Alters­vorsorge für Selbst­ständige

Freiwil­lig gesetzlich versichern – was spricht dafür, was dagegen?

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Ob sich freiwil­lige Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung für sie lohnen, müssen Selbst­ständige einzeln für sich abwägen. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen, die es dabei zu bedenken gilt.

Argumente für die gesetzliche Renten­versicherung

Alters­vorsorge für Selbst­ständige - So regeln Sie Ihre Rente

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Sicherheit. Die gesetzliche Renten­versicherung bietet Ihnen eine sichere Möglich­keit, sich eine solide Basis­versorgung aufzubauen. Ihr Investment ist nicht abhängig von Kapitalmarkt­schwankungen.

Inflations­schutz. Da sich sowohl Ihre Beiträge als auch Ihre spätere Rente an der Lohn­entwick­lung orientieren, können Sie mit regel­mäßigen Renten­steigerungen im Alter rechnen. So bleibt Ihnen Ihre Kauf­kraft in etwa erhalten.

Trans­parenz. Wie Ihre Beiträge in die Rente umge­rechnet werden, ist leicht nach­voll­zieh­bar und wird offengelegt.

Beratung. Sie finden Ansprech­partner für die Beratung in Ihrer Nähe. Die Berater sind nicht von Verkaufs­interessen geleitet.

Steuer­vorteil. Sie können die Beiträge während des Berufs­lebens steuerlich absetzen.

Insolvenz­schutz. Ihre Beiträge sind auch bei einer Insolvenz sicher.

Flexibler Über­gang. Sie können den Über­gang vom Berufs­leben zum Ruhe­stand flexibel gestalten. Sie haben die Möglich­keit, Teilrenten zwischen 10 und 99 Prozent der Voll­rente zu beziehen.

Plan­barkeit. Durch regel­mäßige Informationen zum Stand Ihrer Renten­ansprüche und Hoch­rechnungen können Sie Ihr späteres Renten­einkommen gut planen.

Hinterbliebenen­schutz. Mit den Beiträgen sichern Sie in einem gewissen Rahmen auch Ihren Ehe- oder Lebens­partner und Ihre Kinder für den Fall Ihres Todes ab.

Argumente gegen die gesetzliche Renten­versicherung

Alters­vorsorge für Selbst­ständige - So regeln Sie Ihre Rente

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Beschränkung. Die Einzahlungs­höhe ist beschränkt, im Jahr 2020 auf den Höchst­beitrag von 15 400,80 Euro. Sie können die Höhe der Renten­ansprüche, die Sie pro Jahr erwerben, also nicht beliebig steigern. Dadurch sind auch Ihrer späteren Rente Grenzen gesetzt. Zahlen Sie 35 Jahre freiwil­lig den jeweiligen Höchst­beitrag ein, liegt Ihre Monats­rente nach heutigen Rechnungs­größen bei rund 2 443 Euro.

Einkommensan­rechnung. Auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente nach Ihrem Tod wird das Einkommen Ihrer Hinterbliebenen ange­rechnet.

Kein Zugriff. Sie haben in Notfällen keinen Zugriff auf das einge­zahlte Geld.

Kein Erbe. Anders als Immobilien oder Wert­papiere können Sie Ihren Renten­anspruch nicht vererben.

Abgaben. Im Ruhe­stand ist Ihre Rente steuer­pflichtig. Für gesetzlich Kranken­versicherte fallen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung an.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.11.2020 um 15:02 Uhr
    Private Rentenversicherungen und Krankenkassenbeit

    @wstorz: Die Krankenkassenbeiträge sind nicht Thema dieses Artikels. Hier geht es um die Beiträge zur Rentenversicherung. Informationen über die Krankenkassenbeiträge der Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentner finden Sie unter dem nachstehenden Link. (PH)
    www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0

  • WSTORZ am 30.11.2020 um 14:20 Uhr
    Private Rentenversicherungen und Krankenkassenbeit

    Auch auf die Leistungen privater Rentenversicherungen wird meines Wissens der für alle Einnahmen (auch Mieten, Zinsen, Dividenden, kapitalisierte Direktversicherungen etc.) obligatorische KV-Beitrag der Gesetzlichen KV bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die privaten Renten sind lediglich steuerlich begünstigt, weil ja auch eigene Beiträge geleistet wurden oder wie bei der Rürup-Rente hohe Steuervorteile direkt im Jahr der Beitragszahlung gewährt werden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.08.2020 um 13:40 Uhr
    Beitragsbemessung Krankenversicherung im Alter

    @Max.Headroom: In unserem Artikel zu den Sozialabgaben im Alter finden Sie auch eine Darstellung zur Beitragsbemessung der Einkünfte von Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern:
    www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
    (maa)

  • Max.Headroom am 31.08.2020 um 13:16 Uhr
    Krankenversicherung der Rentner

    Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kommt dann später eventuell auch in den Genuss der "Krankenversicherung der Rentner" - was keine eigene Versicherung ist, sondern ein besonders günstiger Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen.
    Können Sie dazu bitte mal etwas schreiben, also wie die Bedingungen sind, um da reinzukommen, Unterschiede zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft was die Beiträge betrifft, etc...?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.08.2020 um 10:43 Uhr
    Freiwillige Einzahlungen Beamte

    @wohnparkahe: Unter dem folgenden Link finden interessierte Beamte einen Artikel zu den freiwilligen Einzahlungen, der auch ihre Belange behandelt:
    www.test.de/Gesetzliche-Rente-Freiwillig-einzahlen-lohnt-auch-fuer-Selbststaendige-5137866-5137871/
    (maa)