- Voraussetzung. Ein Riester-Vertrag eignet sich für Sie, wenn Sie wenig verdienen, viele Kinder haben oder sehr risikoscheu sind. Wichtig ist, dass Sie die Zulagen beantragen und jedes Jahr 4 Prozent Ihres Einkommens einschließlich Zulagen in Ihren Vertrag fließen lassen.
- Auswahl. Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl. Sie können die gesamte Förderung für ein Jahr auch dann noch mitnehmen, wenn Sie den Vertrag erst zum Jahresende abschließen. Auch beim Riestern ist es wichtig, gute und günstige Produkte zu wählen. Unsere Untersuchungen zu Rentenversicherungen und Banksparplänen kommen im Herbst.
- Weiterlesen. Sehr viele Informationen rund ums Thema Riester-Sparen finden Sie in unserem Special Riester im Test.
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Antwort auf Connie2000:
Die bAV wird erst durch die mögliche Zuzahlung des AG richtig interessant. Die von mir beratenene AG zahlen gerne ihre Lohnnebenkostenersparnis von rund 20% als AG-Anteil zur Gehaltsumwandlung ihrer Angestellten mit in den Vertrag ein. Für das Immage des Unternehmers ist so etwas äußerst positiv.
Hierdurch ergibt sich dann der Effekt, dass von dem Gesamt-Bruttobeitrag, der dann in die bAV fliesst, lediglich unter 50% dieser Beitragsgrösse als Nettolohnverlust bei AN zu spüren sind. Am Vertragsende fallen dann natürlich auf den erhöhten Sparbetrag + Zinsertrag (Überschüsse) auch mehr Krankenversicherungsbeiträge an. Hier dann zu sagen, dass ist unlukrativ und man sollte die Finger davon lassen, ist genauso unsinnig, als wenn man behauptet, man sollte auf einen hohen Zinsertrag verzichten, weil man so die Kapitalertragsteuer niedrig hält. Völlig absurd.
Wichtig ist bei der bAV: in der Auszahlungsphase die Rentenzahlung zu favorisieren!
Welche Punkte es bei Abschluß einer Betriebsrente zu beachten gibt, zeigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Online-Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten vom 15.03.2015 in dem Artikel von Heike Armbruster auf.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.betriebliche-altersvorsorge-private-sparvertraege-sind-oft-guenstiger-und-flexibler.d61ae47c-5d4e-4620-8ca0-747f3dda9294.html
Wer es dennoch mal von der lustigen Seiten betrachten will:
https://www.youtube.com/watch?v=Cc1LNBMyg0A
(aus 'Die Anstalt' mit Max Uthoff, Claus von Wagner, Jochen Busse, Christoph Sieber und Timo)
@alle: Der Anfall von Krankenkassenbeiträgen im Alter ist wirklich ein Nachteil. Der spielt vor allem für die Pflichtversicherten eine Rolle, weil diese die Möglichkeit haben, privat vorzusorgen. Denn Pflichtversicherte zahlen auf Renten aus der privaten Vorsorge keine Kassenbeiträge. Für im Alter freiwillig Versicherte sieht das schon anderes aus. Sie zahlen auf jegliche Einkünfte Kassenbeiträge (etwas weniger). Und Privatpatienten rechnen noch einmal anders. Eine bAV besteht auch nicht immer aus einer klassischen Rentenversicherung. Manchmal bietet der Arbeitgeber Produkte an, bei denen das Geld in Aktienfonds fließt. Und auch beim Zuschuss des Arbeitgebers muss man genau hinschauen und individuell prüfen, ob dieser das Vorsorgemodell attraktiv macht oder den Nachteil der Verbeitragung im Alter nicht ausgleichen kann. Von daher macht es Sinn, dass jede / jeder für sich individuell die Vor- und Nachteile der bAV abwägt. Lassen Sie sich das Angebot vom Arbeitgeber durchrechnen und vergleichen Sie dieses konkret mit der privaten Vorsorge. (maa)
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zahlt der gesetzlich Krankenversicherte volle Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18 % ).
Bei der gesetzlichen Altersrente zahlt man nur etwa die Hälfte Sozialversicherungsbeiträge. (ca. 9 %).
Wenn man also Geld anstelle in die gesetzliche Altersrente zu stecken in die bAV einzahlt, macht man schon vorweg mal ein schlechtes Geschäft, da man jetzt doppelte Sozialversicherungsbeiträge zahlen darf.
Daran ändert sich meines Erachtens auch nichts, wenn der Arbeitgeber was dazu gibt. Denn auch diesen Zuschuss muß der Arbeitgeber mitverdienen. Auch dafür muß er Leistung bringen. Gratis wird man ihnen eine Betriebsrente nicht spendieren können. Ausnahmen vielleicht Porsche oder VW?
Hinzu kommen: Vertrags- und Abschlußkosten, Steuern (u.U. volle Steuerpflicht).
Das Kapitalmarktzinsniveau ist aktuell bescheiden, das heißt nennenswerte Zinserträge sind nicht zu erwarten. Die werden u.U. nicht einmal zur Deckung der Vertrags- und Abschlußkosten reiche