Bei einer Insolvenz des Sparers darf dessen Riester-Vertrag nicht gepfändet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. IX ZR 21/17). Voraussetzung ist, dass die eingezahlten Beiträge tatsächlich staatlich gefördert wurden. Es reicht aus, wenn der Zulagenantrag gestellt wurde und die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
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