Ein alleinstehender 70-jähriger Pensionär hat 48 000 Euro Pension zu versteuern, darauf sind mit Solidaritätszuschlag rund 12 704 Euro Steuern fällig. Außerdem erhält er 4 801 Euro Zinsen. Nach Abzug von 801 Euro Sparerpauschbetrag behält die Bank 1 055 Euro Abgeltungsteuer ein. Auf Pension und Zinsen zahlt er 13 759 Euro (12 704 plus 1 055). Mit persönlichem Steuersatz und Altersentlastungsbetrag spart er 33 Euro.
Euro |
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Einkommen aus Pension (Grenzsteuersatz 39,8 Prozent) |
48 000 |
Kapitaleinkünfte (4 801 minus 801) |
+ 4 000 |
Altersentlastungsbetrag (40 Prozent von 4 000) |
– 1 600 |
Zu versteuerndes Einkommen |
50 400 |
Einkommensteuer plus Soli |
13 726 |
Vorteil durch Günstigerprüfung (13 759 minus 13 726) |
33 |
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