Alters­vorsorge

Unser Rat

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  • Voraus­setzung. Sparpläne und Wert­papierdepots mit Aktienfonds sind flexible Produkte. Sie eignen sich für Betuchte und Renditejäger, aber auch für lustlose Anleger. Sie müssen aber bereit sein, zwischen­zeitlich Verluste in Kauf zu nehmen.
  • Auswahl. Wählen Sie für den Sparplan einen börsen­gehandelten Indexfonds (ETF) auf den Welt­aktien­index MSCI World (Produktfinder Fonds). Für das Pantoffel-Portfolio als Einmal­anlage nehmen Sie ebenfalls diesen ETF sowie dazu einen Renten-ETF. Wir empfehlen einen Mix, der je zur Hälfte aus Welt­aktien- und Rentenfonds besteht.
  • Weiterlesen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Pantoffel-Portfolios.
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  • versichert.by.lueck am 17.08.2018 um 13:04 Uhr
    Finger weg von der betrieblichen Altersvorsorge?

    Antwort auf Connie2000:
    Die bAV wird erst durch die mögliche Zuzahlung des AG richtig interessant. Die von mir beratenene AG zahlen gerne ihre Lohnnebenkostenersparnis von rund 20% als AG-Anteil zur Gehaltsumwandlung ihrer Angestellten mit in den Vertrag ein. Für das Immage des Unternehmers ist so etwas äußerst positiv.
    Hierdurch ergibt sich dann der Effekt, dass von dem Gesamt-Bruttobeitrag, der dann in die bAV fliesst, lediglich unter 50% dieser Beitragsgrösse als Nettolohnverlust bei AN zu spüren sind. Am Vertragsende fallen dann natürlich auf den erhöhten Sparbetrag + Zinsertrag (Überschüsse) auch mehr Krankenversicherungsbeiträge an. Hier dann zu sagen, dass ist unlukrativ und man sollte die Finger davon lassen, ist genauso unsinnig, als wenn man behauptet, man sollte auf einen hohen Zinsertrag verzichten, weil man so die Kapitalertragsteuer niedrig hält. Völlig absurd.
    Wichtig ist bei der bAV: in der Auszahlungsphase die Rentenzahlung zu favorisieren!

  • Stirnhirn am 10.02.2016 um 18:20 Uhr
    Schluß mit lustig!

    Welche Punkte es bei Abschluß einer Betriebsrente zu beachten gibt, zeigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Online-Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten vom 15.03.2015 in dem Artikel von Heike Armbruster auf.
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.betriebliche-altersvorsorge-private-sparvertraege-sind-oft-guenstiger-und-flexibler.d61ae47c-5d4e-4620-8ca0-747f3dda9294.html
    Wer es dennoch mal von der lustigen Seiten betrachten will:
    https://www.youtube.com/watch?v=Cc1LNBMyg0A
    (aus 'Die Anstalt' mit Max Uthoff, Claus von Wagner, Jochen Busse, Christoph Sieber und Timo)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2015 um 12:23 Uhr
    Die bAV hat Vor- und Nachteile

    @alle: Der Anfall von Krankenkassenbeiträgen im Alter ist wirklich ein Nachteil. Der spielt vor allem für die Pflichtversicherten eine Rolle, weil diese die Möglichkeit haben, privat vorzusorgen. Denn Pflichtversicherte zahlen auf Renten aus der privaten Vorsorge keine Kassenbeiträge. Für im Alter freiwillig Versicherte sieht das schon anderes aus. Sie zahlen auf jegliche Einkünfte Kassenbeiträge (etwas weniger). Und Privatpatienten rechnen noch einmal anders. Eine bAV besteht auch nicht immer aus einer klassischen Rentenversicherung. Manchmal bietet der Arbeitgeber Produkte an, bei denen das Geld in Aktienfonds fließt. Und auch beim Zuschuss des Arbeitgebers muss man genau hinschauen und individuell prüfen, ob dieser das Vorsorgemodell attraktiv macht oder den Nachteil der Verbeitragung im Alter nicht ausgleichen kann. Von daher macht es Sinn, dass jede / jeder für sich individuell die Vor- und Nachteile der bAV abwägt. Lassen Sie sich das Angebot vom Arbeitgeber durchrechnen und vergleichen Sie dieses konkret mit der privaten Vorsorge. (maa)

  • connie2000 am 06.05.2015 um 15:16 Uhr
    Finger weg von der betrieblichen Altersvorsorge!

    Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zahlt der gesetzlich Krankenversicherte volle Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18 % ).
    Bei der gesetzlichen Altersrente zahlt man nur etwa die Hälfte Sozialversicherungsbeiträge. (ca. 9 %).
    Wenn man also Geld anstelle in die gesetzliche Altersrente zu stecken in die bAV einzahlt, macht man schon vorweg mal ein schlechtes Geschäft, da man jetzt doppelte Sozialversicherungsbeiträge zahlen darf.
    Daran ändert sich meines Erachtens auch nichts, wenn der Arbeitgeber was dazu gibt. Denn auch diesen Zuschuss muß der Arbeitgeber mitverdienen. Auch dafür muß er Leistung bringen. Gratis wird man ihnen eine Betriebsrente nicht spendieren können. Ausnahmen vielleicht Porsche oder VW?
    Hinzu kommen: Vertrags- und Abschlußkosten, Steuern (u.U. volle Steuerpflicht).
    Das Kapitalmarktzinsniveau ist aktuell bescheiden, das heißt nennenswerte Zinserträge sind nicht zu erwarten. Die werden u.U. nicht einmal zur Deckung der Vertrags- und Abschlußkosten reiche