Bald klingelt es in der Kasse! Nach jahrelangem Sparen wird die Lebensversicherung in Kürze ausgezahlt. Nun müssen Sparer einige Entscheidungen treffen, um das Geld optimal zu nutzen.
Tipp 4: Kapital steuerfrei und flexibel
Haben Sie die Wahl zwischen einer Kapitalzahlung und einer Rente?

Geld aus einer Kapitalauszahlung lässt sich flexibel einsetzen. Renten fließen dafür lebenslang. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Wer eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, muss entscheiden, ob er eine monatliche Rente beziehen oder sich das Kapital auszahlen lassen möchte. Wer seine laufenden Kosten aus anderen Einkünften wie der gesetzlichen Rente oder einer Betriebsrente begleichen kann, sollte sich gut überlegen, ob er eine weitere Rente benötigt.
Sind die monatlichen Bezüge aus anderen Quellen hoch, spricht viel für eine Kapitalauszahlung. Das Geld lässt sich flexibler nutzen und auch vererben. Außerdem sind Kapitalauszahlungen besonders günstig, wenn der Kunde den Vertrag vor 2005 abgeschlossen hat. Dann werden oft gar keine Steuern fällig.
Verträge vor 2005. Auszahlungen aus vor 2005 abgeschlossenen Verträgen sind komplett steuerfrei, wenn
- die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt,
- mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt und
- mindestens 60 Prozent der Beiträge als Todesfallsumme vereinbart wurden.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, sind auf die Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli fällig. Liegt der persönliche Steuersatz darunter, gilt dieser.
Verträge ab 2005. Bei Verträgen ab 2005 muss nur die Hälfte der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn
- die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt,
- die Auszahlung frühestens mit 60 Jahren erfolgt (bei nach 2012 abgeschlossenen Verträgen frühestens mit 62 Jahren) und
- bei Vertragsabschluss seit 1. April 2009 mindestens 50 Prozent der Beitragszahlung als Todesfallsumme vereinbart wurden.
Wenn dies nicht zutrifft, sind auf die Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli fällig. Liegt der persönliche Steuersatz unterhalb der Abgeltungsteuer, gilt dieser.
Rentenzahlungen. Wählt der Kunde die Rente, muss er – unabhängig vom Vertragsbeginn – einen geringen Teil, den „Ertragsanteil“, mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Der Ertragsanteil ist geringer, je später der Versicherte die Rente in Anspruch nimmt. Mit 65 Jahren liegt er bei 18 Prozent.
Beispiel: Ein 65-Jähriger bekommt pro Jahr 2 400 Euro Rente aus einer privaten Rentenversicherung ausgezahlt. Der Ertragsanteil, den er versteuern muss, beträgt 18 Prozent, also 432 Euro. Sein persönlicher Steuersatz liegt bei 20 Prozent. Er muss also 86 Euro im Jahr Steuern auf seine Rente in Höhe von 2 400 Euro zahlen.
Tipp 5: Rentenform wählen
Haben Sie sich für eine Rentenzahlung entschieden?

Wählen Sie am besten eine „dynamische“ oder „steigende“ Auszahlvariante. So kann die Rente nicht sinken. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Versicherte, die sichergehen wollen, dass ein einmal erreichtes Rentenniveau nicht wieder absinken kann, sollten die Rentenform wählen, die je nach Anbieter „volldynamische“, „dynamische“ oder „steigende“ Auszahlung heißt. Sie starten dann zwar mit einer geringeren Rente, müssen aber im weiteren Verlauf keine Kürzungen fürchten.
Diese Wahl ist wichtig. Es kann sonst sein, dass die Renten fallen, wenn die Versicherten zum Beispiel eine „Sofortüberschussrente“ wählen. Dann sind die Renten am Anfang hoch, werden aber mit der Zeit geringer.
Besonders irreführend ist der Begriff „konstante“ Rente. Sie bleibt nur dann konstant, wenn sich auch die Überschussbeteiligung konstant entwickelt. Tut sie dies nicht, fällt auch die „konstante“ Rente.
Tipp 6: Auszahlung verschieben
Können Sie den Auszahlungsbeginn Ihres Vertrags verschieben?

Es kann sich lohnen, die Auszahlung ein Jahr zu verschieben, um Steuern zu sparen. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Für Versicherte, die sich für die Kapitalauszahlung entschieden und ihren Vertrag nach 2005 abgeschlossen haben, lohnt sich ein Blick, ob eine Aufschuboption im Vertrag vereinbart wurde. Denn sie müssen ihre Auszahlung versteuern. Mit einer Aufschuboption lässt sie sich in eine Zeit verschieben, die steuerlich günstiger ist. So lohnt es sich meistens, die Auszahlung in das erste Jahr als Rentner zu verlegen, da das Einkommen und damit der Steuersatz dann bei vielen Rentnern geringer sind als zuvor im Erwerbsleben.
Beispiel: Eine Kundin will ihre 2005 abgeschlossene private Rentenversicherung 2018 auf einmal ausgezahlt bekommen. Sie erfüllt alle Voraussetzungen dafür, dass sie nur die Hälfte der Erträge versteuern muss.
Ihr Sparerpauschbetrag, mit dem 801 Euro pro Person und Jahr steuerfrei bleiben, ist schon durch Ausschüttungen ihres Wertpapierdepots ausgeschöpft. 80 000 Euro hat sie in die Versicherung eingezahlt, 100 000 Euro sollen ausgezahlt werden. Sie muss die Hälfte der Erträge, also 10 000 Euro, mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Liegt der Steuersatz im letzten Jahr ihres Erwerbslebens bei 35 Prozent, bleiben von der Auszahlung netto 96 500 Euro. Wartet sie ein Jahr, bis sie in Rente ist, beträgt er aufgrund geringerer Einkünfte nur noch 20 Prozent und ihr blieben netto 1 500 Euro mehr.
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