Alters­vorsorge

Auszahlung steht kurz bevor

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Bald klingelt es in der Kasse! Nach jahre­langem Sparen wird die Lebens­versicherung in Kürze ausgezahlt. Nun müssen Sparer einige Entscheidungen treffen, um das Geld optimal zu nutzen.

Tipp 4: Kapital steuerfrei und flexibel

Haben Sie die Wahl zwischen einer Kapitalzahlung und einer Rente?

Alters­vorsorge - So bringen Lebens­versicherungen mehr Geld

Geld aus einer Kapital­auszahlung lässt sich flexibel einsetzen. Renten fließen dafür lebens­lang. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Wer eine private Renten­versicherung abge­schlossen hat, muss entscheiden, ob er eine monatliche Rente beziehen oder sich das Kapital auszahlen lassen möchte. Wer seine laufenden Kosten aus anderen Einkünften wie der gesetzlichen Rente oder einer Betriebs­rente begleichen kann, sollte sich gut über­legen, ob er eine weitere Rente benötigt.

Sind die monatlichen Bezüge aus anderen Quellen hoch, spricht viel für eine Kapital­auszahlung. Das Geld lässt sich flexibler nutzen und auch vererben. Außerdem sind Kapital­auszah­lungen besonders günstig, wenn der Kunde den Vertrag vor 2005 abge­schlossen hat. Dann werden oft gar keine Steuern fällig.

Verträge vor 2005. Auszahlungen aus vor 2005 abge­schlossenen Verträgen sind komplett steuerfrei, wenn

  • die Lauf­zeit mindestens zwölf Jahre beträgt,
  • mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt und
  • mindestens 60 Prozent der Beiträge als Todes­fall­summe vereinbart wurden.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, sind auf die Kapital­erträge 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Soli fällig. Liegt der persönliche Steu­ersatz darunter, gilt dieser.

Verträge ab 2005. Bei Verträgen ab 2005 muss nur die Hälfte der Kapital­erträge mit dem persönlichen Steu­ersatz versteuert werden, wenn

  • die Lauf­zeit mindestens zwölf Jahre beträgt,
  • die Auszahlung frühestens mit 60 Jahren erfolgt (bei nach 2012 abge­schlossenen Verträgen frühestens mit 62 Jahren) und
  • bei Vertrags­abschluss seit 1. April 2009 mindestens 50 Prozent der Beitrags­zahlung als Todes­fall­summe vereinbart wurden.

Wenn dies nicht zutrifft, sind auf die Kapital­erträge 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Soli fällig. Liegt der persönliche Steu­ersatz unter­halb der Abgeltung­steuer, gilt dieser.

Rentenzah­lungen. Wählt der Kunde die Rente, muss er – unabhängig vom Vertrags­beginn – einen geringen Teil, den „Ertrags­anteil“, mit dem persönlichen Steu­ersatz versteuern. Der Ertrags­anteil ist geringer, je später der Versicherte die Rente in Anspruch nimmt. Mit 65 Jahren liegt er bei 18 Prozent.

Beispiel: Ein 65-Jähriger bekommt pro Jahr 2 400 Euro Rente aus einer privaten Renten­versicherung ausgezahlt. Der Ertrags­anteil, den er versteuern muss, beträgt 18 Prozent, also 432 Euro. Sein persönlicher Steu­ersatz liegt bei 20 Prozent. Er muss also 86 Euro im Jahr Steuern auf seine Rente in Höhe von 2 400 Euro zahlen.

Tipp 5: Rentenform wählen

Haben Sie sich für eine Rentenzahlung entschieden?

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Wählen Sie am besten eine „dyna­mische“ oder „steigende“ Auszahl­variante. So kann die Rente nicht sinken. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Versicherte, die sicher­gehen wollen, dass ein einmal erreichtes Renten­niveau nicht wieder absinken kann, sollten die Rentenform wählen, die je nach Anbieter „voll­dynamische“, „dyna­mische“ oder „steigende“ Auszahlung heißt. Sie starten dann zwar mit einer geringeren Rente, müssen aber im weiteren Verlauf keine Kürzungen fürchten.

Diese Wahl ist wichtig. Es kann sonst sein, dass die Renten fallen, wenn die Versicherten zum Beispiel eine „Sofort­über­schuss­rente“ wählen. Dann sind die Renten am Anfang hoch, werden aber mit der Zeit geringer.

Besonders irreführend ist der Begriff „konstante“ Rente. Sie bleibt nur dann konstant, wenn sich auch die Über­schuss­beteiligung konstant entwickelt. Tut sie dies nicht, fällt auch die „konstante“ Rente.

Tipp 6: Auszahlung verschieben

Können Sie den Auszahlungs­beginn Ihres Vertrags verschieben?

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Es kann sich lohnen, die Auszahlung ein Jahr zu verschieben, um Steuern zu sparen. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Für Versicherte, die sich für die Kapital­auszahlung entschieden und ihren Vertrag nach 2005 abge­schlossen haben, lohnt sich ein Blick, ob eine Aufschub­option im Vertrag vereinbart wurde. Denn sie müssen ihre Auszahlung versteuern. Mit einer Aufschub­option lässt sie sich in eine Zeit verschieben, die steuerlich güns­tiger ist. So lohnt es sich meistens, die Auszahlung in das erste Jahr als Rentner zu verlegen, da das Einkommen und damit der Steu­ersatz dann bei vielen Rentnern geringer sind als zuvor im Erwerbs­leben.

Beispiel: Eine Kundin will ihre 2005 abge­schlossene private Renten­versicherung 2018 auf einmal ausgezahlt bekommen. Sie erfüllt alle Voraus­setzungen dafür, dass sie nur die Hälfte der Erträge versteuern muss.

Ihr Sparerpausch­betrag, mit dem 801 Euro pro Person und Jahr steuerfrei bleiben, ist schon durch Ausschüttungen ihres Wert­papierdepots ausgeschöpft. 80 000 Euro hat sie in die Versicherung einge­zahlt, 100 000 Euro sollen ausgezahlt werden. Sie muss die Hälfte der Erträge, also 10 000 Euro, mit ihrem persönlichen Steu­ersatz versteuern.

Liegt der Steu­ersatz im letzten Jahr ihres Erwerbs­lebens bei 35 Prozent, bleiben von der Auszahlung netto 96 500 Euro. Wartet sie ein Jahr, bis sie in Rente ist, beträgt er aufgrund geringerer Einkünfte nur noch 20 Prozent und ihr blieben netto 1 500 Euro mehr.

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