
Viel können die Fischers nicht sparen. Doch im Alter hilft jeder Euro. © Thomas Kuhlenbeck
Die Fischers, 53, haben mit kleinen Mitteln ihr Leben bisher zufrieden gemeistert. Ihr Plan: jetzt noch eine kleine Altersvorsorge aufbauen.
Susanne und Klaus Fischer sind die versteckten Helden des Alltags. Klaus Fischer ist Altenpfleger und trotz eng getakteter Dienstpläne und anstrengender Tätigkeit immer freundlich und allseits beliebt bei den Menschen im Heim. Susanne Fischer ist Arzthelferin. Sie ist die gute Seele der Kleinstadt-Arztpraxis mit offenem Ohr für die Patienten.
Finanziell zahlt sich ihre wichtige Arbeit nur wenig aus. Klaus Fischer verdient 1 800 Netto, Susanne Fischer 1 200 Euro. Ihr Sohn Felix studiert und wohnt nicht mehr zu Hause. Dank Bafög und Nebenjob ist er keine große finanzielle Belastung für die beiden, auch wenn seine Mutter ihm jeden Monat einen kleinen Betrag überweist.
Fischers wohnen in einer Wohnung zur Miete. Ein Umzug ist für sie weder erforderlich noch erwünscht. Das Zimmer von Felix soll auf jeden Fall erhalten bleiben, damit er sie jederzeit besuchen kann. Durch einen alten Mietvertrag ist die Wohnung für die beiden so günstig, dass sie auch im Alter keine Probleme bekommen, wenn es keine drastischen Mieterhöhungen geben sollte.
Rente bei kleinen Einkommen
Die größte Sorge der Fischers ist ihre finanzielle Absicherung im Alter. Sie haben zwar immer gearbeitet, aber durch ihre verhältnismäßig kleinen Gehälter trotzdem keine großen Renten zu erwarten. Sollten sie es schaffen, bis zur regulären Altersgrenze von 67 zu arbeiten, käme Susanne Fischer auf eine Rente von 800 Euro und Klaus Fischer auf eine Rente von 1 150 Euro.
Etwas Vorsorge ist möglich
Zusätzlich wollen sie auf den letzten Metern bis zur Rente noch etwas für die Altersvorsorge tun. Susanne Fischer hat eine kleine private Rentenversicherung, die ihr dank guter Konditionen aus Zeiten mit höheren Zinsen eine zusätzliche Rente von 70 Euro garantiert. Klaus Fischer hat keine zusätzliche Altersvorsorge. Nach einem Kassensturz (Unser Rat) einigen sie sich darauf, dass sie 100 Euro in die Vorsorge stecken können.
Durch das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ von 2017 gibt es zwei interessante Möglichkeiten für die beiden:
Klaus Fischer will die von seinem Arbeitgeber angebotene betriebliche Altersvorsorge bei einer günstigen Direktversicherung nutzen. Seit 2019 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern 15 Prozent dazuzugeben, wenn diese mit eigenem Geld für die Betriebsrente sparen. Bei dieser Entgeltumwandlung spart Klaus Fischer aus dem Bruttogehalt, so muss er auf die Summe keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Von den 115 Euro, die monatlich in den Vertrag fließen, zahlt er netto so nur knapp 55 Euro selbst.
Der Nachteil: Durch die geringeren Einzahlungen in die Rentenversicherung fällt die gesetzliche Rente geringer aus. Außerdem wird in der Rente neben Steuern auf die betriebliche Altersvorsorge normalerweise auch der volle Satz bei den Sozialabgaben fällig. Das mindert die Rente um rund 18 Prozent.
Es gibt eine Ausnahme: Bei kleinen Betriebsrenten unter 155 Euro entfällt die Beitragspflicht. Das kann sich Klaus Fischer zunutze machen. Bei seiner kurzen Laufzeit bleibt er sicher unter dieser Grenze. Er bekäme mit 67 eine Rente von 64 Euro, von der Netto nach Abzug der Rentenminderung und Steuern immerhin noch rund 40 Euro übrig blieben. Zu der garantierten Rente kommen noch die Überschüsse des Versicherers. Keine große Summe, aber sie käme sicher jeden Monat bis zu seinem Lebensende.
Susanne Fischer will mit ihrem Arbeitgeber über eine weitere Neuerung bei den Betriebsrenten sprechen. Ebenfalls seit 2017 gibt es eine neue Förderung von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten für Geringverdiener unter 2 200 Euro Gehalt. Gefördert werden Beiträge bis höchstens 480 Euro im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 Prozent des gesamten Arbeitgeberbeitrags, also höchstens 144 Euro. Er wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt.
Beim Arbeitnehmer bleibt der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag steuerfrei.
Beispiel Susanne Fischers Arbeitgeber zahlt monatlich 40 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge für sie. Er erhält 12 Euro monatlich als staatlichen Zuschuss zurück. Einen Anspruch darauf hat sie nicht.
Vermögen strukturieren
Trotz ihres geringen Gehalts haben es die Fischers in den letzten Jahrzehnten geschafft, immer mal wieder etwas auf die hohe Kante zu legen. Bei ihrer Volksbank haben sie ein Depot mit 35 000 Euro in offensiven Mischfonds und haben als Notgroschen immer 1 000 Euro auf dem Gemeinschaftskonto.
Aus unserer Sicht ist dieser Notgroschen zu klein. Mit dem geringen Gehalt der beiden können sie unvorhergesehene Belastungen nicht abfedern. Sie sollten ihn mindestens auf zwei Monatsgehälter erhöhen.
Für ihr kleines Depot ist ein Umzug sinnvoll. Bei ihrer Volksbank zahlen sie jedes Jahr eine Depotgebühr von 60 Euro. Diese fällt weg, wenn sie mit ihrem Depot zu einer Onlinebank wechseln. Gute Angebote stehen in der Tabelle Die günstigsten Depots für Wertpapiere.
Nach dem Umzug verkaufen sie ihre Mischfonds. 10 000 Euro legen sie als Notfallreserve auf ein kostenloses Tagesgeldkonto. Für das restliche Vermögen wünschen sich die Fischers eine defensivere Geldanlage. Die Mischfonds, die sie bisher besessen haben, hatten einen hohen Aktienanteil und mit den Schwankungen konnte das Paar immer schlechter leben. Für die Fischers eignet sich die günstige und bequeme Geldanlage mit einem defensiven Pantoffel-Portfolio.
Versicherungen prüfen: Rund 900 Euro Sparpotenzial im Jahr
Für Fischers lohnt es sich, den Versicherungsordner durchzugehen: Was haben wir, was brauchen wir, was kann weg? Wechseln die beiden für das Auto von der Vollkasko zu einem günstigen Teilkaskoversicherer, hätten sie rund 575 Euro mehr im Jahr mehr. Eigene Versicherungen zu prüfen macht viel Arbeit – doch unser Beispielpaar könnte fast 900 Euro im Jahr sparen, wenn es einige Verträge kündigt und in günstigere wechselt:
- Für das neun Jahre alte Auto ist eine Vollkasko nicht mehr empfehlenswert.
- Günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen gibt es für die private Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Auslandsreise-Krankenversicherung.
- Der alte Rechtsschutzvertrag sollte weiterlaufen, denn die Bedingungen sind besser als in vielen neuen Rechtsschutzversicherungen.
- Für die Zahnzusatzversicherung gibt es kaum ein günstigeres Angebot mit vergleichbarem Leistungsumfang.
- Handy- und Brillenversicherung sind überflüssig.
Versicherungen (angenommen für unseren Beispielsfall) |
Bedeutung |
Aktueller Beitrag1(Euro) |
Günstigerer Beitrag1(Euro) |
Ersparnis1 (Euro) |
Autoversicherung |
|
950 |
3752 |
575 |
Private Haftpflichtversicherung |
|
92 |
65 |
27 |
Auslandsreise-Krankenversicherung |
|
33 |
19 |
14 |
Hausratversicherung |
|
134 |
95 |
39 |
Zwei Zahnzusatzversicherungen |
|
240 |
– |
– |
Zwei Unfallversicherungen |
|
270 |
138 |
132 |
Rechtsschutzversicherung |
|
307 |
– |
– |
Handyversicherung |
|
35 |
– |
35 |
Brillenversicherung |
|
48 |
– |
48 |
Gesamter Jahresbeitrag |
2 109 |
1 239 |
870 |
Legende
= Unbedingt notwendig.
= Sehr zu empfehlen.
= Sinnvoll.
= Mit Einschränkung sinnvoll.
= Überflüssig.
- 1
- Im Jahr.
- 2
- Bei Tarifwechsel und Teilkasko statt Vollkasko.
Fazit Mit ihren Möglichkeiten können die Fischers nur kleine Ergänzungen ihrer Altersvorsorge ansparen. Aber gerade mit knapper Kasse ist jeder Euro wichtig.
Betrieblich vorsorgen
Unser Musterfall zahlt ab 53 für 14 Jahre monatlich 100 Euro aus seinem Bruttogehalt ein, sein Arbeitgeber gibt 15 Prozent dazu. Dadurch spart er in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben, hat in der Rente allerdings Einbußen durch geringere Einzahlungen in die Rentenversicherung.
Euro |
|
Beitragsphase |
|
Monatlicher Beitrag Brutto |
115 |
Anteil Arbeitgeber |
−15 |
Ersparnis Sozialabgaben |
−20 |
Ersparnis Steuer inkl. Soli |
−26 |
Monatlicher Beitrag Netto |
55 |
Rentenphase |
|
Monatliche Rente Brutto |
64 |
Sozialabgaben |
0 |
Steuer |
–12 |
Gekürzte Rente Netto |
−12 |
Monatliche Rente Netto |
40 |
Legende
Alle Angaben in Euro, alle Beträge gerundet. Berechnungen für Arbeitnehmer mit 2 700 Euro Bruttogehalt und Entgeltumwandlung von 100 Euro plus 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss. In der Rente nehmen wir einen geringeren Steuersatz als in der Erwerbsphase an.
-
- Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Rentenversicherung bei der Planung der Altersvorsorge hilft.
-
- Eine gute Altersvorsorge ist Pflicht, um im Alter keine finanziellen Sorgen zu haben. Wir stellen die verschiedenen Möglichkeiten vor.
-
- Die digitale Rentenübersicht ist am Start. Sie soll über die eigene Altersvorsorge informieren. Wir sagen, was sie Verbrauchern bringt und was nicht klappt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Artikel frei geschaltet.
@wittelchen: Unser Beispiel haben wir bewusst für den Fall einer sehr geringen Betriebsrente gewählt. Im Fallbeispiel ist eine Rente von 64 Euro zu erwarten, das liegt deutlich unter der Grenze für Minirenten von derzeit 155 Euro. Für unser Beispielpaar ist der Fondssparplan keine gute Alternative zur Betriebsrente. Sie haben ohnehin eine nur geringe gesetzliche Rente zu erwarten. Aus dem vom Arbeitgeber bezuschussten Rentenvertrag bekommt Herr Fischer zusätzlich eine kleine, aber verlässliche Rente ohne Kursrisiko und bis zum Lebensende. Wer mehr finanziellen Spielraum bei der Altersvorsorge und bei der schon erreichten Rentenhöhe hat, kann auch andere Sparprodukte in Erwägung ziehen. (PH)
In Betrieblich vorsorgen schreiben Sie, dass in der Rentenphase die Sozialabgaben 0 Euro betragen.
Das gilt aber nur für Betriebsrenten bis 155 Euro (Stand 2019) und seit 2018 werden bei der Auszahlung der Riesterrente keine Sozialabgaben mehr abgezogen.
Ansonsten muss der Rentner für alle Rentenarten die vollen Sozialabgaben bezahlen D.h. voller Krankenkassenbeitrag ca. 15% und voller Pflegeversicherungsbeitrag über 3%.
Für den eingezahlten Betrag wird auch nicht in die Rentenversicherung einbezahlt. Er fehlt auch für die Berechnung von Lohnersatzleistungen. Seit 2019 muss der AG zwar 15% dazuzahlen, er spart sich aber mehr!
In Summe reduziert das die Rendite gewaltig.
Wegen der Niedrigzinsphase bekommt man Netto oft nicht mal den eingezahlten Betrag ausbezahlt der nicht vererbbar ist!
Meine Empfehlung: Monatlicher ETF Fondsparplan über die Onvista Bank siehe Seite 29.
@wittelchen: So lange die Betriebsrente ein/zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet, bleibt diese sozialabgabenfrei. Für 2019 beträgt dieser Wert 155,75 Euro, unser Modellrentner erhält lediglich eine Betriebsrente in Höhe von 64 Euro brutto. (AK)
Kommentar vom Autor gelöscht.