Alters­vorsorge ab 50

Modell­fall 1: Zu zweit neu starten

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Alters­vorsorge ab 50 - Rente, Vermögen, Wohnen – so planen Sie für später

Mit Lisa ist das letzte Kind des Ehepaars Müller aus dem Haus ausgezogen. Das Ehepaar plant neu. © Thomas Kuhlenbeck

Das Ehepaar Müller, 55, steht finanziell gut da. Sein Plan nach dem Auszug der Kinder: in die Stadt ziehen und eine Wohnung kaufen.

Sabine und Thomas Müller sind beide 55 Jahre alt und wohnen im Land­kreis Diep­holz bei Bremen. Sie gehören zu den Menschen mit gutem Einkommen. Thomas Müller ist leitender Angestellter und verdient rund 3 500 Euro netto im Monat. Sabine Müller arbeitet mit reduzierter Stundenzahl als Bürokauffrau und verdient 1500 Euro netto.

In ihrem kleinen Heimatört­chen haben sie in den letzten 20 Jahren mit ihren beiden Kindern Leon und Lisa in einem Miets­haus gewohnt. Für die Müllers war das die perfekte Umge­bung, um ihre Kinder aufwachsen zu sehen. Der Garten war groß und die Wege waren kurz. So konnte Leon schon früh allein zum Fußball­training radeln und Lisa mit ihren Freundinnen im Dorf abhängen. Vor sechs Monaten ist nach Leon aber auch Lisa zum Studium weggezogen. Nun sitzen die Eltern Müller alleine in ihrem großen Haus in der Provinz.

Bei einem Gespräch über ihre Wohn­situation wird schnell klar, dass sie ähnliche Vorstel­lungen für die nächsten Jahre haben. Sie wollen in die Groß­stadt Bremen ziehen. Dort gibt es Theater, Konzerte, Weinbars – alles worauf sie in den letzten Jahren weit­gehend verzichtet haben.

Eine Frage des Stand­orts

Nachdem die beiden ange­fangen haben, sich im Internet nach einer Wohnung in der Groß­stadt umzu­schauen, hat Sabine eine tolle Wohnung in zentraler Lage gefunden. Nach einem Besichtigungs­termin sind sie begeistert. Die Wohnung liegt im ersten Stock, ist 80 Quadrat­meter groß und ließe sich mit kleinen Veränderungen sogar behindertengerecht umbauen, sollte es nötig werden.

Die Wohnung soll jedoch nicht vermietet, sondern verkauft werden. Mit 55 noch eine Wohnung kaufen? Ist das sinn­voll und mach­bar? Wir sagen: Es kommt drauf an! Die beiden haben Glück, Bremen ist eine der Städte, in der die Kauf­preise im Vergleich zu den Mieten recht günstig sind. Das haben wir in unserer Test Immobilien: Kaufen oder mieten im Jahr 2018 heraus­gefunden.

Die beiden rechnen die Finanzierung durch und kommen zu dem Entschluss, dass sie sich die Wohnung nach Wegfall der jetzigen Miete locker leisten können (siehe Grafik). Sie nutzen einen Teil ihres Ersparten für das Eigen­kapital von 20 Prozent, lenken ihre bisherige Miete und etwas oben­drauf in die Tilgung und hätten den Kredit bis zum Renten­beginn in zwölf Jahren abbezahlt.

Abbezahlt bis zur Rente

Das Ehepaar Müller plant den Kauf einer Wohnung mit 80 Quadrat­metern in Bremen in guter Lage. Es will die Wohnung in zwölf Jahren bis zum Renten­eintritt finanziert haben. Bei einem Zins­satz von 1,5 Prozent ergibt sich folgende monatliche Belastung:

Alters­vorsorge ab 50 - Rente, Vermögen, Wohnen – so planen Sie für später

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Wohnungs­kauf hat Vorteile

Die Müllers entscheiden sich für den Kauf. Neben den finanziellen Aspekten haben sie weitere Vorteile von dieser Lösung über­zeugt: Als Eigentümer sind sie sicher, dass ihr Vermieter sie nicht durch eine Eigenbe­darfs­kündigung aus der Wohnung drängt. Auch vor unvor­hergesehenen Miet­steigerungen nach Sanierungen sind sie sicher. Und durch einen Kauf kann auch einer der beiden die Wohnung alleine halten, sollte der andere sterben.

Damit das auch in jedem Fall hinhaut, wollen sie das Einkommen von Thomas Müller als Haupt­verdiener absichern. Daher schließen sie für die mit der Zeit abnehmende Kreditsumme eine Rest­schuld­versicherung ab, die bei einem güns­tigen Anbieter ungefähr 25 Euro im Monat kostet. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Test Restschuldversicherungen.

Alters­vorsorge für Sabine Müller

Gerade für Sabine Müller ist eine sichere Finanzierung relevant. Anders als ihr Mann hat sie neben der gesetzlichen Rente von rund 1 000 Euro keine Zusatz­versorgung. Ihr Mann ist da besser aufgestellt. Durch seinen jahre­langen guten Verdienst bekäme er mit 67 rund 1 900 Euro Rente und zusätzlich eine Betriebs­rente von 800 Euro.

Davon würde nach seinem Tod auch seine Frau profitieren. Die Hinterbliebenenrente für Sabine Müller würde 55 Prozent der Rente ihres Mannes betragen. Die Renten­versicherung rechnet jedoch die eigene Rente und andere Einkünfte über einem Frei­betrag von 845 Euro anteilig an. Die Hinterbliebenenrente aus der Betriebs­rente ihres Mannes würde nicht ange­rechnet.

In einem Beratungs­gespräch berechnet die Renten­versicherung, dass Sabine Müller eine Witwenrente von rund 1 039 Euro erhalten würde. Von der Betriebs­rente ihres Mannes erhielte sie rund 440 Euro.

Da sie für die Miete kein Geld mehr aufbringen müsste, wäre Sabine Müller also selbst bei einem frühen Tod ihres Mannes ganz komfortabel versorgt.

Vermögen für Ausgaben aufbauen

Für den Ruhe­stand haben die Müllers Pläne. Sie arbeiten gerne in ihren Berufen und wollen auch nicht früher als vorgesehen aufhören, aber wenn es soweit ist, wollen sie sich etwas leisten können.

Deswegen haben sie in der Vergangenheit – wie viele Gleich­altrige – eine Kapital­lebens­versicherung bespart. Als sie diese 1999 abge­schlossen haben, gab es noch eine garan­tierte Verzinsung von 4 Prozent auf den Teil des Beitrags, der nicht für Kosten draufging oder in die Todes­fall­absicherung floss. Diese Lebens­versicherung wurde nun Anfang des Jahres ausgezahlt: 100 000 Euro – aufgrund des Abschlusses vor 2005 blieb der komplette Ertrag steuerfrei.

65 000 Euro ihrer Lebens­versicherungs­auszahlung nehmen die Müllers, um das Eigen­kapital für den Wohnungs­kauf zur Verfügung zu haben. Aus den verbleibenden 35 000 Euro stri­cken sie sich nach den Vorgaben von Finanztest ein Pantoffel-Portfolio je zur Hälfte mit Aktienfonds und mit Zins­anlagen.

Über einen Zeitraum von 15 Jahren hätten sie mit dieser Mischung in der Vergangenheit noch nie Verlust gemacht. Im Durch­schnitt wären aus 35 000 Euro in dem Zeitraum von 15 Jahren mit einer Rendite von 5,6 Prozent 79 000 Euro geworden.

Fazit Die Müllers können eine Wohnung kaufen, sie bis zur Rente abzahlen und gut abge­sichert in die Zukunft blicken.

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Jascha321 am 14.08.2019 um 12:21 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Artikel frei geschaltet.

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.04.2019 um 11:55 Uhr
betrieblich vorsorgen

@wittelchen: Unser Beispiel haben wir bewusst für den Fall einer sehr geringen Betriebsrente gewählt. Im Fallbeispiel ist eine Rente von 64 Euro zu erwarten, das liegt deutlich unter der Grenze für Minirenten von derzeit 155 Euro. Für unser Beispielpaar ist der Fondssparplan keine gute Alternative zur Betriebsrente. Sie haben ohnehin eine nur geringe gesetzliche Rente zu erwarten. Aus dem vom Arbeitgeber bezuschussten Rentenvertrag bekommt Herr Fischer zusätzlich eine kleine, aber verlässliche Rente ohne Kursrisiko und bis zum Lebensende. Wer mehr finanziellen Spielraum bei der Altersvorsorge und bei der schon erreichten Rentenhöhe hat, kann auch andere Sparprodukte in Erwägung ziehen. (PH)

wittelchen am 13.04.2019 um 17:47 Uhr
Betrieblich vorsorgen 4/2019 Finanztest S.31

In Betrieblich vorsorgen schreiben Sie, dass in der Rentenphase die Sozialabgaben 0 Euro betragen.
Das gilt aber nur für Betriebsrenten bis 155 Euro (Stand 2019) und seit 2018 werden bei der Auszahlung der Riesterrente keine Sozialabgaben mehr abgezogen.
Ansonsten muss der Rentner für alle Rentenarten die vollen Sozialabgaben bezahlen D.h. voller Krankenkassenbeitrag ca. 15% und voller Pflegeversicherungsbeitrag über 3%.
Für den eingezahlten Betrag wird auch nicht in die Rentenversicherung einbezahlt. Er fehlt auch für die Berechnung von Lohnersatzleistungen. Seit 2019 muss der AG zwar 15% dazuzahlen, er spart sich aber mehr!
In Summe reduziert das die Rendite gewaltig.
Wegen der Niedrigzinsphase bekommt man Netto oft nicht mal den eingezahlten Betrag ausbezahlt der nicht vererbbar ist!
Meine Empfehlung: Monatlicher ETF Fondsparplan über die Onvista Bank siehe Seite 29.

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2019 um 12:23 Uhr
Betrieblich vorsorgen 4/2019 Finanztest S.31

@wittelchen: So lange die Betriebsrente ein/zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet, bleibt diese sozialabgabenfrei. Für 2019 beträgt dieser Wert 155,75 Euro, unser Modellrentner erhält lediglich eine Betriebsrente in Höhe von 64 Euro brutto. (AK)

wittelchen am 11.04.2019 um 20:58 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.