Riester-Sparer sollten auf die Förderung achten, wenn sie in Ruhestand gehen und ihre Riester-Rente später beginnt.
Beziehen Riester-Sparer vorzeitig Altersrente, erhalten sie ihre erste Riester-Rente oft erst später ausgezahlt. Einige erhalten auch in der Zwischenzeit weiter Riester-Förderung.
Ehepaare. Die Förderung geht zum Beispiel weiter, wenn der Rentner verheiratet ist, sein Partner Arbeitnehmer ist und auch einen Riester- Vertrag hat. Dann erhält jeder 154 Euro Zulage im Jahr. Außerdem kann der berufstätige Partner beide Zulagen und Riester-Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt erkennt bis zu 2 100 Euro im Jahr an, wenn die Steuerersparnis höher als die Zulagen ist. Die Steuerersparnis überwiegt schon, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eheleute im Jahr 2011 höher als 18 000 Euro ist. Beträgt es 68 000 Euro bevor eine Riester-Einzahlung von 2 100 Euro abgeht, spart das Ehepaar 388 Euro Steuern und 21,34 Euro Solidaritätszuschlag. Dazu kommen 2 x 154 Euro Zulage. Insgesamt beträgt die Förderung also 717,34 Euro im Jahr.
Rentner mit Erwerbsminderung. Die Riester-Förderung gibt es auch, wenn Sparer Erwerbsminderungsrente beziehen. Sie erhalten 154 Euro Zulage. Außerdem rechnet das Finanzamt die Zulage und den Riester-Beitrag bis zur Höhe von 2 100 Euro als Sonderausgaben ab, wenn die Steuerersparnis über die Zulage hinausgeht. Ehepartner profitieren zweimal, wenn beide direkt Riester-Förderung beanspruchen können. Angenommen, ein Ehepartner bezieht Erwerbsminderungsrente und der andere Arbeitslohn. Beide haben einen Riester-Vertrag und jeder spart den Höchstbetrag von 2 100 Euro im Jahr. Dann zieht das Finanzamt die gesamte Einzahlung von 4 200 Euro von den Einkünften ab. Sinkt das gemeinsam zu versteuernde Einkommen von 68 000 auf 63 800 Euro, beträgt die Steuerersparnis 1 382 Euro. Davon gehen die Zulagen von 308 Euro ab, so dass beide Eheleute 1133 Euro Steuern und Solidaritätszuschlag sparen. Mit Zulagen gibt es 1 441 Euro Riester-Förderung im Jahr.
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@heidibn: Finanzielle Nachteile hat man bei einem Riestervertrag nur dann, wenn man über das Guthaben vorzeitig "zulagenschädlich" verfügt. Denn dann muss man die gewährten Zulagen zurückzahlen. Wenn Sie aber den Vertrag bis zum Beginn des Renten- bzw. Pensionsalters nicht anrühren, geht Ihnen auch nichts verloren. Es spielt keine Rolle, wie lange der Vertrag bis dahin schon existierte.
Zulagen werden so lange gewährt, wie der Sparer ein Gehalt bezieht. Bekommt er Rente oder Pension, entfallen die Zulagen und das auf dem Vertrag angesammelte Guthaben wird "verrentet". (PH)
mein Riester-Vertrag (bei ebase) läuft ab 2002,
2009 wurde ich (Beamtin) vorzeitig in den Ruhestand versetzt aus gesundheitl. Gründen,
seit 2010 erhalte ich keine Zulagen mehr...
nun endet die Ansparphase zum 1.7.2013, also nach 11 1/2 Jahren,
habe ich Nachteile, wenn keine 12 Jahre erreicht werden?
Habe ich im Ruhestand gar kein Anrecht mehr auf Zulagen?
Wer weiß Bescheid?