Alters­vorsorge ab 50

Modell­fall 4: (Noch) früher in Rente

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Alters­vorsorge ab 50 - Rente, Vermögen, Wohnen – so planen Sie für später

Das Ehepaar Meier möchte möglichst früh viel freie Zeit genießen. © Thomas Kuhlenbeck

Die Meiers, 55, haben keine Lust, bis 67 zu arbeiten. Ihr Plan: dank Alters­teil­zeit schon mit 62 Jahren aus dem Job auszusteigen.

Isabelle und Hanno Meier sind 55 Jahre alt und leben und arbeiten in Heidel­berg. Sie wohnen in einem abbezahlten Haus und wollen dort auch wohnen bleiben. Isabelle ist Ingenieurin und Hanno arbeitet in der Verwaltung. Zusammen haben sie ein Netto-Einkommen von rund 5 000 Euro.

Klar ist beiden: Sie wollen nicht, dass ihr Leben bis 67 von der Arbeit bestimmt ist, und wollen in den nächsten Jahren schritt­weise ihre Work-Life-Balance verbessern, um sich stärker ihren Hobbys zu widmen. Sie spielen beide gerne Tennis, lieben es zu reisen und planen, die Möglich­keiten der Heidel­berger Uni mit dem angebotenen Programm „Studium ab 60“ zu nutzen.

Früher Renten­eintritt gut planen

Für einen früheren Renten­eintritt bietet die gesetzliche Renten­versicherung verschiedene Möglich­keiten. Alle relevanten Informationen haben wir in unserem Test Frührente: So klappt die Rente mit 63 zusammengefasst.

Für den Jahr­gang 1964 wird der frühest­mögliche Renten­eintritt schon ziemlich teuer. Würden die Meiers bis zu ihrem regulären Renten­eintritt mit 67 Jahren arbeiten, erhielte Isabelle eine Rente von 1 681 Euro und Hanno von 1 790 Euro. Zwar verdient Isabelle heute mehr als Hanno, hat aber durch die Kinder­erziehung und Teil­zeitphasen insgesamt weniger einge­zahlt als ihr Mann.

Beide hätten mit 63 Jahren mindestens 35 Jahre Versicherungs­zeit in der gesetzlichen Renten­versicherung, dazu zählen zum Beispiel Kinder­erziehungs­zeiten. Sie könnten damit eine „Rente für lang­jährig Versicherte“ beziehen. Diese wird jedoch nur gekürzt ausgezahlt. Für jeden Monat, den ein Versicherter vor dem regulären Renten­alter in Rente geht, kürzt die Renten­versicherung die Rente um 0,3 Prozent. Für die Meiers würde das Abschläge von satten 14,4 Prozent bedeuten. Zudem zahlen sie auch vier Jahre weniger in die Renten­versicherung ein. So fehlen sogenannte Entgelt­punkte für eine höhere Rente.

Für Hanno würde das bedeuten, er käme mit 67 Jahren auf 43 Arbeits­jahre und 1 790 Euro Rente. Mit 63, nach 39 Jahren, würde seine Rente 1 624 Euro betragen. Zudem wird sie wegen des früheren Eintritts um 14,4 Prozent gekürzt: 1 390 Euro, abzüglich Steuern und Sozial­abgaben. Das sind 400 Euro weniger, als wenn er mit 67 in Rente ginge.

Diese Rentenkür­zung besteht ein Leben lang und fällt nicht weg, wenn er sein reguläres Renten­alter erreicht hat. Natürlich bezieht Hanno dann aber auch vier Jahre länger Rente. Wählt Hanno die spätere, aber höhere Rente, hätte er erst im Alter von 80 Jahren insgesamt mehr Rente bekommen.

Alters­teil­zeit hilft beim Ausstieg

Die Abschläge bei der Rente können die Meiers nicht umstimmen. Sie bleiben bei ihrem Plan: Mit 63 soll Schluss sein. Und sie gehen sogar noch weiter. Ihre Arbeit­geber bieten älteren Mitarbeitern Alters­teil­zeit an. Das Ehepaar klärt mit den Personal­abtei­lungen, dass sie diese ab dem 61. Geburts­tag in Anspruch nehmen wollen.

Im „Block­modell“ arbeiten die Meiers im ersten Jahr der Alters­teil­zeit noch voll bei verminderten Bezügen und ab 62 dann gar nicht mehr, bekommen aber weiterhin Gehalt. Die Alters­teil­zeit hat im Vergleich zur „normalen“ Teil­zeit den Vorteil, dass der Arbeitnehmer bei halbierter Arbeits­zeit zusätzlich zur Hälfte des bisherigen Brutto­gehalts einen Aufstockungs­betrag in Höhe von mindestens 20 Prozent vom Arbeit­geber bekommt. Die Beiträge an die Rentenkasse betragen sogar 90 Prozent des vollen Gehalts. So wird die Rente durch die Alters­teil­zeit nur um wenige Euro gemindert.

Depot fürs Alter nutzen

Als fleißige Finanztest-Leser hat das Ehepaar Meier schon vor Jahren ein Pantoffel-Portfolio aufgebaut. Das Depot wollen die beiden nutzen, um mit dem Geld ihre Einkünfte im Alter zu ergänzen.

Sie planen, dem Depot ab 63 für 30 Jahre lang jedes Jahr Geld zu entnehmen. Das machen sie am besten mit einer flexiblen Entnahme. Dabei teilen sie einfach jedes Jahr den Wert ihres Depots durch die gewünschte restliche Lauf­zeit. Bei 100 000 Euro und 30 Jahren fangen sie also mit einer Entnahme von rund 3 300 Euro an. Das sind ergänzende 280 Euro im Monat.

Danach schwankt die Auszahlung: Wenn die Kapitalmärkte in einem Jahr gut gelaufen sind, wird ihre Auszahlung danach höher ausfallen, liefen die Märkte schlecht, müssen die Meiers etwas zurück­stecken.

Bräuchten die Meiers also eine größere Summe am Anfang, sollten sie sich diese sofort auszahlen lassen und den Auszahl­plan mit dem Rest starten.

Fazit Wenn die Meiers ihren Lebens­stil etwas einschränken, ist die frühe Rente kein Problem. Ihre Reisen sollten sie aber etwas davon abhängig machen, wie gut ihr Depot im Vorjahr gelaufen ist.

Pantoffel-Portfolio: Entnahme­plan für 100 000 Euro Start­kapital

Wir haben in Finanztest 9/2018 ausgerechnet, wie sich ein Auszahl­plan mit dem Welt-Pantoffel-Portfolio über 30 Jahre entwickelt hätte. Die Höhe des Betrags wird einmal jähr­lich angepasst, dazu wird das Rest­vermögen durch die Rest­lauf­zeit in Monaten geteilt.

Im Durch­schnitt hätte man dabei 733 Euro monatlich entnehmen können. Im schlechtesten Jahr wären es 285 Euro gewesen, im besten Jahr 1 370 Euro. Die Entwick­lung der monatlichen Entnahmen zeigt, dass diese am Anfang recht klein gewesen wären, dann aber im Verlauf deutlich stiegen.

Wir entnehmen so lange aus dem Tages­geld, bis der Aktienfonds­anteil auf 60 Prozent des Depots gewachsen ist. Dann entnehmen wir aus dem Aktienfonds, bis die Zielgewichtung 50 : 50 wieder erreicht ist. Danach entnehmen wir wieder aus dem Tages­geld.

Alters­vorsorge ab 50 - Rente, Vermögen, Wohnen – so planen Sie für später

© Stiftung Warentest

Zum Vergleich: Eine Sofortrente ab dem Alter würde bei einem güns­tigen Lebens­versicherer eine garan­tierte Rente von 314 Euro bringen. Die Rente kann durch Über­schüsse steigen.

Früher in Rente

Ein west­deutscher Arbeitnehmer, geboren 1964, hat immer etwas mehr verdient als das durch­schnitt­liche Gehalt von aktuell rund 39 000 Euro. 2019 lag sein Gehalt bei etwa 50 000 Euro. Sein reguläres Renten­alter würde er 2031 mit 67 Jahren erreichen. Dann hätte er 43 Versicherungs­jahre zusammen. Will er früher in Rente gehen, muss er mit einer Rentenkür­zung von 3,6 Prozent pro Jahr rechnen.

Renten­eintritt (Alter)

Versicherungs­jahre

Rentenkür­zung (Prozent)

Rentenhöhe (Euro)

63

39

14,4

1 390

64

40

10,8

1 486

65

41

 7,2

1 584

66

42

 3,6

1 686

67

43

 0

1 790

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5 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Jascha321 am 14.08.2019 um 12:21 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Artikel frei geschaltet.

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.04.2019 um 11:55 Uhr
betrieblich vorsorgen

@wittelchen: Unser Beispiel haben wir bewusst für den Fall einer sehr geringen Betriebsrente gewählt. Im Fallbeispiel ist eine Rente von 64 Euro zu erwarten, das liegt deutlich unter der Grenze für Minirenten von derzeit 155 Euro. Für unser Beispielpaar ist der Fondssparplan keine gute Alternative zur Betriebsrente. Sie haben ohnehin eine nur geringe gesetzliche Rente zu erwarten. Aus dem vom Arbeitgeber bezuschussten Rentenvertrag bekommt Herr Fischer zusätzlich eine kleine, aber verlässliche Rente ohne Kursrisiko und bis zum Lebensende. Wer mehr finanziellen Spielraum bei der Altersvorsorge und bei der schon erreichten Rentenhöhe hat, kann auch andere Sparprodukte in Erwägung ziehen. (PH)

wittelchen am 13.04.2019 um 17:47 Uhr
Betrieblich vorsorgen 4/2019 Finanztest S.31

In Betrieblich vorsorgen schreiben Sie, dass in der Rentenphase die Sozialabgaben 0 Euro betragen.
Das gilt aber nur für Betriebsrenten bis 155 Euro (Stand 2019) und seit 2018 werden bei der Auszahlung der Riesterrente keine Sozialabgaben mehr abgezogen.
Ansonsten muss der Rentner für alle Rentenarten die vollen Sozialabgaben bezahlen D.h. voller Krankenkassenbeitrag ca. 15% und voller Pflegeversicherungsbeitrag über 3%.
Für den eingezahlten Betrag wird auch nicht in die Rentenversicherung einbezahlt. Er fehlt auch für die Berechnung von Lohnersatzleistungen. Seit 2019 muss der AG zwar 15% dazuzahlen, er spart sich aber mehr!
In Summe reduziert das die Rendite gewaltig.
Wegen der Niedrigzinsphase bekommt man Netto oft nicht mal den eingezahlten Betrag ausbezahlt der nicht vererbbar ist!
Meine Empfehlung: Monatlicher ETF Fondsparplan über die Onvista Bank siehe Seite 29.

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2019 um 12:23 Uhr
Betrieblich vorsorgen 4/2019 Finanztest S.31

@wittelchen: So lange die Betriebsrente ein/zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet, bleibt diese sozialabgabenfrei. Für 2019 beträgt dieser Wert 155,75 Euro, unser Modellrentner erhält lediglich eine Betriebsrente in Höhe von 64 Euro brutto. (AK)

wittelchen am 11.04.2019 um 20:58 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.