Ob sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für sie lohnen, müssen Selbstständige einzeln für sich abwägen. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen, die es dabei zu bedenken gilt.
Argumente für die gesetzliche Rentenversicherung

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Sicherheit. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Ihnen eine sichere Möglichkeit, sich eine solide Basisversorgung aufzubauen. Ihr Investment ist nicht abhängig von Kapitalmarktschwankungen.
Inflationsschutz. Da sich sowohl Ihre Beiträge als auch Ihre spätere Rente an der Lohnentwicklung orientieren, können Sie mit regelmäßigen Rentensteigerungen im Alter rechnen. So bleibt Ihnen Ihre Kaufkraft in etwa erhalten.
Transparenz. Wie Ihre Beiträge in die Rente umgerechnet werden, ist leicht nachvollziehbar und wird offengelegt.
Beratung. Sie finden Ansprechpartner für die Beratung in Ihrer Nähe. Die Berater sind nicht von Verkaufsinteressen geleitet.
Steuervorteil. Sie können die Beiträge während des Berufslebens steuerlich absetzen.
Insolvenzschutz. Ihre Beiträge sind auch bei einer Insolvenz sicher.
Flexibler Übergang. Sie können den Übergang vom Berufsleben zum Ruhestand flexibel gestalten. Sie haben die Möglichkeit, Teilrenten zwischen 10 und 99 Prozent der Vollrente zu beziehen.
Planbarkeit. Durch regelmäßige Informationen zum Stand Ihrer Rentenansprüche und Hochrechnungen können Sie Ihr späteres Renteneinkommen gut planen.
Hinterbliebenenschutz. Mit den Beiträgen sichern Sie in einem gewissen Rahmen auch Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder für den Fall Ihres Todes ab.
Argumente gegen die gesetzliche Rentenversicherung

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Beschränkung. Die Einzahlungshöhe ist beschränkt, im Jahr 2020 auf den Höchstbeitrag von 15 400,80 Euro. Sie können die Höhe der Rentenansprüche, die Sie pro Jahr erwerben, also nicht beliebig steigern. Dadurch sind auch Ihrer späteren Rente Grenzen gesetzt. Zahlen Sie 35 Jahre freiwillig den jeweiligen Höchstbeitrag ein, liegt Ihre Monatsrente nach heutigen Rechnungsgrößen bei rund 2 443 Euro.
Einkommensanrechnung. Auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente nach Ihrem Tod wird das Einkommen Ihrer Hinterbliebenen angerechnet.
Kein Zugriff. Sie haben in Notfällen keinen Zugriff auf das eingezahlte Geld.
Kein Erbe. Anders als Immobilien oder Wertpapiere können Sie Ihren Rentenanspruch nicht vererben.
Abgaben. Im Ruhestand ist Ihre Rente steuerpflichtig. Für gesetzlich Krankenversicherte fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
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- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
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- Viele Selbstständige sorgen mit einer Rürup-Police steuerlich gefördert fürs Alter vor. Doch nur 2 von 23 Angeboten in unserem Rürup-Renten-Vergleich sind gut.
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- Die digitale Rentenübersicht ist am Start. Sie soll über die eigene Altersvorsorge informieren. Wir sagen, was sie Verbrauchern bringt und was nicht klappt.
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Kommentarliste
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@wstorz: Die Krankenkassenbeiträge sind nicht Thema dieses Artikels. Hier geht es um die Beiträge zur Rentenversicherung. Informationen über die Krankenkassenbeiträge der Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentner finden Sie unter dem nachstehenden Link. (PH)
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
Auch auf die Leistungen privater Rentenversicherungen wird meines Wissens der für alle Einnahmen (auch Mieten, Zinsen, Dividenden, kapitalisierte Direktversicherungen etc.) obligatorische KV-Beitrag der Gesetzlichen KV bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die privaten Renten sind lediglich steuerlich begünstigt, weil ja auch eigene Beiträge geleistet wurden oder wie bei der Rürup-Rente hohe Steuervorteile direkt im Jahr der Beitragszahlung gewährt werden.
@Max.Headroom: In unserem Artikel zu den Sozialabgaben im Alter finden Sie auch eine Darstellung zur Beitragsbemessung der Einkünfte von Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
(maa)
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kommt dann später eventuell auch in den Genuss der "Krankenversicherung der Rentner" - was keine eigene Versicherung ist, sondern ein besonders günstiger Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Können Sie dazu bitte mal etwas schreiben, also wie die Bedingungen sind, um da reinzukommen, Unterschiede zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft was die Beiträge betrifft, etc...?
@wohnparkahe: Unter dem folgenden Link finden interessierte Beamte einen Artikel zu den freiwilligen Einzahlungen, der auch ihre Belange behandelt:
www.test.de/Gesetzliche-Rente-Freiwillig-einzahlen-lohnt-auch-fuer-Selbststaendige-5137866-5137871/
(maa)