSW am 10.03.2015 um 16:26 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.08.2014 um 13:33 Uhr
Unterschiedliche Nettorenten in der Tabelle

@raffix: Beim Punkt "nicht gesetzlich rentenversichert" wird eine deutlich niedrigere Netto-Rente angegeben, weil in diesem Modellfall der Zuschuss der Rentenversicherung zu den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung fehlt. Unter welchen Voraussetzungen die Rentenversicherung den Zuschuss gewährt, steht im Artikel unter der Überschrift „Altersvorsorge für Selbständige“ /“ Bis zu 17,2 Prozent Unterschied“. Wir sind im Modellfall „Nettorente, gesetzlich rentenversichert“ davon ausgegangen, dass der Selbständige während des Berufslebens eine kleine gesetzliche Rente mit aufgebaut hat. Diese sichert ihm den Vorteil des Zuschusses zur Krankenversicherung (siehe „So haben wir gerechnet“. (maa)

raffix am 16.08.2014 um 22:00 Uhr
Etwas missverständlich

Ein Detail verstehe ich in dem Test nicht.
Es wird in einer Tabelle die Netto-Rente zweimal angegeben und zwar einmal, wenn man gesetzlich rentenversichert war und einmal, wenn man nicht gesetzlich rentenversichert war.
Bei dem Punkt "nicht gesetzlich rentenversichert" wird eine deutlich niedrigere Netto-Rente angegeben, weil "Kranken- und Pflegebeiträge anfallen". Und genau diesen Punkt verstehe ich nicht. Wenn man als Selbständiger privat krankenversichert ist, wieso sollten dann gesetzliche Kranken- und Pflegebeiträge anfallen? Fehlt da nicht noch eine Unterscheidung oder eine zusätzliche Info?