Altersentlastungsbetrag

Beispiel zwei: Vorteil auch bei Steuersatz über 25 Prozent

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Ein alleinstehender 70-jähriger Pensionär hat 48 000 Euro Pension zu versteuern, darauf sind mit Solidaritätszuschlag rund 12 704 Euro Steuern fällig. Außerdem erhält er 4 801 Euro Zinsen. Nach Abzug von 801 Euro Sparerpauschbetrag behält die Bank 1 055 Euro Abgeltungsteuer ein. Auf Pension und Zinsen zahlt er 13 759 Euro (12 704 plus 1 055). Mit persönlichem Steuersatz und Altersentlastungsbetrag spart er 33 Euro.

Euro

Einkommen aus Pension (Grenzsteuersatz 39,8 Prozent)

48 000

Kapitaleinkünfte (4 801 minus 801)

+ 4 000

Altersentlastungsbetrag (40 Prozent von 4 000)

– 1 600

Zu versteuerndes Einkommen

50 400

Einkommensteuer plus Soli

13 726

Vorteil durch Günstigerprüfung (13 759 minus 13 726)

33

1

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