
© Shotshop, Adobe Stock, Collage: Finanztest
Wer der Familie zuliebe länger im Beruf zurücksteckt, bezahlt das mit den eigenen Rentenansprüchen. Auch wenn Kindererziehungs- oder Pflegezeiten bei der Rente berücksichtigt werden, kompensiert das keinen langfristigen Vollzeitjob (Im Job: Mehr Rente mitnehmen).
Frauen (oder Männer) rutschen im Alter dadurch zwar nicht automatisch in die Armut. Sie sind aber finanziell mehr oder weniger abhängig vom Partner. „Ich wundere mich, mit welcher Naivität Frauen bereitwillig die Zuverdienstrolle übernehmen“, sagt Sandra Lathe. Die Fachanwältin für Familienrecht aus Königswinter bei Bonn hat sich auf Scheidungen und Unterhaltsrecht spezialisiert. „Oft wissen sie nicht einmal genau, was ihr Partner verdient.“
Bleiben die Partner zusammen und teilen ihr Alterseinkommen offen und fair, gibt es kein Problem. Frauen müssen auch keine allzu großen Rentennachteile befürchten, wenn sie sich im Rentenalter oder kurz davor scheiden lassen. Bei einer Scheidung teilt das Familiengericht in der Regel alle Rentenansprüche aus der Ehezeit auf – gesetzliche, betriebliche und private. Hat der Ehemann aus der Ehezeit zum Beispiel monatliche Anwartschaften in Höhe von 3 000 Euro, die Ehefrau von 1 000 Euro, bekommt jeder nach der Scheidung 2 000 Euro.
Schlechter sieht es bei Trennungen im mittleren Alter aus. War ein Paar 20 Jahre verheiratet und lässt sich scheiden, werden die Renten aus der 20-jährigen Ehezeit geteilt. „Frauen Ende 40, die wegen der Kinder Teilzeit arbeiten oder schon lange aus ihrem ursprünglichen Job raus sind, können beruflich nur noch selten erfolgreich durchstarten“, sagt Lathe.
Künftige Einbußen wegen des Karriereknicks, wegen Auszeiten, Teilzeitarbeit und schlechterer Bezahlung müssen Frauen alleine schultern. Das können die entscheidenden Rentenpunkte sein, die für ein komfortables Auskommen fehlen. Was tun?
An einem Strang ziehen
Alles auf den Tisch. Arbeiten Sie für die Familie weniger in Ihrem Job, sprechen Sie mit Ihrem Partner über die Folgen für Ihre Rente. Legen Sie im Guten einen Ausgleich in einem Ehevertrag fest. Das geht auch noch nach der Hochzeit. Der Partner, der im Job durchstartet, könnte sich darin zum Beispiel verpflichten, nach einer Scheidung weiter in eine private Rentenversicherung für den anderen einzuzahlen. Heiraten Sie und Ihr Partner nicht, sind solche Vereinbarungen noch wichtiger. Handeln Sie einen Partnerschaftsvertrag aus.
Rat holen. Holen Sie sich Rat bei Rentenberatern oder Fachanwälten für Familienrecht. Fragen Sie vorher immer nach den Kosten.
Unterhalt aushandeln. Sie können auch noch bei einer Scheidung einen Altersvorsorgeunterhalt von Ihrem Ex fordern. Der Erfolg ist aber eher fraglich. Besser: früh im Guten verhandeln.
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@alle: Der Berichterstattung für diesen Artikel liegen statistische Betrachtungen zugrunde, aus der die Verteilung der Hausarbeit auf die Geschlechter hervorgeht. Die "Sorgearbeit" von Frauen (und Männern) wird viel zu wenig beachtet. Er ist einer der Hauptgründe, warum statistisch die Rentenansprüche von Frauen derzeit nur halb so hoch sind wie die der Männer. Männer, die heute diese Sorgearbeit übernehmen, werden womöglich in Zukunft auch vor diesem Problem stehen, wenn sie nicht dagegen ansteuern. Ebenfalls statistisch belegt ist die Lohnlücke, von der arbeitende Frauen betroffen sind.
Durchschnittlich müssten Frauen deutlich mehr für Ihre Rente tun, wenn sie im Alter nicht abhängig vom Partner oder Staat sein wollen. Wir finden es absolut wichtig und relevant, ganz gezielt Frauen anzusprechen und darauf aufmerksam zu machen. (maa)
Wenn mann so mal über den männlichen Alleinverdiener schreiben würde. Hat auch viele Nachteile, wenn man die Kinder nicht sieht, da man ständig im Schichtdienst sitzt.
Mir als Mann geht es zum Glück so wie den meisten Frauen hier, denn ich pass auf die Kleinen auf und meine Frau geht arbeiten.
Heute sollte man nicht mehr mit so einer Rhetorik die Geschlechter spalten. Wenn sie allgemein schreiben "Frauen machen im Haushalt die meiste Arbeit" ist das nicht korrekt.
Bleiben sie doch bitte dabei, dass es immer noch in vielen Haushalten so aussieht, dass viele Frauen...
Ja, so werden wir es dann machen und ggf. zur Klärung an einen der Sozialverbände VdK oder SoVD wenden.
@ Feena123: Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.(PK)
Könnte ich mir Riester auch auszahlen lassen und in die gesetzliche Rente einzahlen?