Alters­vorsorge ab 50

Modell­fall 3: Mehr fürs Alter

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Alters­vorsorge ab 50 - Rente, Vermögen, Wohnen – so planen Sie für später

Viel können die Fischers nicht sparen. Doch im Alter hilft jeder Euro. © Thomas Kuhlenbeck

Die Fischers, 53, haben mit kleinen Mitteln ihr Leben bisher zufrieden gemeistert. Ihr Plan: jetzt noch eine kleine Alters­vorsorge aufbauen.

Susanne und Klaus Fischer sind die versteckten Helden des Alltags. Klaus Fischer ist Alten­pfleger und trotz eng getakteter Dienst­pläne und anstrengender Tätig­keit immer freundlich und allseits beliebt bei den Menschen im Heim. Susanne Fischer ist Arzt­helferin. Sie ist die gute Seele der Klein­stadt-Arzt­praxis mit offenem Ohr für die Patienten.

Finanziell zahlt sich ihre wichtige Arbeit nur wenig aus. Klaus Fischer verdient 1 800 Netto, Susanne Fischer 1 200 Euro. Ihr Sohn Felix studiert und wohnt nicht mehr zu Hause. Dank Bafög und Neben­job ist er keine große finanzielle Belastung für die beiden, auch wenn seine Mutter ihm jeden Monat einen kleinen Betrag über­weist.

Fischers wohnen in einer Wohnung zur Miete. Ein Umzug ist für sie weder erforderlich noch erwünscht. Das Zimmer von Felix soll auf jeden Fall erhalten bleiben, damit er sie jeder­zeit besuchen kann. Durch einen alten Miet­vertrag ist die Wohnung für die beiden so günstig, dass sie auch im Alter keine Probleme bekommen, wenn es keine drastischen Miet­erhöhungen geben sollte.

Rente bei kleinen Einkommen

Die größte Sorge der Fischers ist ihre finanzielle Absicherung im Alter. Sie haben zwar immer gearbeitet, aber durch ihre verhält­nismäßig kleinen Gehälter trotzdem keine großen Renten zu erwarten. Sollten sie es schaffen, bis zur regulären Alters­grenze von 67 zu arbeiten, käme Susanne Fischer auf eine Rente von 800 Euro und Klaus Fischer auf eine Rente von 1 150 Euro.

Etwas Vorsorge ist möglich

Zusätzlich wollen sie auf den letzten Metern bis zur Rente noch etwas für die Alters­vorsorge tun. Susanne Fischer hat eine kleine private Renten­versicherung, die ihr dank guter Konditionen aus Zeiten mit höheren Zinsen eine zusätzliche Rente von 70 Euro garan­tiert. Klaus Fischer hat keine zusätzliche Alters­vorsorge. Nach einem Kassen­sturz (Unser Rat) einigen sie sich darauf, dass sie 100 Euro in die Vorsorge stecken können.

Durch das „Betriebs­renten­stärkungs­gesetz“ von 2017 gibt es zwei interes­sante Möglich­keiten für die beiden:

Klaus Fischer will die von seinem Arbeit­geber angebotene betriebliche Alters­vorsorge bei einer güns­tigen Direkt­versicherung nutzen. Seit 2019 sind alle Arbeit­geber verpflichtet, ihren Mitarbeitern 15 Prozent dazu­zugeben, wenn diese mit eigenem Geld für die Betriebs­rente sparen. Bei dieser Entgelt­umwandlung spart Klaus Fischer aus dem Brutto­gehalt, so muss er auf die Summe keine Steuern und Sozial­abgaben zahlen. Von den 115 Euro, die monatlich in den Vertrag fließen, zahlt er netto so nur knapp 55 Euro selbst.

Der Nachteil: Durch die geringeren Einzahlungen in die Renten­versicherung fällt die gesetzliche Rente geringer aus. Außerdem wird in der Rente neben Steuern auf die betriebliche Alters­vorsorge normaler­weise auch der volle Satz bei den Sozial­abgaben fällig. Das mindert die Rente um rund 18 Prozent.

Es gibt eine Ausnahme: Bei kleinen Betriebs­renten unter 155 Euro entfällt die Beitrags­pflicht. Das kann sich Klaus Fischer zunutze machen. Bei seiner kurzen Lauf­zeit bleibt er sicher unter dieser Grenze. Er bekäme mit 67 eine Rente von 64 Euro, von der Netto nach Abzug der Renten­minderung und Steuern immerhin noch rund 40 Euro übrig blieben. Zu der garan­tierten Rente kommen noch die Über­schüsse des Versicherers. Keine große Summe, aber sie käme sicher jeden Monat bis zu seinem Lebens­ende.

Susanne Fischer will mit ihrem Arbeit­geber über eine weitere Neuerung bei den Betriebs­renten sprechen. Ebenfalls seit 2017 gibt es eine neue Förderung von arbeit­geber­finanzierten Betriebs­renten für Gering­verdiener unter 2 200 Euro Gehalt. Gefördert werden Beiträge bis höchs­tens 480 Euro im Kalender­jahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 Prozent des gesamten Arbeit­geber­beitrags, also höchs­tens 144 Euro. Er wird dem Arbeit­geber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzu­führenden Lohn­steuer gewährt.

Beim Arbeitnehmer bleibt der zusätzliche Arbeit­geberbeitrag steuerfrei.

Beispiel Susanne Fischers Arbeit­geber zahlt monatlich 40 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge für sie. Er erhält 12 Euro monatlich als staatlichen Zuschuss zurück. Einen Anspruch darauf hat sie nicht.

Vermögen strukturieren

Trotz ihres geringen Gehalts haben es die Fischers in den letzten Jahr­zehnten geschafft, immer mal wieder etwas auf die hohe Kante zu legen. Bei ihrer Volks­bank haben sie ein Depot mit 35 000 Euro in offensiven Misch­fonds und haben als Notgroschen immer 1 000 Euro auf dem Gemein­schafts­konto.

Aus unserer Sicht ist dieser Notgroschen zu klein. Mit dem geringen Gehalt der beiden können sie unvor­hergesehene Belastungen nicht abfedern. Sie sollten ihn mindestens auf zwei Monats­gehälter erhöhen.

Für ihr kleines Depot ist ein Umzug sinn­voll. Bei ihrer Volks­bank zahlen sie jedes Jahr eine Depot­gebühr von 60 Euro. Diese fällt weg, wenn sie mit ihrem Depot zu einer Online­bank wechseln. Gute Angebote stehen in der Tabelle Die günstigsten Depots für Wertpapiere.

Nach dem Umzug verkaufen sie ihre Misch­fonds. 10 000 Euro legen sie als Notfall­reserve auf ein kostenloses Tagesgeldkonto. Für das restliche Vermögen wünschen sich die Fischers eine defensi­vere Geld­anlage. Die Misch­fonds, die sie bisher besessen haben, hatten einen hohen Aktien­anteil und mit den Schwankungen konnte das Paar immer schlechter leben. Für die Fischers eignet sich die güns­tige und bequeme Geld­anlage mit einem defensiven Pantoffel-Portfolio.

Versicherungen prüfen: Rund 900 Euro Spar­potenzial im Jahr

Für Fischers lohnt es sich, den Versicherungs­ordner durch­zugehen: Was haben wir, was brauchen wir, was kann weg? Wechseln die beiden für das Auto von der Voll­kasko zu einem güns­tigen Teilkasko­versicherer, hätten sie rund 575 Euro mehr im Jahr mehr. Eigene Versicherungen zu prüfen macht viel Arbeit – doch unser Beispiel­paar könnte fast 900 Euro im Jahr sparen, wenn es einige Verträge kündigt und in güns­tigere wechselt:

  • Für das neun Jahre alte Auto ist eine Voll­kasko nicht mehr empfehlens­wert.
  • Güns­tigere Tarife mit vergleich­baren Leistungen gibt es für die private Haft­pflicht-, Hausrat-, Unfall- und Auslands­reise-Kranken­versicherung.
  • Der alte Rechts­schutz­vertrag sollte weiterlaufen, denn die Bedingungen sind besser als in vielen neuen Rechts­schutz­versicherungen.
  • Für die Zahn­zusatz­versicherung gibt es kaum ein güns­tigeres Angebot mit vergleich­barem Leistungs­umfang.
  • Handy- und Brillen­versicherung sind über­flüssig.

Versicherungen (angenommen für unseren Beispiels­fall)

Bedeutung

Aktueller Beitrag1(Euro)

Güns­tigerer Beitrag1(Euro)

Ersparnis1 (Euro)

Auto­versicherung

jajaja

 950

  3752

575

Private Haft­pflicht­versicherung

jajaja

92

   65

 27

Auslands­reise-Kranken­versicherung

jaja

33

   19

 14

Hausrat­versicherung

ja

134

   95

 39

Zwei Zahn­zusatz­versicherungen

ja

240

 –

Zwei Unfall­versicherungen

ja

270

  138

132

Rechts­schutz­versicherung

eingeschränkt

307

 –

Handy­versicherung

nein

35

 35

Brillen­versicherung

nein

48

 48

Gesamter Jahres­beitrag

2 109

1 239

870

Legende

jajaja = Unbe­dingt notwendig.

jaja= Sehr zu empfehlen.

ja = Sinn­voll.

eingeschränkt = Mit Einschränkung sinn­voll.

nein = Über­flüssig.

1
Im Jahr.
2
Bei Tarifwechsel und Teilkasko statt Voll­kasko.

Fazit Mit ihren Möglich­keiten können die Fischers nur kleine Ergän­zungen ihrer Alters­vorsorge ansparen. Aber gerade mit knapper Kasse ist jeder Euro wichtig.

Betrieblich vorsorgen

Unser Musterfall zahlt ab 53 für 14 Jahre monatlich 100 Euro aus seinem Brutto­gehalt ein, sein Arbeit­geber gibt 15 Prozent dazu. Dadurch spart er in der Anspar­phase Steuern und Sozial­abgaben, hat in der Rente allerdings Einbußen durch geringere Einzahlungen in die Renten­versicherung.

Euro

Beitrags­phase

Monatlicher Beitrag Brutto

  115

Anteil Arbeit­geber

 −15

Ersparnis Sozial­abgaben

  −20

Ersparnis Steuer inkl. Soli

  −26

Monatlicher Beitrag Netto

   55

Renten­phase

Monatliche Rente Brutto

   64

Sozial­abgaben

   0

Steuer

 –12

Gekürzte Rente Netto

  −12

Monatliche Rente Netto

   40

Legende

Alle Angaben in Euro, alle Beträge gerundet. Berechnungen für Arbeitnehmer mit 2 700 Euro Brutto­gehalt und Entgelt­umwandlung von 100 Euro plus 15 Prozent Arbeit­geber­zuschuss. In der Rente nehmen wir einen geringeren Steu­ersatz als in der Erwerbs­phase an.

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Kommentarliste

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  • Jascha321 am 14.08.2019 um 12:21 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Artikel frei geschaltet.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.04.2019 um 11:55 Uhr
    betrieblich vorsorgen

    @wittelchen: Unser Beispiel haben wir bewusst für den Fall einer sehr geringen Betriebsrente gewählt. Im Fallbeispiel ist eine Rente von 64 Euro zu erwarten, das liegt deutlich unter der Grenze für Minirenten von derzeit 155 Euro. Für unser Beispielpaar ist der Fondssparplan keine gute Alternative zur Betriebsrente. Sie haben ohnehin eine nur geringe gesetzliche Rente zu erwarten. Aus dem vom Arbeitgeber bezuschussten Rentenvertrag bekommt Herr Fischer zusätzlich eine kleine, aber verlässliche Rente ohne Kursrisiko und bis zum Lebensende. Wer mehr finanziellen Spielraum bei der Altersvorsorge und bei der schon erreichten Rentenhöhe hat, kann auch andere Sparprodukte in Erwägung ziehen. (PH)

  • wittelchen am 13.04.2019 um 17:47 Uhr
    Betrieblich vorsorgen 4/2019 Finanztest S.31

    In Betrieblich vorsorgen schreiben Sie, dass in der Rentenphase die Sozialabgaben 0 Euro betragen.
    Das gilt aber nur für Betriebsrenten bis 155 Euro (Stand 2019) und seit 2018 werden bei der Auszahlung der Riesterrente keine Sozialabgaben mehr abgezogen.
    Ansonsten muss der Rentner für alle Rentenarten die vollen Sozialabgaben bezahlen D.h. voller Krankenkassenbeitrag ca. 15% und voller Pflegeversicherungsbeitrag über 3%.
    Für den eingezahlten Betrag wird auch nicht in die Rentenversicherung einbezahlt. Er fehlt auch für die Berechnung von Lohnersatzleistungen. Seit 2019 muss der AG zwar 15% dazuzahlen, er spart sich aber mehr!
    In Summe reduziert das die Rendite gewaltig.
    Wegen der Niedrigzinsphase bekommt man Netto oft nicht mal den eingezahlten Betrag ausbezahlt der nicht vererbbar ist!
    Meine Empfehlung: Monatlicher ETF Fondsparplan über die Onvista Bank siehe Seite 29.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2019 um 12:23 Uhr
    Betrieblich vorsorgen 4/2019 Finanztest S.31

    @wittelchen: So lange die Betriebsrente ein/zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet, bleibt diese sozialabgabenfrei. Für 2019 beträgt dieser Wert 155,75 Euro, unser Modellrentner erhält lediglich eine Betriebsrente in Höhe von 64 Euro brutto. (AK)

  • wittelchen am 11.04.2019 um 20:58 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.