Alters­vorsorge für Selbst­ständige

Pflicht­versichert auf Antrag: Vorteil Ost

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Wenn Sie sich in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichern, können Sie Ihren Beitrag nicht frei wählen. Sie zahlen den Regelbeitrag oder 18,6 Prozent Ihres Arbeits­einkommens – mindestens 1 004,40 Euro im Jahr (83,70 Euro monatlich). Gründer können in den ersten drei Jahren auch die Hälfte des Regel­beitrags zahlen. Bei Pflicht­versicherten unterscheiden sich Regelbeiträge und Höchst­beiträge zwischen West und Ost. Als Selbst­ständiger im Osten bekommen Sie höhere Anwart­schaften für den gleichen Beitrag.

West

Ost

Beitrag 2020

(Euro/Jahr)

Erhöhung der Regel­alters­rente (Euro/Monat)

Beitrag 2020

(Euro/Jahr)

Erhöhung der Regel­alters­rente (Euro/Monat)

Mindest­beitrag

1 004,40

 4,55

1 004,40

 4,74

Halber Regelbeitrag

3 554,52

16,11

3 359,16

15,83

Regelbeitrag

7 108,92

32,22

6 718,32

31,67

Höchst­beitrag

15 400,80

69,81

14 396,40

67,87

Legende

Renten­anwart­schaften für Regel­alters­rente zum Renten­wert ab 1. Juli 2020.

Stand: 31. Juli 2020

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