Beispiel zwei: Vorteil auch bei Steuersatz über 25 Prozent
Ein alleinstehender 70-jähriger Pensionär hat 48 000 Euro Pension zu versteuern, darauf sind mit Solidaritätszuschlag rund 12 704 Euro Steuern fällig. Außerdem erhält er 4 801 Euro Zinsen. Nach Abzug von 801 Euro Sparerpauschbetrag behält die Bank 1 055 Euro Abgeltungsteuer ein. Auf Pension und Zinsen zahlt er 13 759 Euro (12 704 plus 1 055). Mit persönlichem Steuersatz und Altersentlastungsbetrag spart er 33 Euro.
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Einkommen aus Pension (Grenzsteuersatz 39,8 Prozent) | 48 000 |
Kapitaleinkünfte (4 801 minus 801) | + 4 000 |
Altersentlastungsbetrag (40 Prozent von 4 000) | – 1 600 |
Zu versteuerndes Einkommen | 50 400 |
Einkommensteuer plus Soli | 13 726 |
Vorteil durch Günstigerprüfung (13 759 minus 13 726) | 33 |
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