Stirbt ein Riester-Sparer, kann sein Ehepartner das Kapital des Verstorbenen künftig auf sein eigenes Riester-Konto übertragen lassen. Bisher konnte die Riester-Zulagenstelle dieses gesetzlich verankerte Recht aus technischen Gründen nicht umsetzen. Ab 12. Dezember soll es möglich sein, teilte eine Sprecherin der Zulagenstelle auf Anfrage mit. Hat der Hinterbliebene keinen Riester-Vertrag, kann er noch einen abschließen und so die Förderung retten.
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