Alters­gerechte Wohnung

So fördert die KfW den Umbau

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Unterstützt werden der Abbau von Barrieren, Erweiterungen der Wohn­fläche und der Kauf von neu alters­gerecht sanierten Wohnungen oder Häusern.1

Wer wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Wo ist der Antrag zu stellen?

Höhe

Konditionen 2

Kredit

Mieter, Eigentümer, Käufer, Vermieter, Wohnungs­unternehmen.

100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchs­tens 50 000 Euro je Wohn­einheit.

Effektivzins bei 10 Jahren Lauf­zeit 1,76 Prozent, bei 20 Jahren Lauf­zeit 2,17 Prozent, bei 30 Jahren Lauf­zeit 2,42 Prozent.

Bei der Haus­bank.

Zuschuss

Eigentümer oder Käufer von selbst­genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern ­und Eigentums­wohnungen, Mieter, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften.

5 Prozent der förderfähigen Kosten, höchs­tens 2 500 Euro je Wohn­einheit. Die Gesamt­kosten müssen mindestens 6 000 Euro betragen.

Nicht rück­zahl­barer Zuschuss.

Bei der KfW.

Legende

Stand: 27. 7. 2010

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Anträge sind vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Die Arbeiten muss eine Fachfirma durch­führen.
2
Die Darlehen sind in vierteljähr­lichen Raten zurück­zuzahlen. Das erste Jahr ist tilgungs­frei. Je nach Lauf­zeit kann die Tilgung für maximal zwei bis fünf Jahre ausgesetzt werden. Vorzeitige Rück­zahlungen oder Sondertilgungen sind jeder­zeit ohne Kosten möglich.
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