Alters­vorsorge

Auszahlung in einigen Jahren

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Wenn die Lebens­versicherung noch einige Jahre läuft, haben Sparer drei Möglich­keiten, unnötige Kosten zu vermeiden und am Ende mehr raus­zuholen.

Tipp 1: Jähr­lich zahlen

Zahlen Sie Ihre Beiträge monatlich?

Alters­vorsorge - So bringen Lebens­versicherungen mehr Geld

Raten­zuschläge vermeiden! Viele Versicherer nehmen Gebühren für die monatliche Zahlung. Stellen Sie auf jähr­liche Zahlung um. © Stiftung Warentest / René Reichelt

„Wollen Sie monatlich zahlen oder den ganzen Betrag jähr­lich auf einmal?“ – Viele Sparer wählen bei Vertrags­abschluss die monatliche Zahlung. Das ist gerade bei Berufs­anfängern verständlich. Ihnen fällt es schwer, den ganzen Jahres­beitrag gleich aufzubringen.

Zahlen Versicherte den Jahres­beitrag jedoch als monatliche Rate, kassieren die Versicherer einen „Raten­zuschlag“. Er macht meist etwa 5 Prozent der Beiträge aus. Das heißt, dass 5 Prozent nicht angespart werden, sondern in die Kasse der Versicherung wandern – das ist teuer und vermeid­bar. Es lässt sich jeder­zeit umstellen.

Bei neueren Verträgen gibt es keine Raten­zuschläge mehr, dafür werden die Beiträge nur für einen Teil des Jahres verzinst und nicht für das ganze Jahr.

Nur wer den ganzen Beitrag zum Anfang des Versicherungs­jahres zahlt, erhält die volle Verzinsung und so die maximale Auszahlung.

Beispiel: Wer jeden Monat 100 Euro in eine Lebens­versicherung zahlt, deren Raten­zuschlag 5 Prozent beträgt, spart 60 Euro im Jahr, wenn er von monatlicher auf jähr­liche Zahlungs­weise umstellt. Nach 30 Jahren und einer Verzinsung von 2 Prozent pro Jahr sind das rund 2 500 Euro.

Tipp 2: Zusatz­schutz prüfen

Haben Sie zusätzliche Versicherungen in Ihre Lebens­versicherung integriert?

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Prüfen Sie, ob Ihr Zusatz­schutz notwendig ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Viele Lebens­versicherungen haben Zusatz­versicherungen im Vertrag. Versicherte sollten prüfen, ob diese notwendig sind.

Eher notwendig: Eine mit der Lebens­versicherung verbundene Berufs­unfähigkeits­versicherung ist nicht optimal, aber oft mangels Alternativen wichtig. Sie sollte nicht einfach so gestrichen werden.

Eher unnötig: Meistens können Sparer jedoch die Extra-Versicherung des Unfall­todes kündigen. Hierbei erhalten die Hinterbliebenen die doppelte Todes­fall­summe, wenn der Versicherte bei einem Unfall stirbt.

Doch warum sollten Hinterbliebene mehr Geld benötigen, wenn der Versicherte nicht auf natürlichem Weg, sondern durch einen Unfall stirbt? Raus mit dem Extra­schutz, wenn es keine guten Gründe für ihn gibt! Die Beiträge fließen nicht in den Spar­anteil und schmälern so die Beitrags­rendite. Streichen Kunden den Unfall­schutz, zahlen sie weniger ein und können die frei werdenden Mittel in andere Anlageformen stecken.

Kunden, die ihre Unfall­tod-Zusatz­versicherung kündigen wollen, sollten ihrem Versicherer mitteilen, dass der Beitrag um die Kosten für den Unfall­tod-Schutz gesenkt werden soll.

Tipp 3: Dynamik wider­sprechen

Haben Sie eine dyna­mische Erhöhung Ihrer Beiträge vereinbart?

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Bei auto­matischer Beitrags­erhöhung fallen jedes Mal Kosten an. In den letzten zehn Jahren vor der Auszahlung sollten Sie der Erhöhung wider­sprechen. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Viele Kunden schließen Lebens­versicherungen mit auto­matischer Beitrags­erhöhung ab, „Dynamik“ genannt. Das kann bei einem Berufs­anfänger sinn­voll sein, wenn beim Abschluss das Geld noch knapp ist, die Versicherungs­summe im Laufe der Zeit aber steigen soll. Ein weiterer Vorteil: Ohne erneute Gesund­heits­prüfung erhöht sich durch die höheren Beiträge die Versicherungs­leistung im Todes­fall. Bei einer mit der Lebens­versicherung verbundenen Berufs­unfähigkeits­versicherung erhöht sich der Schutz.

Was vielen nicht klar ist: Der Versicherer behandelt jede Beitrags­erhöhung wie einen Neuabschluss und belegt die zusätzlichen Einzahlungen so mit neuen Kosten. Dadurch fließt nicht der komplette Beitrag in den Spar­vertrag. Je höher die Kosten, umso länger dauert es, bis das Vertrags­guthaben wenigs­tens wieder den einge­zahlten Beiträgen entspricht. Der Sparer sollte in den letzten Jahren seines Vertrags der Erhöhung wider­sprechen.

Beispiel: Eine Kundin hat eine Renten­versicherung aus dem Jahr 2005 mit einem garan­tierten Zins­satz von 2,75 Prozent. Bei ihrer auto­matischen Beitrags­erhöhung fallen typische Abschluss­kosten von 4 Prozent auf alle künftigen Beiträge an. Dazu kommen laufende Verwaltungs- und Risiko­kosten von 10 Prozent.

In diesem Fall würde es nach unserer Berechnung 13 Jahre dauern, bis ihr garan­tiertes Kapital die einge­zahlten Beiträge über­steigt. Sie sollte also 13 Jahre vor Auszahlung anfangen, der auto­matischen Erhöhung zu wider­sprechen und die Beiträge nicht mehr zu erhöhen. Bei den meisten Verträgen lohnt sich die Dynamik spätestens in den letzten zehn Jahren nicht mehr. Bei vielen Verträgen wird sie dauer­haft ausgesetzt, wenn der Versicherte ihr drei Jahre in Folge wider­sprochen hat.

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