Wenn Sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern, können Sie Ihren Beitrag nicht frei wählen. Sie zahlen den Regelbeitrag oder 18,6 Prozent Ihres Arbeitseinkommens – mindestens 1 004,40 Euro im Jahr (83,70 Euro monatlich). Gründer können in den ersten drei Jahren auch die Hälfte des Regelbeitrags zahlen. Bei Pflichtversicherten unterscheiden sich Regelbeiträge und Höchstbeiträge zwischen West und Ost. Als Selbstständiger im Osten bekommen Sie höhere Anwartschaften für den gleichen Beitrag.
West |
Ost |
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Beitrag 2020 (Euro/Jahr) |
Erhöhung der Regelaltersrente (Euro/Monat) |
Beitrag 2020 (Euro/Jahr) |
Erhöhung der Regelaltersrente (Euro/Monat) |
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Mindestbeitrag |
1 004,40 |
4,55 |
1 004,40 |
4,74 |
Halber Regelbeitrag |
3 554,52 |
16,11 |
3 359,16 |
15,83 |
Regelbeitrag |
7 108,92 |
32,22 |
6 718,32 |
31,67 |
Höchstbeitrag |
15 400,80 |
69,81 |
14 396,40 |
67,87 |
Legende
Rentenanwartschaften für Regelaltersrente zum Rentenwert ab 1. Juli 2020.
Stand: 31. Juli 2020
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