Wenn die Lebensversicherung noch einige Jahre läuft, haben Sparer drei Möglichkeiten, unnötige Kosten zu vermeiden und am Ende mehr rauszuholen.
Tipp 1: Jährlich zahlen
Zahlen Sie Ihre Beiträge monatlich?

Ratenzuschläge vermeiden! Viele Versicherer nehmen Gebühren für die monatliche Zahlung. Stellen Sie auf jährliche Zahlung um. © Stiftung Warentest / René Reichelt
„Wollen Sie monatlich zahlen oder den ganzen Betrag jährlich auf einmal?“ – Viele Sparer wählen bei Vertragsabschluss die monatliche Zahlung. Das ist gerade bei Berufsanfängern verständlich. Ihnen fällt es schwer, den ganzen Jahresbeitrag gleich aufzubringen.
Zahlen Versicherte den Jahresbeitrag jedoch als monatliche Rate, kassieren die Versicherer einen „Ratenzuschlag“. Er macht meist etwa 5 Prozent der Beiträge aus. Das heißt, dass 5 Prozent nicht angespart werden, sondern in die Kasse der Versicherung wandern – das ist teuer und vermeidbar. Es lässt sich jederzeit umstellen.
Bei neueren Verträgen gibt es keine Ratenzuschläge mehr, dafür werden die Beiträge nur für einen Teil des Jahres verzinst und nicht für das ganze Jahr.
Nur wer den ganzen Beitrag zum Anfang des Versicherungsjahres zahlt, erhält die volle Verzinsung und so die maximale Auszahlung.
Beispiel: Wer jeden Monat 100 Euro in eine Lebensversicherung zahlt, deren Ratenzuschlag 5 Prozent beträgt, spart 60 Euro im Jahr, wenn er von monatlicher auf jährliche Zahlungsweise umstellt. Nach 30 Jahren und einer Verzinsung von 2 Prozent pro Jahr sind das rund 2 500 Euro.
Tipp 2: Zusatzschutz prüfen
Haben Sie zusätzliche Versicherungen in Ihre Lebensversicherung integriert?

Prüfen Sie, ob Ihr Zusatzschutz notwendig ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Viele Lebensversicherungen haben Zusatzversicherungen im Vertrag. Versicherte sollten prüfen, ob diese notwendig sind.
Eher notwendig: Eine mit der Lebensversicherung verbundene Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht optimal, aber oft mangels Alternativen wichtig. Sie sollte nicht einfach so gestrichen werden.
Eher unnötig: Meistens können Sparer jedoch die Extra-Versicherung des Unfalltodes kündigen. Hierbei erhalten die Hinterbliebenen die doppelte Todesfallsumme, wenn der Versicherte bei einem Unfall stirbt.
Doch warum sollten Hinterbliebene mehr Geld benötigen, wenn der Versicherte nicht auf natürlichem Weg, sondern durch einen Unfall stirbt? Raus mit dem Extraschutz, wenn es keine guten Gründe für ihn gibt! Die Beiträge fließen nicht in den Sparanteil und schmälern so die Beitragsrendite. Streichen Kunden den Unfallschutz, zahlen sie weniger ein und können die frei werdenden Mittel in andere Anlageformen stecken.
Kunden, die ihre Unfalltod-Zusatzversicherung kündigen wollen, sollten ihrem Versicherer mitteilen, dass der Beitrag um die Kosten für den Unfalltod-Schutz gesenkt werden soll.
Tipp 3: Dynamik widersprechen
Haben Sie eine dynamische Erhöhung Ihrer Beiträge vereinbart?

Bei automatischer Beitragserhöhung fallen jedes Mal Kosten an. In den letzten zehn Jahren vor der Auszahlung sollten Sie der Erhöhung widersprechen. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Viele Kunden schließen Lebensversicherungen mit automatischer Beitragserhöhung ab, „Dynamik“ genannt. Das kann bei einem Berufsanfänger sinnvoll sein, wenn beim Abschluss das Geld noch knapp ist, die Versicherungssumme im Laufe der Zeit aber steigen soll. Ein weiterer Vorteil: Ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht sich durch die höheren Beiträge die Versicherungsleistung im Todesfall. Bei einer mit der Lebensversicherung verbundenen Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht sich der Schutz.
Was vielen nicht klar ist: Der Versicherer behandelt jede Beitragserhöhung wie einen Neuabschluss und belegt die zusätzlichen Einzahlungen so mit neuen Kosten. Dadurch fließt nicht der komplette Beitrag in den Sparvertrag. Je höher die Kosten, umso länger dauert es, bis das Vertragsguthaben wenigstens wieder den eingezahlten Beiträgen entspricht. Der Sparer sollte in den letzten Jahren seines Vertrags der Erhöhung widersprechen.
Beispiel: Eine Kundin hat eine Rentenversicherung aus dem Jahr 2005 mit einem garantierten Zinssatz von 2,75 Prozent. Bei ihrer automatischen Beitragserhöhung fallen typische Abschlusskosten von 4 Prozent auf alle künftigen Beiträge an. Dazu kommen laufende Verwaltungs- und Risikokosten von 10 Prozent.
In diesem Fall würde es nach unserer Berechnung 13 Jahre dauern, bis ihr garantiertes Kapital die eingezahlten Beiträge übersteigt. Sie sollte also 13 Jahre vor Auszahlung anfangen, der automatischen Erhöhung zu widersprechen und die Beiträge nicht mehr zu erhöhen. Bei den meisten Verträgen lohnt sich die Dynamik spätestens in den letzten zehn Jahren nicht mehr. Bei vielen Verträgen wird sie dauerhaft ausgesetzt, wenn der Versicherte ihr drei Jahre in Folge widersprochen hat.
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