Sparer im Rentenalter können Steuern sparen, wenn sie den Altersentlastungsbetrag nutzen. Dieser Freibetrag gilt für alle Einkünfte: Zinsen, Mieten, Honorare bis zu 1 900 Euro im Jahr. Viele Finanzämter erkennen den Altersentlastungsbetrag jedoch nicht an. Das ist falsch. Betroffene sollten möglichst schnell Einspruch einlegen.
test erklärt, wie es funktioniert.
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Als Spätheimkehrer aus Frankreich bin ich erst vor einigen Tagen mit diesem Konstrukt in Kontakt gekommen, das aus der Entfernung für etwa ein Drittel meiner Einkünfte, die als Kapitaleinkünfte mit 25 % versteuert werden, interessant erschien. Kapitaleinkünfte werden neben meinen anderen Einkünften aus steuerbegünstigten Renten versteuert, nachdem vorher der Sparerpauschbetrag abgezogen worden ist, und das Ergebnis dieser Maßnahme wird später mit der Versteuerung der übrigen Einkünfte zusammengeführt. Unser - wir sind ein Paar - mit 3800 EUR angekündigter Altersentlastungsbetrag lässt sich in dieses System jetzt nicht mehr einbauen, es sei denn, man kastriert ihn dabei bis zur Unkenntlichkeit, d. h. bis in die Nähe von Null.
Meine Frage, warum man die 3800 EUR nicht zusammen mit dem Sparerpauschbetrag von den Kapitaleinkünften, die einzig betroffen waren, abgezogen hat, wurde bisher nicht befriedigend beantwortet. Ich denke deshalb ein bisschen an das Trojanische Pferd.
mfG